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EQS-News: Acme 42 GmbH verkündet die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der InVision Aktiengesellschaft (deutsch)

Acme 42 GmbH verkündet die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der InVision Aktiengesellschaft

EQS-News: Acme 42 GmbH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

Acme 42 GmbH verkündet die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum

öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der InVision

Aktiengesellschaft

18.01.2024 / 11:02 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR

VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE

IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,

VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN

BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Acme 42 GmbH verkündet die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum

öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der InVision

Aktiengesellschaft

Düsseldorf, 18. Januar 2024. Die Acme 42 GmbH ("Acme 42") verkündet heute

die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum öffentlichen

Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) an die Aktionäre der InVision

Aktiengesellschaft ("InVision"), zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden

Stückaktien an der InVision (ISIN DE0005859698). Das Dokument wird ab dem

heutigen Tag bei der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf

Aktien, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg, Deutschland, zur kostenlosen

Ausgabe bereitgehalten (Anfragen unter Angabe der vollständigen Adresse per

E-Mail an Equity-Capital-Markets@mmwarburg.com) und ist auch im Internet

unter der Adresse https://www.acme-42.de/offer abrufbar.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt

weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von

Wertpapieren der InVision dar, sondern enthält eine gesetzliche

Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG")

in Verbindung mit dem Börsengesetz ("BörsG") im Zusammenhang mit einem

öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (das "Angebot"). Die endgültigen

Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der von

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung

gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von

Wertpapieren der InVision wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage

sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden

Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder

enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des

deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG und des BörsG, sowie bestimmten

wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu

grenzüberschreitenden Erwerbsangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht

nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik

Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar)

durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen,

Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der

Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren

und Inhaber von Wertpapieren der InVision können nicht darauf vertrauen,

durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als

der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie

gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden

Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein öffentliches

Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies

einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Die Acme 42 behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig,

unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der InVision außerhalb des

Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe

statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der

erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der InVision und der gezahlten oder

vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies

nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen

einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,

stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",

"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und

ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,

Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Acme 42 und der mit

ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft

gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und

Prognosen, die Acme 42 und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach

bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre

zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und

Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht

im Einflussbereich der Acme 42 oder der mit ihr gemeinsam handelnden

Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen

könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen

können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Acme 42

und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die

in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen

oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu

aktualisieren.

Kontakt:

Tim Mois

info@acme-42.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Acme 42 GmbH

Leo-Statz-Str. 27

40474 Düsseldorf

Deutschland

Telefon: 0163/7777914

E-Mail: info@acme-42.de

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