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EQS-News: InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt (deutsch)

InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt

EQS-News: InVision AG / Schlagwort(e): Delisting/Sonstiges

InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum

Handel am regulierten Markt beantragt

13.02.2024 / 10:13 CET/CEST

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CORPORATE NEWS

InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum

Handel am regulierten Markt beantragt

Düsseldorf, 13. Februar 2024 - Die InVision AG (ISIN: DE0005859698) hat

gemäß § 39 Abs. 2 Börsengesetz, in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1, Satz 2

Nr. 1 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse, den Widerruf der

Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt

(General Standard) beantragt (Delisting-Antrag). Der Delisting-Antrag der

Gesellschaft erfolgt auf Basis einer Delisting-Vereinbarung mit ihrer

Hauptaktionärin Acme 42 GmbH nach der Veröffentlichung eines öffentlichen

Delisting-Erwerbsangebots durch die Acme 42 GmbH am 18. Januar 2024.

Nach erfolgtem Delisting wird der Handel mit InVision-Aktien nur noch

eingeschränkt möglich sein, was sich negativ auf den Aktienkurs und den

erzielbaren Verkaufspreis der Aktien auswirken kann. Darüber hinaus werden

zahlreiche Transparenzpflichten für die InVision AG entfallen und die

Gesellschaft wird die Offenlegung von Informationen auf das gesetzliche

Minimum reduzieren, sodass ein Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit

der InVision AG künftig nur noch in geringem Umfang gegeben sein wird.

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen InVision-Aktionären in ihrer gemeinsamen

begründeten Stellungnahme vom 24. Januar 2024, das Erwerbsangebot der Acme

42 GmbH in Höhe von 6,09 Euro je Aktie anzunehmen. Das Angebot kann noch bis

Freitag, den 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), über

die Depotbanken angenommen werden. Die detaillierten Bedingungen des

Angebots können der Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot entnommen

werden, die auf der Internetseite www.acme-42.de/offer zur Verfügung steht.

Über InVision:

Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität und

Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur

InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce

Management für Contactcenter, und The Call Center School, ein

Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist

im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Weitere Informationen unter: www.ivx.com

Kontakt:

InVision AG

Investor Relations

Jutta Handlanger

Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf

Tel.: +49 (0)211 781-781-66, E-Mail: ir@invision.de

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der InVision AG noch ein

Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf von Aktien der InVision AG. Die

endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das

Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der

Angebotsunterlage der Acme 42 GmbH aufgeführt, deren Veröffentlichung durch

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde.

Investoren und Inhabern von Aktien der InVision AG wird dringend empfohlen,

die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem

Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt

gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des

deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

(WpÜG) und des Börsengesetzes sowie bestimmter anwendbarer

wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act

durchgeführt. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots

geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Acme 42 GmbH oder für sie tätige

Broker außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist

des Angebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der InVision AG erwerben bzw.

entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die

Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten

Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden

veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

13.02.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Unternehmen: InVision AG

Speditionstraße 5

40221 Düsseldorf, Deutschland

Deutschland

Telefon: +49 (0)211 / 781-781-66

Fax: +49 (0)211 / 781-781-99

E-Mail: info@invision.de

Internet: www.ivx.com

ISIN: DE0005859698

WKN: 585969

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

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1836121 13.02.2024 CET/CEST

 ISIN  DE0005859698

AXC0100 2024-02-13/10:13

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