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EQS-News: InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH (deutsch)

InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH

EQS-News: InVision AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Delisting

InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand

und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH

24.01.2024 / 14:30 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand

und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH

Düsseldorf, 24. Januar 2024 - Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG

(ISIN: DE0005859698) haben heute gemäß § 27 WpÜG (Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetz) eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen

Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH zum Erwerb sämtlicher Aktien der

InVision AG, die nicht bereits direkt von der Acme 42 GmbH gehalten werden,

im Internet unter www.ivx.com/investors veröffentlicht.

Empfehlung der Angebotsannahme

Vorstand und Aufsichtsrat sind gemeinsam der Auffassung, dass die

Angebotsgegenleistung von 6,09 Euro je InVision-Aktie angemessen ist und das

von der Acme 42 GmbH beabsichtigte Delisting im Interesse der Gesellschaft

liegt. Das Angebot gibt nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat den

Aktionären, die ihre InVision-Aktien aufgrund der durch das anstehende

Delisting reduzierten Verkehrsfähigkeit (Fungibilität) veräußern möchten,

eine angemessene Möglichkeit, ihre InVision-Aktien zu einem fairen

Marktpreis zu veräußern. Vor diesem Hintergrund empfehlen Vorstand und

Aufsichtsrat den Aktionären der InVision AG, das Angebot anzunehmen.

Die Annahmeempfehlung basiert auf der jeweils eigenständigen und unabhängig

voneinander vorgenommenen Prüfung der Angebotsunterlage durch Vorstand und

Aufsichtsrat.

Handel mit InVision-Aktien bald nur noch stark eingeschränkt möglich

Die InVision AG wird vor Ablauf der Annahmefrist des Angebots den Widerruf

der Zulassung sämtlicher InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt an

der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen. Nach erfolgtem Delisting wird

der Handel mit InVision-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter

Wertpapierbörse und auf Xetra nicht mehr möglich sein. Auch der Handel im

Freiverkehr an den Börsen in Düsseldorf, München, Stuttgart und bei

Tradegate Exchange wird voraussichtlich eingestellt. Dadurch wird der Handel

mit InVision-Aktien nur noch stark eingeschränkt möglich sein, was sich

negativ auf den Aktienkurs und den erzielbaren Verkaufspreis der Aktien

auswirken kann.

Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit der InVision AG künftig nur noch

in geringem Umfang

Für die InVision AG entfallen nach erfolgtem Delisting zahlreiche

Transparenzpflichten. Die Gesellschaft wird von größenabhängigen

Erleichterungen umfänglich Gebrauch machen und die Offenlegung von

Informationen auf das gesetzliche Minimum reduzieren. Als

nicht-börsennotierte Gesellschaft wird InVision folglich in Zukunft keinen

Konzernabschluss mehr nach IFRS-Vorgaben, sondern nur noch verkürzte

Einzelabschlüsse mit einer Frist von 12 Monaten nach Ende des

Geschäftsjahres veröffentlichen. Die Einzelabschlüsse werden darüber hinaus

zukünftig auch nicht mehr das operative Geschäft der InVision AG beinhalten,

da dieses künftig in getrennten Tochterunternehmen geführt wird.

Delisting ist im Interesse des Unternehmens

In ihrer Stellungnahme erläutern Vorstand und Aufsichtsrat, dass sie die von

der Acme 42 GmbH in Erwägung gezogenen Vorteile des Delistings unterstützen.

Mit erfolgtem Delisting wird die strategische und unternehmerische

Flexibilität der Gesellschaft gefördert und bei strategischen Entscheidungen

kann unabhängig von den Erwartungen und Stimmungsschwankungen auf dem

Kapitalmarkt ein längerfristiger Ansatz verfolgt werden. Darüber hinaus

werden durch den Entfall zahlreicher Transparenzpflichten sensible

Informationen stärker vor einer Kenntnisnahme durch Wettbewerber geschützt.

Durch die Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung und durch

Kosteneinsparungen, wie etwa durch den Wegfall von fortlaufenden

Aufwendungen für die Notierung von Wertpapieren, die Erfüllung

regulatorischer Anforderungen, die Rechtsberatung durch

Kapitalmarktspezialisten, oder die Durchführung von Hauptversammlungen, kann

InVision die freigesetzten Ressourcen anderweitig zur Wertsteigerung der

Gesellschaft einsetzen. Vorstand und Aufsichtsrat teilen ebenfalls die

Auffassung, dass die Gesellschaft vor dem Hintergrund der

Beteiligungsstruktur an der Gesellschaft und wegen der Verfügbarkeit

alternativer Finanzierungsquellen auf absehbare Zeit nicht auf den Zugang

zum Kapitalmarkt angewiesen ist.

Die Aktionäre der InVision AG können das Delisting-Erwerbsangebot der Acme

42 GmbH über ihre Depotbank annehmen. Die Annahmefrist wird voraussichtlich

am 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden. Die

detaillierten Bedingungen des Angebots können der Angebotsunterlage zum

Delisting-Erwerbsangebot entnommen werden, die auf der Internetseite

www.acme-42.de/offer zur Verfügung steht.

Die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite

www.ivx.com/investors in deutscher Sprache einsehbar und wird bei der

InVision AG, Investor Relations, Speditionstr. 5, 40221 Düsseldorf, zur

kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Anfragen bitte per E-Mail an

ir@invision.de.

Die Informationen dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder

Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme von Vorstand und

Aufsichtsrat dar, deren Inhalt allein maßgeblich ist.

Über InVision:

Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität und

Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur

InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce

Management für Contactcenter, und The Call Center School, ein

Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist

im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Weitere Informationen unter: www.ivx.com

Kontakt:

InVision AG, Investor Relations, Jutta Handlanger

Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf

Tel.: +49 (0)211 781-781-66, E-Mail: ir@invision.de

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Telefon: +49 (0)211 / 781-781-66

Fax: +49 (0)211 / 781-781-99

E-Mail: info@invision.de

Internet: www.ivx.com

ISIN: DE0005859698

WKN: 585969

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

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1822241 24.01.2024 CET/CEST

 ISIN  DE0005859698

AXC0209 2024-01-24/14:30

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