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Endor AG: Investorengruppe Jackermeier beantragt außerordentliche

Hauptversammlung

Landshut (ots) - Die Investorengruppe um den Gründer und Hauptaktionär Thomas

Jackermeier verlangt die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen

Hauptversammlung (ao HV) der Endor AG. Sie schließt sich damit einem Antrag der

Schutzvereinigung der Kleinaktionäre (SdK) an. Die Investorengruppe hat einen

entsprechenden Antrag am 28. Mai 2024 der Endor AG übergeben. Am 3. Juni 2024

wurde zudem ein Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung nach § 122 Abs. 3 AktG

beim Amtsgericht Landshut eingereicht. Darin verlangt die Investorengruppe auch

die Behandlung einer umfangreichen Tagesordnung, die sich aus den Vorgängen um

die Endor AG in den vergangenen Monaten ergibt.

Die Einberufung einer ao HV ist schon alleine deshalb zwingend erforderlich,

weil der Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals vorliegt. Das geht

aus den Angebotsunterlagen des von der Endor AG beauftragten

Beratungsunternehmens götzpartners hervor, das auf dieser Basis seit April

Investoren suchte. Bereits im Februar 2024 hatten die Wirtschaftsprüfer von

bachert&partner festgestellt, dass die Hälfte des Grundkapitals verloren

gegangen war. Nach Paragraph 92 Abs. 1 Aktiengesetz hätte der Vorstand daher bei

Bekanntwerden dieser Tatsache unverzüglich eine ao HV einberufen und den

Aktionären und dem Kapitalmarkt diese Tatsache anzeigen müssen. Die Unterlagen

liegen der Investorengruppe vor. Vorstand und Aufsichtsrat der Endor AG sind am

21. Mai 2024 an diese Pflicht erinnert und auf die Konsequenzen einer

Unterlassung hingewiesen worden.

Die Tagesordnung für die ao HV soll nach dem Willen der Investorengruppe unter

anderem Anträge zu den folgenden Punkten enthalten:

- Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand der Endor AG

- Abwahl der Aufsichtsratsmitglieder Ingo Weber und Rudolf Dittrich

- Wahl von Herrn Werner Zieglmaier und Herrn Robin von Büren in den Aufsichtsrat

- Bestellung eines Sonderprüfers zur Überprüfung des Verhaltens von Vorstand und

Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Endor AG

- Beschluss über eine Kapitalerhöhung im Volumen von bis zu 70 Mio EUR unter

Gewährung der gesetzlichen Bezugsrechte

Die Investorengruppe hat zudem eine umfangreiche Schutzschrift erstellen lassen,

die dem zuständigen Restrukturierungsgericht in München dann vorgelegt wird,

wenn der Vorstand der Endor AG dort einen Antrag auf Restrukturierung nach

StaRUG stellt. Bisher wurde StaRUG beim Gericht, wohl als Reaktion auf die

Einreichung des HV-Einberufungsverlangens beim Amtsgericht Landshut, lediglich

angekündigt. Die Schutzschrift umfasst u.a. Beweise dafür, dass der Vorstand

seiner gesetzlichen Pflicht gemäß § 92 Abs. 1 AktG zur Einberufung einer ao HV

nicht nachgekommen ist, dass die Investorensuche durch goetzpartners

ausschließlich auf eine Sanierung unter StaRUG ausgerichtet war und dass mehrere

potenzielle Investoren durch den Vorstand und goetzpartners ignoriert oder sogar

aktiv abgelehnt wurden. Zudem verweist die Schutzschrift auf die anstehende ao

HV mit der Beschlussfassung über eine umfangreiche Kapitalerhöhung, die den

Sanierungsprozess erfolgreich abschließen wird. Es ist schwer vorstellbar, dass

das Restrukturierungsgericht unter diesen Umständen die vom Vorstand gewünschte

Enteignung der Aktionäre im Schnellverfahren beschließen wird.

Die Investorengruppe weist darauf hin, dass die kreditgebenden Banken (Postbank/

Deutsche Bank, Raiffeisen Landesbank Oberösterreich, Hypovereinsbank, Oberbank

und DZ Bank) zusammen mit dem Vorstand und Aufsichtsrat der Endor AG seit

Monaten eine Restrukturierung verhindern, die keine Enteignung der Aktionäre

voraussetzt. So wurden sowohl zwei Angebote der Investorengruppe Jackermeier als

auch das Angebot eines hoch reputierlichen und liquiden Debt-Investors abgelehnt

- zumeist mit der nicht glaubhaft gemachten Begründung, dass der Kapitalbedarf

mittlerweile höher als das jeweilige Angebot sei.

Vor diesem Hintergrund muss auch die vorgeschlagene Kapitalerhöhung in Höhe von

bis zu 70 Mio. EUR gesehen werden. Bei einem Mittelzufluss in dieser

Größenordnung könnten alle Bankdarlehen abgelöst und die Enteignung der

Aktionäre über StaRUG verhindert werden. Nach gut zwei Monaten mit

Investorengesprächen gibt es zahlreiche Interessenten, die jene Aktien

übernehmen würden, die nicht von Aktionären über ihre Bezugsrechte gezeichnet

werden. Zudem soll das neue Firmengebäude verkauft werden, um damit die Bilanz

um rund 30 Mio. EUR zu entlasten. Die Investorengruppe ist daher fest überzeugt,

das Ziel der finanziellen Sanierung auch mit einer geringeren Kapitalerhöhung zu

erreichen. Dazu bedarf es allerdings einer seriösen, belastbaren Finanzplanung,

die der Vorstand seit Monaten nicht vorlegen will.

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Für Presse-Anfragen:

Thomas Knipp

impact. communication

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OTS: Investorengruppe Jackermeier

AXC0180 2024-06-03/14:58

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