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SoftwareOne Gründeraktionäre bekräftigen ihren Vorschlag für eine Neubesetzung des Verwaltungsrats und geben ihre Unterstützung für Till Streichert als neues unabhängiges Mitglied bekannt
Lemongrass Communications AG / Schlagwort(e): Generalversammlung
SoftwareOne Gründeraktionäre bekräftigen ihren Vorschlag für eine
Neubesetzung des Verwaltungsrats und geben ihre Unterstützung für Till
Streichert als neues unabhängiges Mitglied bekannt
03.04.2024 / 14:01 CET/CEST
Medienmitteilung von Daniel von Stockar, B. Curti Holding AG, René Gilli
SoftwareOne Gründeraktionäre bekräftigen ihren Vorschlag für eine
Neubesetzung des Verwaltungsrats und geben ihre Unterstützung für Till
Streichert als neues unabhängiges Mitglied bekannt
Zürich, 3. April 2024 - Daniel von Stockar, B. Curti Holding AG und René
Gilli - sie bilden die Gruppe der Gründeraktionäre, die zusammen 29% an
SoftwareOne Holding AG (SIX: SWON) halten - bekräftigen ihren Antrag auf
Abwahl aller derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrats, mit Ausnahme von
Daniel von Stockar, anlässlich der Generalversammlung vom 18. April 2024.
In diesem Zusammenhang gaben die Gründeraktionäre bekannt, dass sie die Wahl
von Till Streichert unterstützen werden, der vom derzeitigen Verwaltungsrat
als neues unabhängiges Mitglied nominiert wurde. Annabella Bassler, eine von
den Gründeraktionären nominierte unabhängige Kandidatin, hat ihre Kandidatur
zurückgezogen. Die Gründeraktionäre werden ausserdem Till Spillmann als
Mitglied des Nominations- und Vergütungsausschusses nominieren.
Aufgrund falscher und irreführender Informationen betonen [1] die
Gründeraktionäre zudem erneut, dass Jörg Riboni, Andrea Sieber und Till
Spillmann, die sie als unabhängige Verwaltungsratsmitglieder vorschlagen, in
keiner Weise mit ihnen verbunden oder anderweitig assoziiert sind.
Insbesondere bekräftigen die Gründeraktionäre, dass zwischen ihnen und den
vorgeschlagenen unabhängigen Mitgliedern weder Vereinbarungen, Engagements
oder sonstige Instruktionen noch irgendwelche geschäftlichen oder
persönlichen Beziehungen bestehen. Die Kandidaten haben bereits vor ihrer
Nominierung zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Wahl nur als unabhängige
Mitglieder annehmen würden.
Der Vorschlag des derzeitigen Verwaltungsrats, ein gemischtes Gremium unter
seiner Mehrheit zu bilden, einschliesslich zweier von den Gründeraktionären
nominierter Kandidaten als deren Vertreter, basiert somit auf falschen
Tatsachenannahmen - denn die Kandidaten stehen nicht als Vertreter der
Gründeraktionäre zur Wahl. Die Gründeraktionäre sind mit der Klassifizierung
der unabhängigen Kandidaten als nicht-unabhängig durch den derzeitigen
Verwaltungsrat und ISS nicht einverstanden. Darüber hinaus würde ein
gemischter Verwaltungsrat den bestehenden Konflikt innerhalb des Gremiums
und mit der grössten Aktionärsgruppe nicht lösen - einen Konflikt, der das
Fortkommen des Unternehmens beeinträchtigt. Die Gründeraktionäre sind davon
überzeugt, dass sich SoftwareOne mit einer umfassenden Neubesetzung des
Verwaltungsrats am besten entwickeln kann.
Neues Rechtsgutachten
Zum Thema Unabhängigkeit und Interessenkonflikte kommt Hans-Ueli Vogt,
Professor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, in
einem Rechtsgutachten1 zum Schluss, dass «die Tatsache, dass die Kandidaten
von den Gründeraktionären vorgeschlagen wurden, ihre Unabhängigkeit weder
aus rechtlicher Sicht noch hinsichtlich Corporate-Governance-Standards
beeinträchtigt». Und: «Weder die beiden Gründeraktionäre, die sich zur Wahl
stellen, noch die unabhängigen Verwaltungsratskandidaten würden im Falle
ihrer Wahl einem dauerhaften und strukturellen Interessenkonflikt oder einer
anderen Art von Interessenkonflikt ausgesetzt sein, nur weil sie Aktionäre
sind bzw. von Aktionären vorgeschlagen wurden.»
Prof. Vogt unterstreicht ausserdem, dass der Verwaltungsrat von SoftwareOne,
sollten die von den Gründeraktionären vorgeschlagenen Kandidaten gewählt
werden, gut gerüstet wäre, um seine Aufgaben effektiv zu erfüllen und
gleichzeitig die Gesetze und Vorschriften zu Interessenkonflikten, wie sie
vom Gesellschaftsrecht und den zuständigen Behörden vorgeschrieben sind,
vollständig einzuhalten, einschliesslich der Übernahmeregeln.
Weitere Informationen, einschliesslich des Rechtsgutachtens, stehen zur
Verfügung unter:
SWON Founding Shareholders Public Information
Kontakt
Karin Rhomberg
Lemongrass Communications AG
Claridenstrasse 22, 8002 Zürich
+41 44 202 52 65
karin.rhomberg@lemongrass.agency
[1] Alle Aussagen zu Unabhängigkeit gelten auch für Annabella Bassler.
Zusatzmaterial zur Meldung:
Datei:
https://eqs-cockpit.com/c/fncls.ssp?u=3b70ffe7ebbf35a5f32c72f154c19a 64
Dateibeschreibung: Press_Release_Founders_SoftwareOne_20240403_D
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