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Brockhaus Technologies AG: Verlängerung der Annahmefrist des Aktienrückkaufangebots
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Brockhaus Technologies AG: Verlängerung der Annahmefrist des
Aktienrückkaufangebots
01.12.2023 / 18:48 CET/CEST
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Brockhaus Technologies AG: Verlängerung der Annahmefrist des
Aktienrückkaufangebots
Frankfurt am Main, 1. Dezember 2023
Am 22. November 2023 hat die Brockhaus Technologies AG (BKHT, ISIN:
DE000A2GSU42, "Brockhaus Technologies" oder "Gesellschaft") ein freiwilliges
öffentliches Aktienrückkaufangebot an ihre Aktionäre zum Erwerb von
insgesamt bis zu 500.000 Aktien zu einem Preis von EUR 22,00 je Aktie
veröffentlicht (das "Aktienrückkaufangebot"). Die entsprechende
Angebotsunterlage wurde am 22. November 2023 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter https://ir.brockhaus-technologies.com unter der Rubrik
"Investor Relations - Aktienrückkaufangebot" sowie nachfolgend im
Bundesanzeiger ( https://www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.
Unter Bezugnahme auf das Aktienrückkaufangebot gibt die Brockhaus
Technologies AG bekannt, dass die ursprünglich bis 4. Dezember 2023 laufende
Annahmefrist des Aktienrückkaufangebots bis einschließlich 14. Dezember
2023, 24:00 Uhr (MEZ) verlängert wurde.
Die Bekanntmachung über die Verlängerung der Annahmefrist für das
Aktienrückkaufangebot wurde am heutigen Tag auf der Internetseite der
Gesellschaft unter https://ir.brockhaus-technologies.com unter der Rubrik
"Investor Relations - Aktienrückkaufangebot" veröffentlicht. Sie wird ferner
nachfolgend auch im Bundesanzeiger ( https://www.bundesanzeiger.de)
veröffentlicht.
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Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika
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Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der
Brockhaus Technologies AG dar. Die Bedingungen und weitere das öffentliche
Aktienrückkaufangebot betreffende Bestimmungen werden in der
Angebotsunterlage dargelegt, die weder der BaFin zur Prüfung vorgelegt noch
von ihr gestattet wurde. Das Aktienrückkaufangebot entspricht nicht den
Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG). Inhabern von
Aktien der Brockhaus Technologies AG wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin
enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann
in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen
Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten
sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Über Brockhaus Technologies
Die Brockhaus Technologies AG (BKHT, ISIN: DE000A2GSU42) mit Sitz in
Frankfurt am Main ist eine Technologiegruppe, die margen- und
wachstumsstarke Technologie- und Innovations-Champions mit
B2B-Geschäftsmodellen im deutschen Mittelstand akquiriert. Mit einem
einzigartigen Plattformansatz und einem langfristigen Horizont unterstützt
Brockhaus Technologies ihre Tochtergesellschaften aktiv und strategisch
dabei, langfristig profitables Wachstum über Branchen- und Ländergrenzen
hinweg zu erzielen. Gleichzeitig bietet Brockhaus Technologies einen Zugang
zu diesen nicht börsennotierten deutschen Technologie-Champions, die für
Kapitalmarktinvestoren ansonsten unzugänglich sind. Weitere Informationen
unter www.brockhaus-technologies.com
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