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Invest in Visions: Impact Investing: Raus aus der Nische?
Emittent / Herausgeber: Invest in Visions GmbH / Schlagwort(e):
Nachhaltigkeit/Nachhaltigkeit
Invest in Visions: Impact Investing: Raus aus der Nische?
16.07.2024 / 08:56 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Impact Investing: Raus aus der Nische?
* Impact Investing fristet Nischendasein
* Fokus auf tatsächliche Wirkung von Impact Investments
* Regulatorische Hemmnisse abbauen
"Impact Investing fristet aktuell ein Nischendasein", konstatiert Dr. habil.
Moritz Isenmann, Senior Impact und Sustainability Manager bei Invest in
Visions. Er bezieht sich dabei auf die Ergebnisse einer Umfrage, welche die
Bundesinitiative Impact Investing (BIII) durchgeführt hat. Die BIII hat das
Volumen von "impact generating" Investments, also von Investitionen mit
eigenem Wirkungsbeitrag, für 2022 auf knapp 10 Milliarden Euro beziffert.
[1] Setzt man dies ins Verhältnis zum Volumen aller Fonds und Mandate in
Deutschland, das laut BVI im selben Jahr 3,8 Billionen Euro betrug, kommt
man - den "Mainstream"-Phantasien prominenter Branchenvertreter zum Trotz
[2] - auf einen Marktanteil von lediglich 0,26 Prozent. Was die Marktstudie
der BIII auch zeigt: Nur bei einem Drittel der Assets, auf denen Impact
stand, war auch Impact drin. Isenmann zeigt sich skeptisch: "Die enormen
Wachstumsraten, die andere Marktstudien in den vergangenen Jahren nachweisen
wollten [3], beruhten wohl vor allem auf dem mehr gefühlten als
nachweisbaren Impact der befragten Produktanbieter".
Zugang für Kleinanleger möglich machen
"Ob Impact Investing den Weg aus der Nische findet, wird sich nicht zuletzt
daran entscheiden, ob ,echte' Impact Investments für Privatanleger
zugänglich gemacht werden können", sagt Isenmann. Es spiele auch eine Rolle,
ob die öffentliche Hand bereit sei, in Form von öffentlich-privaten
Partnerschaften mehr Geld zur Verfügung zu stellen, um das Risiko für
institutionelle Investoren zu reduzieren.
Ersterem gegenüber ist der Experte positiv gestimmt: "Es wurden neue
Fondsstrukturen geschaffen, über die Impact Investments nun auch für
Kleinanleger möglich sind." Hierzu gehören beispielsweise das offene
Infrastruktursondervermögen und insbesondere der reformierte European
Long-Term Investment Fund ("ELTIF 2.0"), der erstmals neben Mikrofinanzfonds
die Darlehensvergabe als Haupttätigkeit eines Publikumsfonds ermöglicht. "In
Sachen ,blended finance' hat sich hingegen leider nichts getan, obwohl der
erste Sustainable Finance Beirat in seinem Abschlussbericht 2021 für eine
Intensivierung geworben hat", bedauert Isenmann. Bleibe nur zu hoffen, dass
der neu gewählte Sustainable Finance Beirat das Thema wieder auf die Agenda
setze.
Isenmann sieht eine weitere Voraussetzung: "Investoren müssen noch stärker
als bislang begreifen, dass Impact einen Wert hat, auch wenn er sich nicht
sofort in zusätzlicher Rendite niederschlägt."
Kapitalallokation im Fokus
Bedarf an Investitionen mit einer nachweisbaren positiven Wirkung gibt es
laut Experten mehr als genug. Die jährliche Finanzierungslücke für das
Erreichen der SDGs im Globalen Süden bis 2030 wird von der UNCTAD [4]
mittlerweile auf 4 Billionen US-Dollar geschätzt, die Hälfte davon im
Bereich Energie und Infrastruktur. [5]
"Impact Investing könnte eine wichtige Rolle beim Schließen dieser Lücke
spielen", so Isenmann. Die oft als "Königsklasse" bezeichnete nachhaltige
Investitionsstrategie habe viel Potenzial. Ob sich dieses jedoch entfalten
könne, hänge von der richtigen Weichenstellung ab.
Isenmann fordert: "Wenn Impact Investing künftig stärker zum Erreichen der
SDGs genutzt werden soll, muss man sich darauf besinnen, dass die
eigentliche Finanzierungslücke vor allem durch die Allokation von Kapital
geschlossen wird." Und dies könne weder durch "wirkungskompatible" [6]
Investitionen, "beabsichtigte Impact-Investments" [7] oder "gekauften
Impact" [8] erreicht werden. "Durch derartige Begriffsschöpfungen kann das
Label zwar für die Marketingabteilungen der Mainstream-Anbieter nutzbar
gemacht werden. Da es sich aber um Investitionen ohne eigenen
Wirkungsbeitrag (Investor Impact) handelt, wird damit kein zusätzlicher Cent
für Impact Investing oder das Erreichen der SDGs mobilisiert", resümiert der
Experte.
Regulatorische Hemmnisse abbauen
Der bevorzugte Weg für Investitionen mit eigenem Wirkungsbeitrag seien
Investmentvehikel aus den alternativen Anlagebereichen wie Private Equity
oder Private Debt, über die tatsächlich zusätzliches Kapital zur Verfügung
gestellt werden kann. Wirkungsorientierte Privatmarkt-Investments waren
aufgrund regulatorischer Hemmnisse lange Zeit jedoch kaum für Kleinanleger
zugänglich. Sie konnten nur über geschlossene Spezialfonds mit
Mindestanlagesummen im sechsstelligen Bereich sowie geringer Liquidität
getätigt werden. "Von institutionellen Investoren werden sie aufgrund
interner Richtlinien oft als zu risikoreich eingestuft. Und das gerade bei
Investitionen in den Entwicklungs- und Schwellenländern, die am dringendsten
benötigt werden", erklärt Isenmann abschließend.
ENDE
Über Invest in Visions
Die Invest in Visions GmbH wurde 2006 von Edda Schröder mit der Vision
gegründet, institutionellen und privaten Anlegern den Zugang zu Impact
Investments zu ermöglichen, also zu Anlagen, die neben finanziellen Erträgen
auch positive gesellschaftliche Auswirkungen bieten.
Im Jahr 2011 erreichte Invest in Visions einen wichtigen Meilenstein und
initiierte zusammen mit der HANSAINVEST die Auflegung des ersten
Mikrofinanzfonds in Deutschland, der auch Privatanlegern offensteht.
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[1] Impact Investing in Deutschland 2022 - Marktstudie - Bundesinitiative
Impact Investing (bundesinitiative-impact-investing.org)
[2] Impact Investing: Den Wirkungsgrad glaubwürdig messen -
verbraucher-direkt.de
[3] Siehe beispielsweise die Marktberichte des Forums Nachhaltige
Geldanlagen.
[4] Home (unctad.org)
[5] SDG Investment Trends Monitor (Issue 4) (unctad.org)
[6] FNG_Spezial_Impact_Online_210913.pdf (forum-ng.org), S. 9.
[7] Investing for Impact (ifc.org), S. 13.
[8] *ESMA30-1668416927-2498 Progress Report on Greenwashing (europa.eu), S.
41.
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