, dpa-AFX

GNW-Adhoc: Robex gibt neues Führungsteam, geplante Veräußerung von Vermögenswerten und Verlängerung des Darlehens mit Taurus vorbehaltlich einer Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55 Mio. CAD bekannt

^NICHT ZUR VERTEILUNG AN NACHRICHTENAGENTUREN DER VEREINIGTEN STAATEN ODER ZUR

VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN

QUEBEC CITY, June 21, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- Robex Resources Inc. (TSXV: RBX)

(?Robex" oder das ?Unternehmen") hat einen strategischen Plan angekündigt, der

entwickelt wurde, um - vorbehaltlich einer erfolgreichen

Eigenkapitalfinanzierung - das Ziel zu erreichen, ein führender Goldproduzent in

Westafrika zu werden.

Alle Währungsbeträge in dieser Pressemitteilung sind in kanadischen Dollar (CAD)

ausgedrückt, sofern nicht anders angegeben.

1. HIGHLIGHTS

Dieser strategische Plan umfasst Folgendes: (i) eine Eigenkapitalfinanzierung in

Höhe von 55 Mio. CAD auf Basis einer ?Best-Effort"-Vermittlung, einschließlich

einer Mehrzuteilungsoption von 15 %; (ii) eine Verlängerung des

Überbrückungskredits des Unternehmens in Höhe von 35 Mio. USD mit Taurus Mining

Finance Fund No. 2, L.P. (?Taurus") bis zum 22. April 2025; (iii) die

Neubesetzung des Verwaltungsrats von Robex (der ?Verwaltungsrat") mit der

Ernennung von James Askew zum neuen Verwaltungsratsvorsitzenden und der

Ernennung von Matthew Wilcox zum Managing Director und Chief Executive Officer;

(iv) der Verkauf aller Vermögenswerte des Unternehmens in Mali; und (v) die

Absicht, eine Notierung der Stammaktien von Robex an der australischen Börse

(?ASX") zu prüfen.

Alle Elemente des strategischen Plans stehen unter dem Vorbehalt des

erfolgreichen Abschlusses einer Eigenkapitalfinanzierung. Siehe den Abschnitt

?Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55 Mio. CAD" in dieser Pressemitteilung.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der geplanten Eigenkapitalfinanzierung wird

Matthew Wilcox das Unternehmen leiten, um die Erschließung des Kiniero-

Goldprojekts zu beschleunigen, das voraussichtlich im vierten Quartal 2025

erstmals Gold produzieren und damit ein neues Pure-Play-Unternehmen in Guinea

werden wird.

2. STRATEGISCHER PLAN VORBEHALTLICH EINER ERFOLGREICHEN EIGENKAPITALFINANZIERUNG

* Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55 Mio. CAD.

* Robex hat heute eine geplante Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55

Mio. CAD auf der Basis einer ?Best Efforts"-Vermittlung, einschließlich

einer Mehrzuteilungsoption von 15 %, bekanntgegeben. Die

Eigenkapitalfinanzierung unterliegt unter anderem der Genehmigung durch

die TSX Venture Exchange (die ?TSXV").

* Das Unternehmen beabsichtigt, den gesamten Nettoerlös aus der

Eigenkapitalfinanzierung für die Entwicklung des Kiniero-Projekts zu

verwenden, einschließlich folgender Tätigkeiten: (i) die

Weiterentwicklung der frühen Arbeitsprogramme und die Beschaffung von

Material mit langer Vorlaufzeit; (ii) eine Teilzahlung an Taurus in Höhe

von 15 Millionen USD im Rahmen der geänderten Überbrückungsfazilität in

Höhe von 35 Mio. USD (siehe unten unter ?Verlängerung der Taurus-

Überbrückungsfazilität bis April 2025"); (iii) die Auffüllung des

Mansounia-Projekts und andere Explorationsausgaben; (iv) die

Finanzierung der aktualisierten Machbarkeitsstudie für Kiniero, die das

Mansounia-Grundstück sowie weitere Gruben- und Prozessoptimierungen

einschließt; und (v) allgemeine und administrative Ausgaben sowie

Betriebskapital.

* Die geplante Eigenkapitalfinanzierung unterliegt der Bedingung, dass die

endgültigen Verträge bezüglich der Verlängerung der

Überbrückungsfazilität (wie unten definiert) vor dem Abschluss der

geplanten Eigenkapitalfinanzierung unterzeichnet werden.

* Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen der Eigenkapitalfinanzierung

sind der heutigen Pressemitteilung des Unternehmens zu entnehmen, die im

Profil des Unternehmens auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca

(http://www.sedarplus.ca) und auf der Website des Unternehmens unter

www.robexgold.com (http://www.robexgold.com) abrufbar ist.

* Verlängerung der Taurus-Überbrückungsfazilität.

* Robex und Taurus haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, die aktuelle

Überbrückungsfazilität in Höhe von 35 Mio. USD bis zum 22. April 2025 zu

verlängern (die ?Verlängerung der Überbrückungsfazilität"). Die

endgültigen Verträge werden voraussichtlich am oder vor dem 21. Juni

2024 unterzeichnet, wobei die aktuellen Bedingungen noch der Genehmigung

durch die TSXV unterliegen. Die wesentlichen Bedingungen der

Verlängerung werden voraussichtlich sein:

* Fälligkeit: Verlängerung um 10 Monate bis zum 22. April 2025 (vom

21. Juni 2024);

* Betrag der Fazilität: Reduzierung von 35 Mio. USD auf 20 Mio. USD;

* Verlängerungsgebühr von 0,75 %;

* Verzichtsgebühr von 1,00 %;

* Zinssatz von 10 % pro Jahr (unverändert);

* Lizenzgebühr von 0,25 % ohne Obergrenze (von einer Obergrenze von

1,5 Mio. Unzen), einschließlich eines Rückkaufmechanismus, der

bestimmten Bedingungen unterliegt;

* Sicherheiten, Auflagen, zulässige Verschuldung und andere

Bedingungen bleiben unverändert;

* Verlängerung der bestehenden 2,25 Mio. Optionsscheine auf den Erwerb

von Stammaktien mit einer Laufzeit von 4 Jahren ab dem Zeitpunkt der

Verlängerung der Überbrückungsfazilität; und

* Ausgabe von 3,5 Mio. neuen Optionsscheinen auf den Erwerb von

Stammaktien zu Bedingungen, die noch zu besprechen und von der TSXV

zu genehmigen sind.

* Die hier (und in der zweiten Pressemitteilung des Unternehmens mit dem

Datum dieses Dokuments) beschriebene Eigenkapitalfinanzierung wird Robex

mit ausreichender Liquidität ausstatten, um seine kurzfristigen

Verpflichtungen im Rahmen der Verlängerung der Überbrückungsfazilität zu

erfüllen. Es kann nicht zugesichert werden, dass Robex ohne eine weitere

erfolgreiche Finanzierung über ausreichende Mittel verfügen wird, um

Taurus den geschuldeten Betrag vor dem Fälligkeitsdatum der Verlängerung

der Überbrückungsfazilität vollständig zurückzuzahlen.

* Ernennung von Matthew Wilcox zum CEO und Managing Director.

* Ernennung von Matthew Wilcox zum CEO und Managing Director sowie zum

Mitglied des Verwaltungsrats.

* Aurélien Bonneviot tritt als CEO und Verwaltungsratsmitglied zurück,

bleibt aber als General Manager Strategy and Business Development bei

Robex, um den Übergang und die Wachstumsstrategie zu überwachen.

* Der neue Verwaltungsrat wird von James Askew (Vorsitzender) geleitet.

* Der Verwaltungsrat wird auf sechs Mitglieder verkleinert und besteht aus

James Askew (Verwaltungsratsvorsitzender), John Dorward, Howard Golden,

Thomas Lagrée und Gérard de Hert, allesamt nicht-geschäftsführende

Verwaltungsratsmitglieder, sowie Matthew Wilcox, Managing Director

(zusammen die ?neuen Verwaltungsratsmitglieder").

* Die folgenden Verwaltungsratsmitglieder werden mit dem erfolgreichen

Abschluss der Eigenkapitalfinanzierung aus dem Verwaltungsrat

ausscheiden: Richard R. Faucher, Claude Goulet, Aurélien Bonneviot,

Matthew Sharples, Georges Cohen, Benjamin Cohen und Julien Cohen

(zusammen die ?ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder") und die neuen

Verwaltungsratsmitglieder, soweit sie nicht bereits

Verwaltungsratsmitglieder sind, werden mit Wirkung von diesem Datum zu

Verwaltungsratsmitgliedern ernannt.

* Vorbehaltlich des Abschlusses der Eigenkapitalfinanzierung werden sich

die neuen Verwaltungsratsmitglieder darüber hinaus auf der

bevorstehenden Jahreshauptversammlung des Unternehmens am 27. Juni 2024

(die ?Versammlung") zur Wahl stellen, wie im Informationsrundschreiben

der Geschäftsführung des Unternehmens vom 17. Mai 2024 (das

?Rundschreiben") beschrieben. Jedes gewählte Verwaltungsratsmitglied

bleibt bis zur nächsten Jahreshauptversammlung oder bis zur Wahl oder

Ernennung eines Nachfolgers im Amt.

* Desinvestition von Vermögenswerten in Mali.

* Nach einem strategischen Überprüfungsprozess, an dem mehrere Parteien

beteiligt waren, führt Robex Gespräche mit einem privaten

westafrikanischen Unternehmen, das alle Vermögenswerte des Unternehmens

in Mali, einschließlich der Nampala-Mine, erwerben möchte. Bei dem

potenziellen Käufer handelt es sich um ein erfahrenes Unternehmen, das

eine Mine in Mali betreibt, und die geplante Transaktionsstruktur sieht

einen Zahlungsaufschub ab Abschluss vor.

* Die Transaktion unterliegt einer bestätigenden Due-Diligence-Prüfung,

der Genehmigung durch die TSXV und den üblichen Bedingungen für diese

Art von Transaktion, einschließlich des Erhalts aller erforderlichen

Unternehmens-, Aktionärs- und behördlichen Genehmigungen.

* Der Grund für die Transaktion in Mali ist die Konzentration auf die

Entwicklung des Vorzeigeprojekts Kiniero des Unternehmens in Guinea.

* Die Leser werden darauf hingewiesen, dass es keine Gewissheit gibt und

das Unternehmen keine Zusicherung geben kann, dass eine endgültige

Vereinbarung erzielt wird und dass die Bedingungen für den Abschluss des

Verkaufs der Vermögenswerte in Mali erfüllt werden oder, falls sie

erfüllt werden, wann sie erfüllt werden.

* Notierung an der ASX.

* Robex prüft die Möglichkeiten einer Notierung seiner Stammaktien an der

ASX, um Zugang zum australischen Kapitalmarkt zu erhalten und das

langfristige Wachstum zu unterstützen. Robex geht davon aus, dass das

Verfahren bis zu sechs Monate dauern wird.

3. ÜBER DIE NEUEN VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER

Matthew Wilcox, Managing Director und Chief Executive Officer

Wohnsitz: Perth, Australien

Hauptberufliche Tätigkeit: Ehemaliger Managing Director und Chief Executive

Officer von Tietto Mineral Limited (?Tietto")

Nicht unabhängig - Neuer Managing Director und Chief Executive Officer

Matthew Wilcox war bis vor kurzem Managing Director und Chief Executive Officer

von Tietto, einem Goldexplorations- und -erschließungsunternehmen, wo er den Bau

der Goldmine Abujar mit einer Kapazität von 5,3 Mio. Tonnen pro Jahr (?Mtpa")

leitete. Am 24. Mai 2024 trat Herr Wilcox nach der Übernahme durch die Zhaojin

Mining Industry Company Limited von seiner Position als CEO zurück.

Vor seinem Eintritt bei Tietto im Jahr 2021 spielte Herr Wilcox als Chief

Development Officer bei West African Resources, einem aufstrebenden

Goldproduzenten, eine Schlüsselrolle bei der Überwachung des Baus der Sanbrado-

Goldmine. Bei Nordgold war er außerdem Projektleiter für den Bau des 4-Mtpa-

Bissa-Goldprojekts und des 8-Mtpa-Bouly-Goldprojekts, beide in Burkina Faso,

General Manager des 6-Mtpa-LEFA-Goldprojekts in Guinea und Projektleiter für den

Bau des 12-Mtpa-Gross-Goldprojekts in Sibirien, Russland.

Matthew Wilcox wird sein Bauteam in Kürze benennen.

James Askew, Vorsitzender des Verwaltungsrats

Wohnsitz: Denver, USA

Hauptberufliche Tätigkeit: Nicht-geschäftsführender Vorsitzender von Federation

Mining

Unabhängig

Jim Askew ist ein erfahrener Bergbauingenieur mit mehr als 45 Jahren

internationaler Erfahrung in der Branche als Direktor und Geschäftsführer einer

Reihe von australischen und internationalen börsennotierten Bergbau-,

Bergbaufinanzierungs- und anderen bergbaubezogenen Unternehmen.

Herr Askew war Gründungsdirektor von Evolution Mining, Sino Gold, Yamana

Resources, Asian Mineral Resources, Ausdrill Limited und West Wits Mining. Zu

den weiteren Aufgaben von James Askew gehörten die des Vorsitzenden von

OceanaGold, PMI Gold, London Mining und des CEO von Climax Mining, Golden

Shamrock Mines, Black Range Minerals, Golden Star Resources und Rayrock Inc. Zu

Beginn seiner Karriere gründete er James Askew Associates (jetzt umbenannt in

AMC, eine internationale Bergbauberatung), Rock Instruments und James Askew

Redpath. Herr Askew war CEO von Golden Shamrock Mines (1986-96), das Iduapriem

in Ghana erschloss und Siguiri in Guinea entdeckte, sowie Eigentümer der Cobar-

Kupfermine in Australien und der CAM-Eisenerzmine in Spanien. Herr Askew war

auch Mitglied des Beirats der Fonds Pala und La Mancha, PE.

Derzeit ist er Verwaltungsratsvorsitzender von Syrah Resources (ASX) und nicht-

geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied von Evolution Mining (ASX), nachdem

er Anfang 2023 von seiner Funktion als nicht-geschäftsführendes

Verwaltungsratsmitglied bei Endeavour Mining zurückgetreten war.

John Dorward, nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied

Wohnsitz: Perth, Australien

Hauptberufliche Tätigkeit: Geschäftsführender Vorsitzender von Ausgold Limited

Unabhängig

Herr Dorward ist geschäftsführender Vorsitzender von Ausgold Limited

Herr Dorward war von 2012 bis zur Übernahme des Unternehmens durch Fortuna

Silver Mines Inc. im Jahr 2021 im Rahmen eines Aktientauschs im Wert von 884

Mio. USD President, CEO und Director von Roxgold Inc., einem Goldexplorations-

und Erschließungsunternehmen mit Sitz in Toronto.

Herr Dorward leitete das Team von Roxgold beim Bau der unterirdischen Goldmine

Yaramoko in Burkina Faso.

Zuvor war er unter anderem als Vice-President of Business Development bei

Fronteer Gold Inc. tätig, einem ehemals an der TSX und AMEX notierten

Bergbauunternehmen mit Gold- und Uranprojekten in den USA, Kanada und der

Türkei, wo er maßgeblich an der Aushandlung der Übernahme durch die Newmont

Corporation für 2,3 Mrd. USD beteiligt war. Er war auch Chief Financial Officer

von Mineral Deposits Ltd, einem an der ASX und TSX notierten

Bergbauentwicklungsunternehmen mit Gold- und Mineralsandprojekten im

westafrikanischen Senegal, wo er den TSX-Börsengang in Höhe von 50 Mio. USD

zusammen mit einer Projektfinanzierung in Höhe von 75 Mio. USD für den Bau des

Sabodala-Goldprojekts leitete.

Davor hatte er leitende Positionen bei den australischen Bergbauunternehmen

Leviathan Resources Limited und MPI Mines Limited inne und war Manager für

Projektfinanzierung bei Bankwest in Perth und Melbourne tätig.

Howard Golden, nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied

Wohnsitz: Perth, Australien

Hauptberufliche Tätigkeit: Ehemaliger Corporate Exploration Manager von Tietto

Unabhängig

Herr Golden verfügt über mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Bergbauindustrie auf

sechs Kontinenten. Er war in leitenden Positionen bei einigen der größten

Bergbauunternehmen der Welt tätig und war maßgeblich an der Entdeckung der

Erzlagerstätten Syama, Oyu Tolgoi, Agbaou und West Musgrave beteiligt.

Vor seiner derzeitigen Tätigkeit als Senior Advisor, Critical Minerals bei

Getech, einem Unternehmen, das auf die Suche und Erschließung von Energie- und

Mineralressourcen spezialisiert ist, war Herr Golden von 2019 bis 2022 globaler

Explorationsmanager bei Nordgold, wobei sich seine Projekte auf Afrika,

Südamerika, Kanada und Russland erstreckten. Herr Golden war außerdem als

General Manager Exploration bei Rio Tinto für die Entdeckung und Akquisition von

Ressourcen in Zentral- und Westafrika verantwortlich. Vor seiner Tätigkeit bei

Rio Tinto war er drei Jahre lang als Regional Director of Exploration bei

Kinross Gold Corporation in Russland tätig, wo er unter anderem für die Erhöhung

der Goldreserven des Unternehmens durch die Entdeckung, Identifizierung,

Akquisition und wirtschaftliche Bewertung von Goldlagerstätten in Russland

verantwortlich war. Darüber hinaus war er Chefgeophysiker bei WMC Resources

Limited in Australien und 18 Jahre lang leitender Geowissenschaftler bei BHP

Minerals. Herr Golden kann auf eine weltweite Erfolgsbilanz bei der Leitung von

multidisziplinären Explorationsprogrammen in verschiedenen Klimazonen, unter

verschiedenen Bedingungen und mit unterschiedlichen Vorschriften verweisen.

4. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ÜBER DIE NEUEN VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER

Auf der Grundlage der von jedem neuen Verwaltungsratsmitglied vorgelegten

Informationen trifft auf keines der neuen Verwaltungsratsmitglieder Folgendes

zu: (a) Das Verwaltungsratsmitglied ist zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung

oder war in den letzten zehn Jahren Verwaltungsratsmitglied, Chief Executive

Officer oder Chief Financial Officer eines Unternehmens und war in dieser

Funktion: (i) Gegenstand einer Unterlassungsverfügung oder einer ähnlichen

Verfügung oder einer Verfügung, die dem betreffenden Unternehmen den Zugang zu

einer Ausnahmeregelung im Rahmen der Wertpapiergesetzgebung verweigerte, die

jeweils für einen Zeitraum von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen in Kraft

war (eine ?Verfügung"); oder (ii) Gegenstand einer Verfügung, die erlassen

wurde, nachdem das neue Verwaltungsratsmitglied nicht mehr

Verwaltungsratsmitglied, Chief Executive Officer oder Chief Financial Officer

war, und die aus einem Ereignis resultierte, das eintrat, während das neue

Verwaltungsratsmitglied in seiner Eigenschaft als Verwaltungsratsmitglied, Chief

Executive Officer oder Chief Financial Officer tätig war; (b) das

Verwaltungsratsmitglied ist zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung oder innerhalb

der letzten zehn Jahre ein Verwaltungsratsmitglied oder Executive Officer eines

Unternehmens, das während der Tätigkeit des neuen Verwaltungsratsmitglieds in

dieser Funktion oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Tätigkeit des

neuen Verwaltungsratsmitglieds in dieser Funktion in Konkurs gegangen ist, einen

Antrag gemäß der Konkurs- oder Insolvenzgesetzgebung gestellt hat oder

Gegenstand eines Verfahrens, einer Vereinbarung oder eines Vergleichs mit den

Gläubigern war oder ein solches Verfahren eingeleitet hat oder für das ein

Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter oder Treuhänder zur Verwaltung seines

Vermögens bestellt wurde; oder (c) das Verwaltungsratsmitglied ist innerhalb der

letzten zehn Jahre in Konkurs gegangen, hat gemäß den Rechtsvorschriften über

Konkurs oder Insolvenz einen Antrag gestellt oder war Gegenstand eines

Verfahrens, einer Vereinbarung oder eines Vergleichs mit den Gläubigern oder hat

ein solches Verfahren eingeleitet bzw. es wurde ein Insolvenzverwalter,

Zwangsverwalter oder Treuhänder für das Vermögen des neuen

Verwaltungsratsmitglieds bestellt.

Auf der Grundlage der von jedem neuen Verwaltungsratsmitglied vorgelegten

Informationen trifft auf keines der neuen Verwaltungsratsmitglieder Folgendes

zu: (a) das Verwaltungsratsmitglied ist oder war Gegenstand einer Strafe oder

Sanktion, die von einem Gericht im Zusammenhang mit Wertpapiergesetzen oder von

einer Wertpapieraufsichtsbehörde verhängt wurde, oder einer

Vergleichsvereinbarung mit einer Wertpapieraufsichtsbehörde; oder (b) das

Verwaltungsratsmitglied ist oder war Gegenstand einer sonstigen Strafe oder

Sanktion, die von einem Gericht oder einer Aufsichtsbehörde verhängt wurde und

die ein vernünftiger Wertpapierinhaber bei der Entscheidung, ob er für ein neues

Verwaltungsratsmitglied stimmen soll, wahrscheinlich als wichtig erachten würde.

Auf der Grundlage der von jedem neuen Verwaltungsratsmitglied vorgelegten

Informationen hat keines der neuen Verwaltungsratsmitgliedern oder ihre

jeweiligen Partner oder verbundenen Unternehmen: (a) ein wesentliches, direktes

oder indirektes Interesse an einer Transaktion seit Beginn des letzten

abgeschlossenen Geschäftsjahres des Unternehmens oder an einer geplanten

Transaktion, die wesentliche Auswirkungen auf das Unternehmen oder eine seiner

Tochtergesellschaften hat oder haben würde; oder (b) ein wesentliches, direktes

oder indirektes Interesse durch wirtschaftliches Eigentum an Wertpapieren oder

auf andere Weise an einer Angelegenheit, über die auf der Versammlung abgestimmt

werden soll, mit Ausnahme der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern.

5. EINZELHEITEN ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Das Rundschreiben wurde an die Aktionäre versandt und ist online auf Englisch

unter www.envisionreports.com/Robex2024

(http://www.envisionreports.com/Robex2024) und auf Französisch unter

www.envisionreports.com/Robex2024FR (http://www.envisionreports.com/Robex2024FR)

sowie auf SEDAR+ unter dem Profil des Unternehmens unter www.sedarplus.ca

(http://www.sedarplus.ca) verfügbar. Mit Ausnahme der oben beschriebenen Punkte

bleibt das Rundschreiben gegenüber der Version, die den Aktionären des

Unternehmens zugestellt und zuvor auf SEDAR+ veröffentlicht wurde, unverändert.

Das Rundschreiben und das Vollmachtsformular, die zuvor in Verbindung mit der

Versammlung an die eingetragenen Aktionäre versandt wurden, ermächtigen die

Geschäftsleitung (oder eine andere Person, die darin als Bevollmächtigter

benannt wird), über Änderungen oder Abweichungen von Angelegenheiten, die der

Versammlung vorgelegt werden, abzustimmen. Das Management beabsichtigt, sich auf

die im Rundschreiben und im Vollmachtsformular erteilte Ermessensvollmacht zu

stützen, um FÜR die Wahl der neuen Verwaltungsratsmitglieder in den

Verwaltungsrat zu stimmen, zusammen mit den anderen im Rundschreiben genannten

Kandidaten (mit Ausnahme der ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder).

Wenn ein eingetragener Aktionär eine Stimmrechtsvollmacht an das Management

erteilt hat und nicht wünscht, dass auf diese Weise abgestimmt wird, kann er

seine Stimmrechtsvollmacht jederzeit wie folgt widerrufen, bevor von ihr

Gebrauch gemacht wird: (a) durch Hinterlegung eines schriftlichen Dokuments,

einschließlich eines anderen ausgefüllten Vollmachtsformulars, das von dem

eingetragenen Aktionär oder seinem schriftlich oder elektronisch

bevollmächtigten Vertreter oder, wenn der eingetragene Aktionär eine

Gesellschaft ist, von einem bevollmächtigten Vertreter oder Bevollmächtigten

dieser Gesellschaft ausgefertigt wurde, oder durch Übermittlung eines mit einer

elektronischen Signatur versehenen Widerrufs per Fax oder auf elektronischem

Wege an den Hauptsitz der Gesellschaft in Édifice Le Delta 1, 2875 Laurier

Boulevard, Suite 1000, Québec, Québec, Kanada, G1V 2M2, jederzeit vor 17:00 Uhr

(EST) am letzten Geschäftstag vor dem Tag der Versammlung oder einer Vertagung

der Versammlung, oder (b) auf jede andere gesetzlich zulässige Weise.

Wenn ein nicht eingetragener oder ein wirtschaftlicher Aktionär seine zuvor

erteilten Abstimmungsinstruktionen widerrufen möchte, muss er sich an den Broker

oder einen sonstigen Vermittler wenden, dem er seine Abstimmungsinstruktionen

übermittelt hat, und alle anwendbaren Anforderungen dieses Brokers oder

Vermittlers erfüllen. Ein Broker oder sonstiger Vermittler ist möglicherweise

nicht in der Lage, die Abstimmungsinstruktionen zu widerrufen, wenn er eine

unzureichende Mitteilung über den Widerruf erhält, und jeder nicht eingetragene

Aktionär, der seine Abstimmungsinstruktionen widerrufen möchte, sollte sich

rechtzeitig mit einem solchen Broker oder Vermittler in Verbindung setzen, um

sicherzustellen, dass sein Widerruf der Abstimmungsinstruktionen empfangen

wurde.

Wenn Sie als eingetragener Aktionär Ihre Kontrollnummer für den Zugang zur

Versammlung verwenden und die Bedingungen akzeptieren, widerrufen Sie alle zuvor

erteilten Stimmrechtsvollmachten für die Versammlung und erhalten die

Möglichkeit, über die auf der Versammlung vorgelegten Tagesordnungspunkte per

Online-Abstimmung abzustimmen.

Wenn Sie Fragen zu den Informationen im Rundschreiben oder in dieser

Pressemitteilung haben oder Unterstützung beim Ausfüllen des Vollmachts- oder

Weisungsformulars benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Finanz-, Rechts-,

Steuer- oder sonstigen professionellen Berater.

Für weitere Informationen

ROBEX RESOURCES INC.

Aurélien Bonneviot, Chief Executive Officer

Stanislas Prunier, Investor Relations and Corporate Development

+1 581 741-7421

E-Mail: investor@robexgold.com (mailto:investor@robexgold.com)

www.robexgold.com (http://www.robexgold.com)

ZUKUNFTSGERICHTETE INFORMATIONEN UND ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Bestimmte Informationen in dieser Pressemitteilung enthalten ?zukunftsgerichtete

Aussagen" und ?zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden

kanadischen Wertpapiergesetze (hierin als ?zukunftsgerichtete Aussagen"

bezeichnet). Zukunftsgerichtete Aussagen werden gemacht, um Informationen über

die aktuellen Erwartungen und Pläne des Managements bereitzustellen und

Investoren und anderen ein besseres Verständnis der Geschäftspläne, der

finanziellen Performance und der Lage des Unternehmens zu ermöglichen.

Aussagen in dieser Pressemitteilung, die Schätzungen, Erwartungen, Prognosen,

Ziele, Vorhersagen, Zukunftsprognosen oder Strategien des Unternehmens oder des

Managements beschreiben, können ?zukunftsgerichtete Aussagen" sein und sind an

der Verwendung des Konjunktivs oder zukunftsgerichteter Aussagen zu erkennen,

wie z. B. ?anstreben", ?antizipieren", ?annehmen", ?glauben", ?können",

?erwägen", ?fortsetzen", ?könnten", ?schätzen", ?erwarten", ?prognostizieren",

?zukünftig", ?Prognose", ?anleiten", ?Hinweis", ?beabsichtigen", ?Absicht",

?wahrscheinlich", ?möglicherweise", ?könnte", ?Zielsetzung", ?Chance",

?Aussicht", ?Plan", ?Potenzial", ?sollte", ?Strategie", ?Ziel", ?wird" oder

?würde" oder die Verneinung davon oder andere Variationen davon. Zu den

zukunftsgerichteten Aussagen zählen auch alle anderen Aussagen, die sich nicht

auf historische Fakten beziehen. Solche Aussagen können unter anderem Aussagen

zu folgenden Punkten beinhalten: das Ziel des Unternehmens, ein führender

Goldproduzent in Westafrika zu werden; den wahrgenommenen zukünftigen

Aktionärswert der Stammaktien; den wahrgenommenen Wert und das weitere Potenzial

des Kiniero-Goldprojekts; die Schätzung der Mineralressourcen und

Mineralreserven des Unternehmens (in der Bedeutung, die diesen Ausdrücken in den

Definitionsstandards für Mineralressourcen und Mineralreserven des Canadian

Institute of Mining Metallurgy and Petroleum (?CIM-Definitionsstandards")

zugeschrieben wird und die in das National Instrument 43-101 - Standards of

Disclosure for Mineral Projects (?NI 43-101") aufgenommen wurden); die Fähigkeit

des Unternehmens, seinen strategischen Plan erfolgreich umzusetzen,

einschließlich durch die Wahl der neuen Verwaltungsratsmitglieder; die Fähigkeit

des Unternehmens, das Kiniero-Goldprojekt auf Basis der Ergebnisse der

diesbezüglichen Machbarkeitsstudie (in der Bedeutung, die diesem Ausdruck in NI

43-101 zugeschrieben wird) erfolgreich voranzutreiben, wobei diese aktualisiert

werden kann, und zwar in Übereinstimmung mit dem überarbeiteten Zeitplan, der

zuvor vom Unternehmen bekanntgegeben wurde; die potenzielle Erschließung und

Ausbeutung der bestehenden Mineralkonzessionsgebiete und des Geschäftsplans des

Unternehmens, einschließlich des Abschlusses von Machbarkeitsstudien

(einschließlich der aktualisierten Machbarkeitsstudie in Bezug auf das Kiniero-

Goldprojekt) oder des Treffens von diesbezüglichen Produktionsentscheidungen;

die zukünftige finanzielle oder betriebliche Leistung des Unternehmens und des

Kiniero-Goldprojekts; das Explorationspotenzial und die Möglichkeiten auf den

Mineralkonzessionsgebieten des Unternehmens; die Fähigkeit des Unternehmens, (i)

endgültige Verträge bezüglich des Verkaufs aller seiner Vermögenswerte in Mali,

einschließlich des Nampala-Projekts, abzuschließen und die Genehmigung der TSXV

sowie jegliche in diesem Zusammenhang erforderliche Unternehmensgenehmigung zu

erhalten, oder (ii) eine Vereinbarung mit den Behörden von Mali zu erzielen, um

einen nachhaltigen neuen steuerlichen Rahmen für das Unternehmen zu schaffen und

die nachhaltige Fortsetzung der Aktivitäten des Unternehmens sowie weitere

Explorationsinvestitionen bei Nampala zu ermöglichen; den Umfang der

Eigenkapitalfinanzierung; den Erhalt aller erforderlichen behördlichen

Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der Eigenkapitalfinanzierung durch

die TSXV; den Abschluss der Eigenkapitalfinanzierung und des Zeitplans dafür;

die beabsichtigte Verwendung des Nettoerlöses aus der Eigenkapitalfinanzierung;

und die Fähigkeit des Unternehmens, endgültige Verträge in Bezug auf die

Verlängerung der Überbrückungsfazilität zu treffen und diese abzuschließen sowie

die diesbezügliche Genehmigung der TSXV zu erhalten.

Zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen beruhen auf

bestimmten Annahmen und anderen wichtigen Faktoren, die, falls sie nicht

zutreffen, dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen

oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen,

Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen Aussagen oder Informationen

zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Es kann nicht garantiert werden,

dass sich solche Aussagen oder Informationen als richtig erweisen. Solche

Aussagen und Informationen beruhen auf zahlreichen Annahmen, darunter: die

Fähigkeit, die Pläne des Unternehmens in Bezug auf das Kiniero-Goldprojekt, wie

sie in der Machbarkeitsstudie in Bezug auf dieses Projekt dargelegt sind, in

ihrer aktualisierten Form umzusetzen, und zwar in Übereinstimmung mit dem

überarbeiteten Zeitplan, der zuvor vom Unternehmen bekannt gegeben wurde; den

Abschluss von Machbarkeitsstudien (einschließlich der aktualisierten

Machbarkeitsstudie in Bezug auf das Kiniero-Goldprojekt) oder das Treffen von

Produktionsentscheidungen in Bezug auf die bestehenden Mineralkonzessionsgebiete

des Unternehmens; den Zugang des Unternehmens zu Finanzmitteln, um die

Investitionsausgaben für die Erschließung des Kiniero-Goldprojekts zu

finanzieren; die Fähigkeit des Unternehmens, weiterhin das erforderliche Kapital

zur Finanzierung seines Betriebs aufzubringen; die Fähigkeit des Unternehmens,

seinen strategischen Plan erfolgreich umzusetzen, einschließlich durch die Wahl

der neuen Direktoren; die Fähigkeit des Unternehmens, seine Stammaktien an der

ASX zu notieren; die Fähigkeit des Unternehmens, eine endgültige Dokumentation

zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt mit den Behörden von Guinea in Bezug

auf das Kiniero-Goldprojekt abzuschließen, einschließlich einer

Bergbaukonvention; die Fähigkeit des Unternehmens, (i) endgültige Verträge in

Bezug auf den Verkauf all seiner Vermögenswerte in Mali, einschließlich des

Nampala-Projekts, zu treffen und abzuschließen oder (ii) eine Vereinbarung mit

den Behörden von Mali zu treffen, um einen nachhaltigen neuen steuerlichen

Rahmen für das Unternehmen zu schaffen und die nachhaltige Fortsetzung der

Aktivitäten des Unternehmens und weitere Explorationsinvestitionen in Nampala zu

ermöglichen; die Fähigkeit des Unternehmens, endgültige Verträge bezüglich der

Verlängerung der Überbrückungsfazilität zu treffen und diese abzuschließen; die

Fähigkeit des Unternehmens, den Restbetrag des Überbrückungskredits von Taurus

am neuen Fälligkeitsdatum zurückzuzahlen; die Fähigkeit des Unternehmens, die

endgültige Dokumentation bezüglich der Projektfinanzierungsfazilität in Höhe von

115 Mio. USD für das Kiniero-Goldprojekt (einschließlich einer

Kostenüberschreitungsfazilität in Höhe von 15 Mio. USD) zu annehmbaren

Bedingungen oder überhaupt abzuschließen und die aufschiebenden Bedingungen für

den Abschluss und die Vorschüsse im Rahmen dieser Fazilität zu erfüllen

(einschließlich der Erfüllung der verbleibenden üblichen Due-Diligence- und

sonstigen Bedingungen und Genehmigungen); die Fähigkeit des Unternehmens,

rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen zu erhalten, um die in dieser

Mitteilung beschriebenen Transaktionen abzuschließen und seinen strategischen

Plan erfolgreich umzusetzen, einschließlich der gemäß den Richtlinien der TSXV

erforderlichen Genehmigungen; die Fähigkeit des Unternehmens, seine geplanten

Explorations- und Erschließungsprogramme auf seinen Mineralkonzessionsgebieten

abzuschließen; das Ausbleiben widriger Umstände beim Kiniero-Goldprojekt; das

Ausbleiben unvorhergesehener betrieblicher Verzögerungen; das Ausbleiben

wesentlicher Verzögerungen bei der Erlangung oder Aufrechterhaltung der

erforderlichen Genehmigungen; das Verbleiben des Goldpreises auf einem Niveau,

das Kiniero-Goldprojekt rentabel macht; die Fähigkeit, die Mineralressourcen-

und Mineralreservenschätzungen zu realisieren; und Annahmen hinsichtlich der

gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsstrategien, der lokalen und globalen

geopolitischen und wirtschaftlichen Bedingungen sowie des Umfelds, in dem das

Unternehmen tätig ist und in Zukunft tätig sein wird.

Bestimmte wichtige Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen

Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von jenen

abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind,

einschließlich, aber nicht beschränkt auf: geopolitische Risiken und

Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit seinen Betrieben in Westafrika,

einschließlich der Unfähigkeit des Unternehmens, seine Rechte durchzusetzen, und

der Möglichkeit von zivilen Unruhen und zivilem Ungehorsam; Schwankungen des

Goldpreises; Beschränkungen hinsichtlich der Schätzungen des Unternehmens

hinsichtlich Mineralreserven und Mineralressourcen; die spekulative Natur der

Mineralexploration und -erschließung; der Ersatz der erschöpften Mineralreserven

des Unternehmens; die begrenzte Anzahl an Projekten des Unternehmens; das

Risiko, dass das Kiniero-Goldprojekt nie die Produktionsphase erreicht (auch

aufgrund mangelnder Finanzierung); der Kapitalbedarf des Unternehmens und der

Zugang zu Finanzmitteln; Änderungen von Gesetzen, Vorschriften und

Rechnungslegungsstandards, denen das Unternehmen unterliegt, einschließlich

Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards, und die Auswirkungen solcher

Gesetze, Vorschriften und Standards auf die Aktivitäten des Unternehmens;

Beteiligungen und an Dritte zu zahlende Lizenzgebühren; Preisschwankungen und

Verfügbarkeit von Rohstoffen; Instabilität des globalen Finanzsystems; die

Auswirkungen einer hohen Inflation, wie z. B. höhere Rohstoffpreise;

Wechselkursschwankungen; das Risiko anhängiger, angedrohter oder künftiger

Rechtsstreitigkeiten gegen das Unternehmen; Beschränkungen bei Transaktionen

zwischen dem Unternehmen und seinen ausländischen Tochtergesellschaften;

Volatilität des Marktpreises der Aktien des Unternehmens; steuerliche Risiken,

einschließlich Änderungen der Steuergesetze oder -veranlagungen für das

Unternehmen; die Erlangung und Aufrechterhaltung von Eigentumsrechten sowie von

Genehmigungen und Lizenzen, die für die laufende Geschäftstätigkeit des

Unternehmens erforderlich sind; Änderungen von Projektparametern und/oder

wirtschaftlichen Einschätzungen im Zuge der weiteren Verfeinerung der Pläne; das

Risiko, dass die tatsächlichen Kosten die geschätzten Kosten übersteigen;

technische Probleme in den Bereichen Geologie, Bergbau und Exploration; das

Versagen von Anlagen, Ausrüstungen oder Prozessen, die nicht wie erwartet

funktionieren; Unfälle, Arbeitskonflikte und andere Risiken in der

Bergbauindustrie; Verzögerungen bei der Erlangung von staatlichen Genehmigungen

oder Finanzierungen; die Auswirkungen von Krisen im Bereich der öffentlichen

Gesundheit, wie z. B. der COVID-19-Pandemie, auf die Aktivitäten des

Unternehmens; die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Mitarbeitern und

anderen Interessenvertretern, einschließlich lokaler Regierungen und Gemeinden

in den Ländern, in denen es tätig ist; das Risiko von Verstößen gegen geltende

Antikorruptionsgesetze, Exportkontrollvorschriften,

Wirtschaftssanktionsprogramme und damit verbundene Gesetze durch das Unternehmen

oder seine Vertreter; das Risiko, dass das Unternehmen in Konflikte mit

Kleinschürfern gerät; das Risiko, dass das Unternehmen in Konflikte mit

Kleinschürfern gerät; der Wettbewerb mit anderen Bergbauunternehmen; die

Abhängigkeit des Unternehmens von externen Auftragnehmern; die Abhängigkeit des

Unternehmens von wichtigen Führungskräften und hochqualifiziertem Personal; der

Zugang des Unternehmens zu einer angemessenen Infrastruktur; die Risiken, die

mit den potenziellen Haftungen des Unternehmens in Bezug auf seine Abraumlager

verbunden sind; Unterbrechungen der Versorgungskette; Gefahren und Risiken, die

normalerweise mit der Mineralexploration und der Erschließung und Produktion von

Goldminen verbunden sind; Probleme im Zusammenhang mit dem Wetter und dem Klima;

das Risiko von Systemausfällen in der Informationstechnologie und

Cybersicherheitsbedrohungen; und das Risiko, dass das Unternehmen möglicherweise

nicht in der Lage ist, sich gegen alle potenziellen Risiken im Zusammenhang mit

seinen Tätigkeiten zu versichern. Bitte beachten Sie auch den Abschnitt

?Risikofaktoren" im Jahresbericht des Unternehmens für das Jahr zum 31. Dezember

2023, der im Profil des Unternehmens auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca

(http://www.sedarplus.ca/) oder auf der Website des Unternehmens

unter www.robexgold.com (https://robexgold.com/) verfügbar ist, für zusätzliche

Informationen über Risikofaktoren, die dazu führen könnten, dass die Ergebnisse

wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Alle in dieser

Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen werden durch diesen

Warnhinweis ausdrücklich eingeschränkt.

Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass seine Erwartungen auf vernünftigen

Annahmen beruhen, und versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die

dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Handlungen, Ereignisse oder

Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen

beschriebenen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass

die Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder

beabsichtigt ausfallen. Diese Faktoren stellen keine vollständige und

erschöpfende Liste der Faktoren dar, die sich auf das Unternehmen auswirken

könnten. Sie sollten jedoch sorgfältig in Betracht gezogen werden. Es kann nicht

garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Informationen als richtig

erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich

von den in solchen Informationen erwarteten Ergebnissen abweichen können.

Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Informationen

zu aktualisieren, wenn sich die Umstände oder die Schätzungen, Annahmen oder

Meinungen des Managements ändern sollten, es sei denn, dies ist gesetzlich

vorgeschrieben. Der Leser wird davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf

zukunftsgerichtete Informationen zu verlassen. Die hierin enthaltenen

zukunftsgerichteten Informationen sollen Investoren dabei helfen, die erwarteten

finanziellen und betrieblichen Leistungen und Ergebnisse des Unternehmens für

die in den Plänen und Zielen des Unternehmens genannten Zeiträume zu verstehen,

und sind möglicherweise für andere Zwecke nicht geeignet.

Weder die TSX Venture Exchange noch ihre Regulierungs-Serviceanbieter

(entsprechend der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien von TSX Venture

Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit

dieser Pressemitteilung.

°

 ISIN  CA76125Y1051

AXC0156 2024-06-21/15:31

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.