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EQS-Adhoc: Douglas AG: Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt (deutsch)

Douglas AG: Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt

EQS-Ad-hoc: Douglas AG / Schlagwort(e): Börsengang

Douglas AG: Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro

Aktie festgelegt

19.03.2024 / 18:09 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER

VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA, JAPAN

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Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie

festgelegt

Düsseldorf, 19. März 2024 - DOUGLAS AG hat heute gemeinsam mit dem

Eigentümer Kirk Beauty International S.A., einer Gesellschaft mehrheitlich

im Besitz von Fonds, die von der Beteiligungsfirma CVC Capital Partners

beraten werden, und der Familie Kreke, den finalen Angebotspreis auf 26,00

Euro pro Aktie festgelegt. Insgesamt werden 34.192.455 Aktien bei Investoren

platziert, davon 32.692.308 neu ausgegebene Aktien, sowie 1.500.147

bestehende Aktien der Kirk Beauty International S.A. Das Gesamtvolumen des

Angebots beläuft sich auf rund 890 Millionen Euro bei einem

Bruttoemissionserlös für die DOUGLAS AG von rund 850 Millionen Euro, was

einer Marktkapitalisierung der DOUGLAS AG von rund 2,8 Milliarden Euro

entspricht.

Nach Abschluss des Börsengangs wird der Streubesitz voraussichtlich bei rund

31,8% liegen. CVC Capital Partners und die Familie Kreke werden ihre

indirekten Beteiligungen behalten, so dass CVC Capital Partners indirekt

rund 54,4% und die Familie Kreke rund 10,2% des Aktienkapitals der

Gesellschaft hält.

Die Aktien der DOUGLAS AG werden voraussichtlich ab dem 21. März 2024 im

regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse

gehandelt. Abwicklung und Vollzug des Angebots sind für den 25. März 2024

geplant.

Investor Relations Kontakt DOUGLAS Group

Stefanie Steiner

Director Investor Relations and M&A

Telefon: +49 211 16847 8594

E-Mail: ir@douglas.de

Ende der Insiderinformation

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Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne der EU-Verordnung 2017/1129 in

der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") dar. Sie stellt kein

Angebot zum Kauf von Aktien der DOUGLAS AG dar und ersetzt nicht den

Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der

Zusammenfassung auf der Website der DOUGLAS Gruppe unter

https://douglas.group/de/investoren im Abschnitt "Börsengang" kostenlos zur

Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als

Befürwortung der Aktien der DOUGLAS AG zu verstehen. Investoren sollten

Aktien ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden

Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den

Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer

Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung

verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die

Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des

eingesetzten Kapitals.

Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an

irgendeine Person in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien,

Kanada, Südafrika, Japan oder in anderen Jurisdiktionen, gegenüber der bzw.

in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich

wäre, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung

anzusehen.

Weder diese Bekanntmachung noch die Veröffentlichung, in der sie enthalten

ist, ist zur direkten oder indirekten, ganz oder teilweisen Veröffentlichung

oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich ihrer

Außengebiete und Besitzungen, eines Bundesstaates und des Districts of

Columbia (die "Vereinigten Staaten"), bestimmt. Die Informationen in dieser

Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in keiner Gerichtsbarkeit ein

Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum sonstigen Handel mit Aktien der

DOUGLAS AG dar. Alle hierin erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden

nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung

(der "Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder

einer andern Jurisdiktion der Vereinigten Staaten, registriert und dürfen

nicht angeboten, gezeichnet, verwendet, verpfändet, verkauft,

weiterverkauft, zugeteilt, geliefert werden oder anderweitig direkt oder

indirekt in die Vereinigten Staaten übertragen werden, es sei denn, dies

geschieht gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des

Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den

Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, und zwar jeweils

in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates

oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten. Es findet kein

öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten statt.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach geltendem Recht dürfen die

in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada,

Südafrika oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada,

Südafrika oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft

noch zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der

Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan statt.

In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme

Deutschlands) ist diese Bekanntmachung nur an Personen adressiert und

gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der

Prospektverordnung.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen,

die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung

(Verordnung (EU) 2017/1129 und deren Änderungen) sind, wie sie aufgrund des

European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des

Vereinigten Königreichs ist, und die (i) über Berufserfahrung in

Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial

Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der

jeweils gültigen Fassung (die "Verordnung") fällt, oder (ii) vermögende

Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen

(alle diese Personen werden als "Relevante Personen" bezeichnet). Im

Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Relevante

Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten nicht auf

der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich

darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese

Bekanntmachung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird

nur mit Relevanten Personen getätigt und sollte von keiner anderen Person

als einer Relevanten Person als verlässlich angesehen werden.

Niemand ist befugt, Informationen zu geben oder Zusicherungen zu machen, die

nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind und nicht mit ihr

übereinstimmen, und wenn solche Informationen oder Zusicherungen gegeben

oder gemacht werden, darf man sich nicht darauf verlassen, dass sie von oder

im Namen der DOUGLAS AG, des Unternehmens oder einer Person autorisiert

wurden.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die die

aktuelle Sichtweise der DOUGLAS AG auf zukünftige Ereignisse und die

finanzielle und operative Entwicklung widerspiegeln. Wörter wie

"beabsichtigen", "erwarten", "antizipieren", "können", "glauben", "planen",

"schätzen" und andere Ausdrücke, die Hinweise oder Vorhersagen zukünftiger

Entwicklungen oder Trends implizieren und die nicht auf historische

Tatsachen basieren, sollen zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß sowohl bekannte als auch

unbekannte Risiken und Unsicherheiten, da sie von zukünftigen Ereignissen

und Umständen abhängen. Zukunftsgerichtete Aussagen garantieren keine

zukünftigen Ergebnisse oder Entwicklungen und die tatsächlichen Ergebnisse

können erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Banken

und die mit ihnen verbundenen Unternehmen schließen ausdrücklich jede

Verpflichtung aus, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten

Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es

aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen

Gründen.

Die Banken handeln im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Aktien

DOUGLAS AG (das "Angebot") ausschließlich für die DOUGLAS AG und die

Abgebende Aktionärin und niemanden sonst. Sie werden keine anderen Personen

in Bezug auf das Angebot als ihre Kunden betrachten und werden gegenüber

niemandem außer der DOUGLAS AG und der Abgebenden Aktionärin verantwortlich

sein für die Gewährung des Schutzes, der ihren jeweiligen Kunden gewährt

wird, noch für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser

Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige

Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Banken und alle mit ihnen

verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln,

Wertpapiere der DOUGLAS AG zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft

solche Wertpapiere und andere Wertpapiere der DOUGLAS AG oder damit

verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig

behalten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig auf

eigene Rechnung handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen im Prospekt,

sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Ausgabe, das Angebot, die

Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder den sonstigen Handel mit den

Wertpapieren so zu verstehen, dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an

bzw. jede Zeichnung, jeden Erwerb, jede Platzierung oder jeden Handel durch

die Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf

eigene Rechnung handeln, umfassen.

Darüber hinaus können bestimmte Banken oder mit ihnen verbundene Unternehmen

Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Anlegern abschließen, in deren

Zusammenhang diese Banken (oder mit ihnen verbundene Unternehmen) von Zeit

zu Zeit Aktien der DOUGLAS AG erwerben, halten oder veräußern können. Die

Banken beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder

Transaktionen offen zu legen, außer in dem Umfang, in dem sie dazu

gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet sind.

Weder die Banken noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen,

Geschäftsführer, leitenden Angestellten, persönlich haftenden

Gesellschafter, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen, ausdrücklich

oder implizit, irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben irgendeine

Zusicherung oder Garantie ab, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder

Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder dafür, ob

Informationen in der Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder anderer

Informationen in Bezug auf die DOUGLAS AG, ihre Tochtergesellschaften oder

verbundene Unternehmen, unabhängig ob schriftlich, mündlich oder in

visueller oder elektronischer Form, und unabhängig von Übermittlung oder zur

Verfügung Stellung, oder für jegliche Verluste, die sich auf irgendeine Art

und Weise aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts

ergeben oder anderweitig in Verbindung damit entstehen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot kann der Stabilisierungsmanager, Goldman

Sachs Bank Europe SE, oder einer seiner Beauftragten, soweit dies nach

geltendem Recht zulässig ist, Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5

Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments

und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den

Artikeln 5 bis 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

vom 8. März 2016 ergreifen. Die Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab,

den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG während des

Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum an dem Tag

beginnt, an dem die Aktien der DOUGLAS AG den Handel im Regulierten Markt an

der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich

des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime

Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse aufnehmen, voraussichtlich am

21. März 2024, und spätestens 30 Kalendertage danach endet (der

"Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen können zu einem

höheren Marktpreis führen, als er sich sonst einstellen würde. Der

Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, solche Transaktionen

abzuschließen, und solche Transaktionen können an jedem Aktienmarkt,

Freiverkehrsmarkt, jeder Börse oder anderweitig getätigt werden. Es besteht

jedoch keine Verpflichtung für den Stabilisierungsmanager oder einen seiner

Beauftragten, stabilisierende Transaktionen durchzuführen, und es gibt keine

Zusicherung, dass stabilisierende Transaktionen durchgeführt werden.

Stabilisierungsmaßnahmen können an den folgenden Handelsplätzen durchgeführt

werden: Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Chi-X Exchange,

Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF. Derartige

Stabilisierungsmaßnahmen können, falls sie eingeleitet werden, jederzeit

ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden. In keinem Fall werden

Maßnahmen ergriffen, um den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG oberhalb

des Angebotspreises zu stabilisieren. Soweit nicht gesetzlich oder durch

Verordnung vorgeschrieben, beabsichtigen weder der Stabilisierungsmanager

noch einer seiner Beauftragten, das Ausmaß etwaiger durchgeführter

Stabilisierungstransaktionen im Zusammenhang mit dem Angebot offenzulegen.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu

Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder

Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser

Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder

Vollständigkeit verlassen.

Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der

Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über

Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b)

Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur

Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die

"MiFID II-Produktüberwachugnsanforderungen") und unter Ausschluss jeglichen

vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein

"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)

ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein

Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i)

mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die

Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im

Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über

alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die

"Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten

Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger

können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen

Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und

keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger

geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen

und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen

Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu

beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle

Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die

Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher,

gesetzlicher oder Aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf

das Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der

Eignung der Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an

einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren,

diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese

vorzunehmen.

Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarktbestimmung

hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete

Vertriebskanäle festzulegen.

Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien der DOUGLAS AG zum Handel im

Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger

Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren

Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse

(zusammen die "Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst

werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und

zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der

Grundlage der Absichten der DOUGLAS AG in Bezug auf die Zulassung getroffen

werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann

einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten

Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung

ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die

Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt

keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl

sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem

professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende

Person beraten lassen.

19.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Douglas AG

Luise-Rainer-Str. 7-11

40235 Düsseldorf

Deutschland

ISIN: DE000BEAU7Y1

WKN: BEAU7Y

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)

EQS News ID: 1862267

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 ISIN  DE000BEAU7Y1

AXC0315 2024-03-19/18:09

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