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ROUNDUP: Rückenwind für Deutsche Post nach Bundesratsvotum

BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit um eine Steuererleichterung für die Deutsche Post hat der Bonner Konzern Rückenwind aus dem Bundesrat bekommen. Die Länderkammer bezog am Freitag Position zur Reform des Postgesetzes, die bis April abgeschlossen sein soll. Ein strittiger Punkt ist die Frage, ob die Post bei einem großen Teil ihres Briefgeschäfts mit Firmenkunden von der Mehrwertsteuer befreit wird. Dadurch kämen kleine Briefkonkurrenten des Gelben Riesen unter Druck. Aus den Bundesländern war Kritik lautgeworden. Doch ein Vorschlag, besagte Steuererleichterung aus dem Gesetzestext zu streichen, fand am Freitag in der Länderkammer keine Mehrheit. Daher kann sich die Bundesregierung in diesem Punkt bestätigt sehen. Bald ist der Bundestag bei der Reform am Zug.

Die Steuererleichterung käme nur der Post zugute, da sie ein sogenannter Universaldienstleister ist. Im Briefgeschäft, das angesichts veränderter Kommunikationsgewohnheiten im Digitalzeitalter schrumpft, hat der Bonner Konzern einen Marktanteil von circa 85 Prozent. Die kleinen Konkurrenten, zu denen Citipost aus Hannover, PostModern aus Dresden und die Pin AG aus Berlin gehören, müssten laut Reformvorschlag der Bundesregierung hingegen weiter Mehrwertsteuer berechnen. Unternehmen aus bestimmten Branchen können diese Umsatzsteuer zwar später steuerlich geltend machen und bekommen sie gewissermaßen zurück. Finanzdienstleister, Behörden und gemeinnützige Organisationen sind hingegen nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Das Bundesfinanzministerium hatte 2010 geschätzt, dass es in dem Briefbereich, um den es hier in Bezug auf die Post geht, pro Jahr um Steuereinnahmen von 300 Millionen Euro ging. Neuere Ministeriumsangaben lagen nicht vor. Nach aktuellen Angaben der Post ist der Betrag hingegen deutlich niedriger, zumal die Behörden, die ihre Briefe mit der Post verschicken, dann keine Mehrwertsteuer zahlen müssten. Der Staat bekäme auf der einen Seite also weniger Einnahmen, würde auf der anderen Seite aber entlastet.

Der Streit um die Frage, ob die sogenannten Teilleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind oder nicht, ist schon vor Gericht gelandet. Das Kölner Finanzgericht entschied 2021, dass dieser Geschäftsbereich mehrwertsteuerbefreit sein solle. Rechtskräftig ist diese Entscheidung aber noch nicht. Der Bonner Konzern weist zudem darauf hin, dass EU-Regeln eine entsprechende Steuerbefreiung vorsähen und der nationale Gesetzgeber daher ohnehin keinen Handlungsspielraum habe. "Im enorm schrumpfenden Briefmarkt ist ein zuverlässiger, erschwinglicher und sozial-ökologischer Universaldienst auf entlastende Rahmenbedingungen angewiesen", heißt es von dem Bonner Logistiker.

Unmut über die Postgesetz-Reform gibt es auch bei Zeitschriftenverlegern. Diese befürchten, dass sich die Zustellqualität als Folge der Reform vermindert und viele Abonnenten ihre gedruckten Zeitschriften nicht mehr am Erscheinungstag, sondern verspätet bekommen. Dem Reformvorschlag zufolge soll die Post künftig weniger Zeitdruck haben als bisher - dadurch werden die Sendungen durchschnittlich länger unterwegs sein als bisher.

Wegen schlechter Zustellqualität verliere man schon jetzt Abonnenten, sagt der Bundesgeschäftsführer des Medienverbands der freien Presse (MVFP), Stephan Scherzer. Die Zahl der Beschwerden nehme dann massiv zu. Diese besonders treuen Kunden seien hochsensibel, wenn ihre Lieblingszeitschrift einen Tag oder zwei Tage später kommt als erwartet. Scherzer moniert, dass der Wettbewerbsvorteil der Post gegenüber den privaten Anbietern im Briefgeschäft noch ausgebaut werde. "Das ist nicht nachvollziehbar."

Die Post betont hingegen, dass es weiterhin eine Zustellung an jedem Werktag geben werde. Zudem sollen Kunden die Möglichkeit bekommen, dass ihre Sendungen schon am nächsten Tag zugestellt werden - dies gewissermaßen als teureres Premiumprodukt, das nach Darstellung der Post einen "erschwinglichen Preis" haben soll. "Dass eine solche schnellere Zustellung mehr kosten wird als eine langsamere, liegt auf der Hand und wird mittlerweile in den meisten EU-Staaten so praktiziert", sagt ein Postsprecher./rin/wdw/DP/nas

 ISIN  DE0005552004

AXC0195 2024-02-02/15:14

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