EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft (deutsch)
VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
EQS-Ad-hoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Schlagwort(e):
Squeeze-Out
VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien Aktiengesellschaft
22.05.2024 / 12:38 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)
VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien Aktiengesellschaft
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Tilly-Park 1, 86633
Neuburg/Donau, 22. Mai 2024
Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0,
("VIB") hat dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien
Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, ("BBI") heute seine
Absicht mitgeteilt, die BBI als übertragenden Rechtsträger auf die VIB als
übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen, um die Konzernstruktur zu
optimieren.
Der Vorstand der VIB hat vorgeschlagen, mit dem Vorstand der BBI
Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen.
Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BBI auf die VIB hat der Vorstand
der VIB heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG
das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
einzuleiten und die Hauptversammlung der BBI innerhalb von drei Monaten nach
Abschluss des Verschmelzungsvertrags über den verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-out beschließen zu lassen.
Die VIB hat bestätigt, dass sie derzeit 94,88 % des Grundkapitals der BBI
hält. Damit ist die VIB die Hauptaktionärin der BBI im Sinne von § 62 Abs. 5
UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die
die VIB als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BBI für die
Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.
Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Kontakt
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Investor Relations:
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Tel.: + 49 (0)8431 9077-961
Fax: + 49 (0)8431 9077-1961
E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de
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Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Tilly-Park 1
86633 Neuburg an der Donau
Deutschland
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Fax: +49 (0) 8431 9077 973
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1908173 22.05.2024 CET/CEST
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AXC0136 2024-05-22/12:39
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