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APA ots news: Die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über Geld" erklärt: - ANHANG

Wann und warum man sich bei hohen Bargeldtransaktionen

ausweisen muss

Wien (APA-ots) - Die Prävention der Geldwäscherei ist eine wichtige Waffe

im Kampf gegen organisierte Kriminalität sowie die Finanzierung des

Terrorismus. Der Spur des Geldes folgen zu können, hilft den

Ermittlungsbehörden, Hinweise und Beweise für kriminelle Aktivitäten

zu finden. Bargeldtransaktionen hinterlassen aber kaum Spuren. Es

ist daher wichtig, dass bei größeren Zahlungen in bar die Identität

der Kundin oder des Kunden festgestellt und festgehalten wird. In der

neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über

Geld" erklärt daher Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

unter dem Titel "Nur Bares ist Wahres", wann und warum sich

Verbraucherinnen und Verbraucher bei Zahlungen oder

Finanztransaktionen ausweisen müssen.

Bestimmte Anbieterinnen und Anbieter von Waren oder

Dienstleistungen sind gesetzlich verpflichtet, ab einer bestimmten

Wertgrenze ihrer Leistung die Identität ihrer Kundinnen und Kunden

sorgfältig zu prüfen. Sie haben einen Identitätsnachweis zu verlangen

und vom Ausweis eine Fotokopie anzufertigen. Die Dokumentation der

Transaktion dient dabei auch dazu, die Herkunft des Geldes

nachzuvollziehen.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich aber nicht nur bei

Bankgeschäften auf jeden Fall auszuweisen. Die Identität muss auch

bei anderen Geschäften festgestellt und dokumentiert werden. Dies ist

auf jeden Fall erforderlich:

* Wenn sie bei Finanzdienstleistern wie etwa Banken, Versicherungen

oder Wertpapierfirmen eine neue Geschäftsbeziehung eingehen, sie

insgesamt mehr als 15.000 einzahlen oder es Hinweise gibt, die den

Verdacht auf Geldwäscherei begründen.

* Wenn sie im Kunsthandel eine Zahlung von mindestens 10.000

leisten, egal ob bar oder unbar.

* Wenn sie im Handel einen Einkauf über 10.000 tätigen, und zwar

egal ob für ein Auto, Antiquitäten, Schmuck, Drogeriewaren,

Elektrogeräte, Möbel, Lebensmittel oder im Zoofachhandel.

* Wenn sie eine konzessionierte Spielbank besuchen, unabhängig

davon, ob sie am Glückspiel teilnehmen.

* Wenn sie bestimmte Leistungen von beratenden Berufen wie

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren,

Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder Wirtschaftsprüferinnen und

Wirtschaftsprüfern in Anspruch nehmen, insbesondere bei Finanz- oder

Immobilientransaktionen, deren Wert 15.000 übersteigt.

Banken, Finanzinstitute und bestimmte Gewerbetreibende sind

überdies verpflichtet, verdächtige Transaktionen - etwa im Vergleich

zum üblichen Geschäftsverlauf ungewöhnlich hohe Transaktionen oder

verdächtiges Verhalten des Kunden an sich - an die zuständige Behörde

zu melden.

Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Prävention der

Geldwäscherei trägt aber nicht nur dazu bei, illegale Aktivitäten zu

verhindern und die Integrität des Finanzsystems zu schützen, sie

schützt auch die Kundinnen und Kunden, indem sie das Risiko von

Betrug und Identitätsdiebstahl stark vermindert.

Diese Ausgabe von "Reden wir über Geld" finden Sie auf der Website

der FMA unter dem Link:

[https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/nur-bares-ist-wahres]

(https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/nur-bares-ist-wahres)

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht

Boris Gröndahl (FMA-Mediensprecher)

+43 (1) 249 59-6010 oder +43 676 8824 9995

boris.groendahl@fma.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

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OTS0055 2024-07-18/10:30

AXC0124 2024-07-18/10:36

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