WSTV ESPA traditionell EUR R01

WKN 64759 | ISIN AT0000647599 |  Fonds
Factsheet

Aktuelle Entwicklung

Fondsprofil

Fondstyp Gemischter Fonds
Branche Mischfonds/anleihenorientiert
Ursprungsland Österreich
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 15.07.2003
Fondsvolumen 22,60 Mio. EUR

Größte Positionen

XT BOND EUR PASSIV T 15,84 %
T 1851 T 8,82 %
T 1852 T 8,80 %
ALPHA DIVERSI.3 INST.TEOH 4,61 %
Sonstiges 61,93 %

Performance

Zeitraum vor AGA nach max. AGA
1 Jahr +9,76 % +5,57 %
3 Jahre p.a. -0,81 % -2,10 %
5 Jahre p.a. +2,34 % +1,55 %
52W Hoch:
194,2900 EUR
52W Tief:
175,8100 EUR

Konditionen (gültig für easy Wertpapierdepot)

Ausgabeaufschlag
4,00 % jetzt max. 2,00 %
Mindestveranlagung 1.500,00 EUR
Sparplan Nein
Managementgebühr 0,96 %
Annahmeschluss 14:30

Fonds Prospekte

2024 Halbjahresbericht (31.08.24)
2024 Basisinformationsblatt (29.03.24)
2023 Rechenschaftsbericht (28.02.23)
2022 Key Investor Information (18.02.22)

Fondsstrategie

Der WSTV ESPA traditionell ist ein gemischter Dachfonds. Der Investmentfonds strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs und/oder laufende Rendite an. Die Tranche WSTV ESPA traditionell EUR R01 wurde für alle Anleger ohne Einschränkung aufgelegt. Es gibt kein Mindest(erst)investitionsvolumen. Um das Anlageziel zu erreichen, werden überwiegend, d.h. zu mindestens 51% des Fondsvermögens, Anteile an Investmentfonds erworben, die schwerpunktmäßig in Anleihen oder damit vergleichbare Vermögensgegenstände investieren, oder die von zumindest einer international anerkannten Quelle als Anleihenfonds oder damit vergleichbare Fonds kategorisiert werden. Weiters können bis zu 45% des Fondsvermögens Anteile an Investmentfonds erworben werden, die schwerpunktmäßig in Aktien oder damit vergleichbare Vermögensgegenstände investieren, oder die von zumindest einer international anerkannten Quelle als Aktienfonds oder damit vergleichbare Fonds kategorisiert werden. Dabei müssen die in den jeweiligen Investmentfonds enthaltenen Emittenten hinsichtlich ihres Sitzes keinen geographischen, hinsichtlich ihres Unternehmensgegenstandes keinen branchenmäßigen Beschränkungen unterliegen. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 50% des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds in der Form von "Anderen Sondervermögen" dürfen jeweils bis zu 10% und insgesamt bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden. Sofern dieses Andere Sondervermögen nach seinen Fondsbestimmungen insgesamt höchstens 10% des Fondsvermögens in Anteile an Alternativen Investments anlegen darf, dürfen Anteile an diesem "Anderen Sondervermögen" jeweils bis zu 50% und insgesamt bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden. Alternative Investments gemäß § 166 Abs. 1 Z 3 InvFG dürfen jeweils bis zu 10% und insgesamt bis zu 10% des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Immobilienfonds dürfen jeweils bis zu 10% und insgesamt bis 20% des Fondsvermögens erworben werden.
Fondsmanager: Aneta Todorova, Markus Jandrisevits

Notizen

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