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EQS-Adhoc: Genehmigung der temporären Befreiung von gewissen Aufrechterhaltungspflichten gemäss Art. 7 Kotierungsreglement sowie der Dekotierung der Namenaktien der Crealogix Holding AG (deutsch)

Genehmigung der temporären Befreiung von gewissen Aufrechterhaltungspflichten gemäss Art. 7 Kotierungsreglement sowie der Dekotierung der Namenaktien der Crealogix Holding AG

Crealogix Holding AG / Schlagwort(e): Delisting

Genehmigung der temporären Befreiung von gewissen

Aufrechterhaltungspflichten gemäss Art. 7 Kotierungsreglement sowie der

Dekotierung der Namenaktien der Crealogix Holding AG

08.03.2024 / 07:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

SIX Exchange Regulation AG erteilt Crealogix Holding AG zeitlich befristete

Ausnahmen von gewissen Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung und

genehmigt die Dekotierung der Namenaktien der Crealogix Holding AG

Befreiung von gewissen Aufrechterhaltungspflichten gemäss Art. 7

Kotierungsreglement

Crealogix Holding AG (CREALOGIX) hat heute bekannt gegeben, dass die SIX

Exchange Regulation AG (SER) mit Entscheid vom 7. März 2024 zeitlich

befristete Ausnahmen von gewissen Pflichten zur Aufrechterhaltung der

Kotierung gewährt hat. Die Befreiungen treten mit der Publikation dieser Ad

hoc-Mitteilung in Kraft.

Die Ziffern I bis III des Entscheids der SER lauten wie folgt:

"I. Die Crealogix Holding AG (Emittent) wird bis zum Ablauf der

Gültigkeitsdauer der Best Price Rule nach Art. 10 Abs. 1 der Verordnung der

Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote vom 21. August 2008

(Übernahmeverordnung, UEV), bis und mit 7. August 2024 von folgenden

Pflichten befreit:

a. Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2023 (Art. 49 ff. KR i.V.m.

Art. 10 ff. Richtlinie Rechnungslegung [RLR] und Art. 9 Ziff. 2.01 (2)

Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]);

b. Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art. 53 KR i.V.m. der

Richtlinie betr. Ad hoc- Publizität [RLAhP]), davon ausgenommen ist die

Veröffentlichung einer Ad hoc-Mitteilung betreffend die Bekanntgabe des

Zeitpunkts der Dekotierung der Namenaktien des Emittenten, sobald dieser

bestimmt ist;

c. Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 KR);

d. Führung des Unternehmenskalenders (Art. 52 KR);

e. Erfüllung der nachfolgend genannten Regelmeldepflichten (Art. 55 KR

i.V.m. Art. 9 der Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]):

* Ziff. 1.05 (Änderung des Revisionsorgans);

* Ziff. 1.06 (Änderung des Bilanzstichtags);

* Ziff. 1.08 (4) (Änderung Weblink zum Unternehmenskalender);

* Ziff. 1.08 (5) (Änderung Weblink zu den Jahres- und

Halbjahresberichten);

* Ziff. 2.01 (Einreichung Finanzbeschlüsse);

* Ziff. 3.05 (Beschlüsse betreffend Opting Out/Opting Up);

* Ziff. 3.06 (Änderung betreffend Vinkulierungsbestimmungen);

* Ziff. 5.01 (Schaffung/Streichung bedingtes Kapital oder

Einführung/Dahinfallen des Kapitalbands);

* Ziff. 5.02 (Meldung des bedingten Kapitals).

II. Die Befreiung gemäss Ziff. I beginnt mit Veröffentlichung der Ad

hoc-Mitteilung gemäss den Vorgaben in Ziff. VI.

III. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule am 7. August 2024

wird der Emittent bis zum 30. September 2024 von den Pflichten gemäss Ziff.

I befreit, sofern und soweit keiner

der folgenden Tatbestände bis am 7. August 2024 eingetreten ist oder bis zum

30. September 2024 eintritt:

a. Eintritt eines Minderheitsaktionärs oder mehrerer Minderheitsaktionäre

in das Verfahren um Kraftloserklärung der Namenaktien des Emittenten

nach Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und

das Marktverhalten im Effekten- und Devisenhandel vom 19. Juni 2015

(Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) vor dem zuständigen Gericht;

b. Rückzug der Klage um Kraftloserklärung der Namenaktien des Emittenten

vor dem zuständigen Gericht durch die Klägerin oder durch eine

Rechtsnachfolgerin;

c. Abweisung der Klage um Kraftloserklärung der Namenaktien des Emittenten

durch das zuständige Gericht;

d. Weiterzug des Urteils des zuständigen Gerichts betreffend die

Kraftloserklärung der Namenaktien des Emittenten.

Sollte einer der Tatbestände gemäss dieser Ziffer Bst. a. bis d. bis zum

Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule eintreten, leben die

Pflichten des Emittenten gemäss Ziff. I umgehend nach Ablauf der

Gültigkeitsdauer der Best Price Rule, das heisst am 7. August 2024, wieder

auf.

Sollte einer der Tatbestände gemäss dieser Ziffer Bst. a. bis d. nach Ablauf

der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule eintreten, das heisst bis am 30.

September 2024, leben die Pflichten der Emittentin gemäss Ziff. I umgehend

wieder auf.

Im Falle eines Wiederauflebens der Pflichten gemäss Ziff. I, hat der

Emittent den Halbjahresbericht 2023 innert sechs Wochen ab dem Tag des

jeweiligen Wiederauflebens der Pflichten gemäss Ziff. I zu publizieren und

SIX Exchange Regulation AG einzureichen (Art. 50 KR i.V.m. Art. 11 ff. RLR

und Art. 9 Ziff. 2.01 (2) RLRMP)."

Dekotierung

CREALOGIX hat heute bekannt gegeben, dass sie die Genehmigung zur

Dekotierung ihrer Namenaktien erhalten hat.

CREALOGIX hatte am 26. Februar 2024 bei der SER die Dekotierung ihrer

Namenaktien beantragt. Mit Entscheid vom 7. März 2024 hat die SER die

Dekotierung aller CREALOGIX Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 8.00

genehmigt.

Die SER wird den letzten Handelstag und das Dekotierungsdatum in Absprache

mit CREALOGIX festlegen, unter Berücksichtigung des derzeit beim

Handelsgericht des Kantons Zürich hängigen Verfahrens zur Kraftloserklärung

der restlichen sich im Publikum befindenden Namenaktien von CREALOGIX.

Medienmitteilung (PDF)

Ende der Adhoc-Mitteilung

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Crealogix Holding AG

Maneggstrasse 17

8041 Zürich

Schweiz

Telefon: +41 58 404 87 65

E-Mail: media@crealogix.com

Internet: www.crealogix.com

ISIN: CH0011115703

Börsen: SIX Swiss Exchange

EQS News ID: 1854177

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1854177 08.03.2024 CET/CEST

 ISIN  CH0011115703

AXC0064 2024-03-08/07:00

Relevante Links: CREALOGIX Holding AG

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