EQS-News: Acme 42 GmbH verkündet die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der InVision Aktiengesellschaft (deutsch)
Acme 42 GmbH verkündet die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der InVision Aktiengesellschaft
EQS-News: Acme 42 GmbH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Acme 42 GmbH verkündet die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der InVision
Aktiengesellschaft
18.01.2024 / 11:02 CET/CEST
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,
VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Acme 42 GmbH verkündet die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der InVision
Aktiengesellschaft
Düsseldorf, 18. Januar 2024. Die Acme 42 GmbH ("Acme 42") verkündet heute
die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) an die Aktionäre der InVision
Aktiengesellschaft ("InVision"), zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden
Stückaktien an der InVision (ISIN DE0005859698). Das Dokument wird ab dem
heutigen Tag bei der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf
Aktien, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg, Deutschland, zur kostenlosen
Ausgabe bereitgehalten (Anfragen unter Angabe der vollständigen Adresse per
E-Mail an Equity-Capital-Markets@mmwarburg.com) und ist auch im Internet
unter der Adresse https://www.acme-42.de/offer abrufbar.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der InVision dar, sondern enthält eine gesetzliche
Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG")
in Verbindung mit dem Börsengesetz ("BörsG") im Zusammenhang mit einem
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (das "Angebot"). Die endgültigen
Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der von
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung
gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von
Wertpapieren der InVision wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden
Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder
enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG und des BörsG, sowie bestimmten
wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu
grenzüberschreitenden Erwerbsangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht
nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar)
durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen,
Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren
und Inhaber von Wertpapieren der InVision können nicht darauf vertrauen,
durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als
der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein öffentliches
Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies
einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Die Acme 42 behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig,
unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der InVision außerhalb des
Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe
statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der
erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der InVision und der gezahlten oder
vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies
nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen
einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",
"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und
ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,
Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Acme 42 und der mit
ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft
gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und
Prognosen, die Acme 42 und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach
bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre
zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht
im Einflussbereich der Acme 42 oder der mit ihr gemeinsam handelnden
Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen
könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen
können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Acme 42
und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die
in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen
oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu
aktualisieren.
Kontakt:
Tim Mois
info@acme-42.de
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Unternehmen: Acme 42 GmbH
Leo-Statz-Str. 27
40474 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: 0163/7777914
E-Mail: info@acme-42.de
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