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EQS-Adhoc: Alexanderwerk AG: Gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums des Vorstands (deutsch)

Alexanderwerk AG: Gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums des Vorstands

EQS-Ad-hoc: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Personalie

Alexanderwerk AG: Gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums des

Vorstands

24.06.2024 / 11:07 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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Insiderinformation gem. Art. 17 MAR

Alexanderwerk AG, Remscheid

ISIN DE000A37FTW0

Gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums des Vorstands

Das Amtsgericht Wuppertal hat durch Beschluss vom heutigen Tag den Zeitraum

der Bestellung als Vorstandsmitglied von Herrn Andreas Ridder bis zu einer

Entscheidung des beschlussfähigen Aufsichtsrats der Gesellschaft über die

Vorstandsbestellung, längstens bis zum Ablauf des 31. August 2024

verlängert. Ohne die gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums wäre

Herr Andreas Ridder mit dem Ablauf des 30. Juni 2024 aus dem Amt geschieden.

Das Amtsgericht Wuppertal hat den Beschluss auf Antrag des

Aufsichtsratsvorsitzenden (Herrn Franz-Bernd Daum) sowie des

stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden (Herrn Nirfan Abes) erlassen. Da

die Gesellschaft mit dem Ausscheiden von Herrn Ridder zum Ablauf des 30.

Juni 2024 führungslos geworden wäre, war die Anrufung des Gerichts geboten,

um Schaden von der Gesellschaft und ihren Aktionären abzuwenden.

Der Antrag war erforderlich, weil das dritte Aufsichtsratsmitglied bislang

weder an einer Sitzung, in der über die künftige Besetzung des Vorstands

hätte entschieden werden sollen, noch an einer entsprechenden

Beschlussfassung im Umlaufverfahren mitgewirkt hat. Der Aufsichtsrat ist

deswegen nach § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG gegenwärtig nicht beschlussfähig.

Wegen der gegenwärtigen Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats konnte auch

die ordentliche Hauptversammlung der Alexanderwerk AG bislang nicht durch

die Verwaltung einberufen werden. Der Vorstand, der Aufsichtsratsvorsitzende

und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende streben weiterhin an, die

ordentliche Hauptversammlung für einen Tag innerhalb der ersten acht Monate

des Geschäftsjahres einzuberufen und durchzuführen.

Die ordentliche Hauptversammlung wird unter anderem über die Neubesetzung

des Aufsichtsrats zu entscheiden haben, weil der Aufsichtsratsvorsitzende

Franz-Bernd Daum sowie das dritte Aufsichtsratsmitglied ihre

Amtsniederlegung erklärt haben. Auf die Ad hoc-Mitteilungen der Gesellschaft

vom 29. Februar 2024 sowie vom 11. Juni 2024 wird insoweit verwiesen.

Der durch die Hauptversammlung neu besetzte Aufsichtsrat wird über die

künftige Besetzung des Vorstands über den 31. August 2024 hinaus zu

entscheiden haben, sofern nicht der beschlussfähige Aufsichtsrat dazu vorher

eine Entscheidung trifft.

Alexanderwerk AG

Der Vorstand

Kontakt:

Andreas Ridder, Vorstand der Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse 6-24, 42857

Remscheid,

Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Alexanderwerk AG

Kippdorfstraße 6 - 24

42857 Remscheid

Deutschland

Telefon: 02191 / 795 - 0

Fax: 02191 / 795 - 202

E-Mail: IR@alexanderwerk.com

Internet: www.alexanderwerk.com

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WKN: A37FTW

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1931553 24.06.2024 CET/CEST

 ISIN  DE000A37FTW0

AXC0099 2024-06-24/11:07

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