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EQS-Adhoc: TUI startet Angebot von Wandelschuldverschreibungen sowie Rückkaufangebot für ausstehende Wandelschuldverschreibungen (deutsch)

TUI startet Angebot von Wandelschuldverschreibungen sowie Rückkaufangebot für ausstehende Wandelschuldverschreibungen

EQS-Ad-hoc: TUI AG / Schlagwort(e): Anleiheemission

TUI startet Angebot von Wandelschuldverschreibungen sowie Rückkaufangebot

für ausstehende Wandelschuldverschreibungen

18.07.2024 / 18:02 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

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UNTERLIEGT GESETZLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER

INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE VEREINIGTEN

STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER - SOWEIT EIN

RÜCKKAUFANGEBOT BETROFFEN IST - KANADA ODER EINE ANDERE JURISDIKTION, ODER

AN PERSONEN IN EINER RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG,

VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT

VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

TUI startet Angebot von Wandelschuldverschreibungen sowie Rückkaufangebot

für ausstehende Wandelschuldverschreibungen

* Beabsichtigte Emission von Wandelschuldverschreibungen mit einer

Laufzeit von 7 Jahren

* Finale Refinanzierungsmaßnahme, um die verbleibende KfW Kreditlinie in

der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2025 vollständig zurückzugeben,

wobei die TUI AG gleichzeitig sowohl ihr Fälligkeitsprofil verlängert

als auch ihre Zinskosten senkt

Hannover, 18. Juli 2024, 18:00 Uhr (MESZ). Die TUI AG ("TUI" oder die

"Gesellschaft")

startet das Angebot von circa EUR 475 Millionen Wandelschuldverschreibungen

mit Fälligkeit in 2031. Unabhängig davon und nach der Preisfestsetzung der

neuen Anleihen am oder um den 19. Juli 2024, lädt TUI derzeitige

Wandelanleihegläubiger ein, bis zu ca. EUR472 Mio. der ausstehenden

Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 (ISIN: DE000A3E5KG2) zum

Kauf anzubieten.

Wandelschuldverschreibungen

Der Vorstand von TUI hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,

vorrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen gemäß den

Anleihebedingungen im Gesamtnennbetrag von circa EUR 475 Millionen mit einer

Laufzeit bis 2031 (die "Wandelschuldverschreibungen") anzubieten (das

"Angebot").

Die Wandelschuldverschreibungen werden in neue und/oder bestehende auf den

Namen lautende Stückaktien der TUI (die "Aktien") wandelbar sein. Die

Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen

werden ausgeschlossen.

TUI plant, ein Angebot zum Rückkauf der bestehenden Wandelanleihe zu machen

und dieses mit den Erlösen zu finanzieren. Gleichzeitig stellt das Angebot

den letzten Schritt zur Refinanzierung der KfW-Kreditlinie dar, um diese nun

wie vertraglich vereinbart von derzeit EUR 550 Mio. auf circa EUR 220 Mio.

weiter zu reduzieren und den verbleibenden Betrag in der ersten Hälfte des

Kalenderjahres 2025 zurückzugeben. Darüber hinaus wird das Fälligkeitsprofil

verlängert und die Zinskosten werden deutlich reduziert.

Die Wandelschuldverschreibungen mit einer Stückelung von EUR100.000 je

Wandelschuldverschreibung werden zu 100 % ihres Nennbetrags ausgegeben.

Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt

oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden sie am 26. Juli 2031 zu

ihrem Nennbetrag zurückgezahlt. Die Wandelschuldverschreibungen werden mit

einem festen Zins von 1,95% p.a. angeboten, der halbjährlich nachträglich

zahlbar ist. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie

von 42,5% bis 52,5% über dem Referenzaktienkurs festgelegt, welcher dem

Platzierungspreis einer Aktie im Rahmen der Gleichzeitigen Delta-Platzierung

(siehe unten) entspricht.

TUI kann alle, jedoch nicht nur einen Teil der, ausstehenden

Wandelschuldverschreibungen zu ihrem Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener,

aber nicht gezahlter Zinsen jederzeit zurückzahlen: (i) am oder nach dem 16.

August 2029, wenn der verhältnismäßige Wert einer Wandelschuldverschreibung

im Nennbetrag von EUR100.000 innerhalb eines bestimmten Zeitraums EUR150.000

übersteigt, oder (ii) wenn zu irgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der

ausstehenden Wandelschuldverschreibungen, die von anderen Personen als TUI

und ihren Tochtergesellschaften gehalten werden, auf 20 % oder weniger des

Gesamtnennbetrags der ursprünglich ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen

gefallen ist. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen sind berechtigt,

eine vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag

zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen am vierten Jahrestag

der Emission der Wandelschuldverschreibungen zu verlangen.

Das Angebot wird über ein beschleunigtes Platzierungsverfahren (Accelerated

Bookbuilding) an institutionelle Investoren außerhalb der Vereinigten

Staaten von Amerika, Australien, Japan, Südafrika und jeder anderen

Jurisdiktion, in der das Angebot oder der Verkauf der

Wandelschuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wäre, erfolgen. In

Kanada wird das Angebot nur in den Provinzen Ontario, Québec,

Britisch-Kolumbien oder Alberta an institutionelle Anleger durchgeführt, die

sowohl ein akkreditierter Anleger als auch ein kanadischer zugelassener

Kunde gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen sind.

Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden

voraussichtlich morgen festgelegt und durch eine separate Pressemitteilung

bekannt gegeben. Die Lieferung wird voraussichtlich am oder um den 26. Juli

2024 erfolgen. TUI beabsichtigt, die Einbeziehung der

Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter

Wertpapierbörse zu beantragen.

TUI hat sich verpflichtet, innerhalb von 90 Kalendertagen nach dem Liefertag

keine Aktien oder aktienähnlichen Wertpapiere (equity-linked securities)

anzubieten und keine Transaktionen mit ähnlicher wirtschaftlicher Wirkung

abzuschließen, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Gleichzeitige Delta-Platzierung

Die Joint Global Coordinators haben die Gesellschaft darüber informiert,

dass sie mit dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen eine gleichzeitige

Platzierung bestehender Aktien im Namen bestimmter Zeichner der

Wandelschuldverschreibungen organisieren (die "Gleichzeitige

Delta-Platzierung"). Bestimmte Zeichner möchten diese Aktien in

Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte Erwerber

verkaufen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Zeichner in Bezug auf die

erworbenen Wandelschuldverschreibungen ausgesetzt sind. TUI wird keine

Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit der Gleichzeitigen

Delta-Platzierung erhalten.

Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen

Unabhängig davon und nach der Preisfestsetzung der

Wandelschuldverschreibungen am oder um den 19. Juli 2024 wird TUI die

Inhaber der ausstehenden 5,00% vorrangigen unbesicherten

Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 (ISIN: DE000A3E5KG2) (die

"Wandelschuldverschreibungen

2028") einladen, ihre Wandelschuldverschreibungen 2028 gegen Barzahlung in

Höhe eines Gesamtnennbetrags von bis zu rund EUR472 Mio. zum Kauf anzubieten

(das "Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028"). Dabei liegt

die Entscheidung über die Annahme der Verkaufsangebote im alleinigen und

absoluten Ermessen der Gesellschaft. Diese Einladung richtet sich an Inhaber

der Wandelschuldverschreibungen 2028, die sich außerhalb der Vereinigten

Staaten von Amerika befinden und an die das Angebot zum Verkauf ansonsten

rechtmäßig erfolgen kann. Der ausstehende Nennbetrag der

Wandelschuldverschreibungen 2028 beträgt derzeit EUR589,6 Mio. Der festgelegte

Kaufpreis beträgt 101,5% des Nennbetrags pro im Rahmen des Rückkaufangebots

für Wandelschuldverschreibungen 2028 angedienter Wandelschuldverschreibung

2028 (entspricht EUR 101.500 pro EUR100.000 Nennbetrag der

Wandelschuldverschreibung 2028). Die Gesellschaft wird aufgelaufene und

nicht gezahlte Zinsen auf die zum Kauf angenommenen

Wandelschuldverschreibungen 2028 ab dem unmittelbar vorangegangenen

Zinszahlungstermin der Wandelschuldverschreibungen 2028 bis einschließlich

des Abwicklungsdatums des Rückkaufangebots für Wandelschuldverschreibungen

2028 zahlen.

Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 läuft

voraussichtlich am 19. Juli 2024 um 17:30 Uhr (MESZ) aus.

Die Abwicklung des Rückkaufangebots für Wandelschuldverschreibungen 2028

wird voraussichtlich am oder um den 29. Juli 2024 erfolgen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

ANALYST & INVESTOR ENQUIRIES

Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations + 49 (0)511 566 1435

Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager + 49 (0)511 566 2332

Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager + 49 (0)511 566 1387

MEDIA

Kuzey Alexander Esener, Head of Media Relations + 49 (0)511 566 6024

Linda Jonczyk, Senior Manager Corporate Media + 49 (0)511 566 6022

Ende der Insiderinformation

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die hierin enthaltenen Informationen unterliegen

gesetzlichen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den

Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und

Besitzungen), Australien, Südafrika, Japan oder - soweit das Rückkaufangebot

für Wandelschuldverschreibungen 2028 betroffen ist - Kanada oder einer

anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung, Verbreitung oder

Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder

bekanntgemacht werden. Die Bekanntmachung, Verbreitung oder Veröffentlichung

dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen

Einschränkungen unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses

Dokuments oder anderer hierin genannter Informationen sind, sollten sich

über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus

dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt kein Angebot

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede

Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die

Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Diese Mitteilung

wurde nicht von der Frankfurter Wertpapierbörse, der Börse Hannover oder der

London Stock Exchange genehmigt.

Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in

der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der

Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal)

Act 2018 (die "EUWA") im Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig

ist (die "UK-Prospektverordnung"). Sie stellt weder ein Angebot noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur

Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer

Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan,

Australien, Südafrika oder - soweit das Rückkaufangebot für

Wandelschuldverschreibungen 2028 betroffen ist - Kanada oder einer anderen

Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von

Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung

darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage

eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang

mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die angebotenen

Wertpapiere und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen

Wertpapiere sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S.

Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities

Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines

Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten

registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten

angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,

aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine

Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es

handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit

der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities

Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.

Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen

Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen

US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der

vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten

Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder

einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 wird weder direkt

noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten

oder durch die Nutzung der Post oder von Mitteln oder Einrichtungen

(einschließlich, ohne Einschränkung, Telefax, Telex, Telefon, E-Mail und

andere Formen der elektronischen Übertragung) des zwischenstaatlichen oder

ausländischen Handels oder von Einrichtungen einer nationalen

Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten durchgeführt und durchgeführt

werden. Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 darf nicht

durch solche Mittel, Instrumente oder Einrichtungen von oder innerhalb der

Vereinigten Staaten oder von Personen, die in den Vereinigten Staaten

ansässig sind, oder von Personen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf

Vertreter, Treuhänder oder andere Vermittler), die für Rechnung oder

zugunsten von in den Vereinigten Staaten ansässigen oder wohnhaften Personen

handeln, angenommen werden. Dokumente oder Materialien, die sich auf das

Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 beziehen, werden und

dürfen weder direkt noch indirekt in die Vereinigten Staaten versandt oder

anderweitig übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden (insbesondere

nicht durch Verwahrer, Bevollmächtigte oder Treuhänder). Jede vermeintliche

Annahme des Rückkaufangebots für Wandelschuldverschreibungen 2028, die sich

direkt oder indirekt aus diesen Beschränkungen ergibt oder gegen diese

verstößt, ist unwirksam und wird nicht angenommen, wenn sie von einer

Person, die in den Vereinigten Staaten ansässig ist, oder von einer Person

(insbesondere von einem Bevollmächtigten, Treuhänder oder sonstigen

Vermittler), die für Rechnung oder zugunsten von Personen, die in den

Vereinigten Staaten ansässig sind, handelt, auf einer nichtdiskretionären

Basis für einen Auftraggeber, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten

erteilt, abgegeben wird. Für diese Zwecke bedeutet "Vereinigte Staaten" die

Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und Besitzungen, jeden

Staat der Vereinigten Staaten von Amerika und den District of Columbia.

Die Gesellschaft hat keine Maßnahmen ergriffen und wird keine Maßnahmen

ergreifen, die nach ihrem besten Wissen den Besitz oder die Verbreitung von

Angebots- oder Werbematerialien im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot für

Wandelschuldverschreibungen 2028 in einem Land oder einer Rechtsordnung

erlauben würden, in dem Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind.

Jegliches Material, das sich auf das Rückkaufangebot für

Wandelschuldverschreibungen 2028 bezieht, wird in jedem Land oder jeder

Rechtsordnung in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Wertpapiergesetzen

und -vorschriften des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Rechtsordnung

verbreitet. Inhaber von Wertpapieren, die an dem Rückkaufangebot für

Wandelschuldverschreibungen 2028 teilnehmen und/oder Interessenbekundungen

abgeben möchten, dürfen dies nur in Übereinstimmung mit allen anwendbaren

Wertpapiergesetzen und -vorschriften tun.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren

Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im

Zusammenhang mit dem Angebot oder der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wurde kein

Prospekt erstellt. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen

in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn

dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer

Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

In dem Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an

"qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder

(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and

Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen

Fassung) (die "Order") sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis

(d) der Order (vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen,

usw.) (die unter (i) und (ii) fallenden Personen werden zusammen als

"Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument darf von Personen, die

keine Relevanten Personen sind, nicht verwendet werden noch dürfen diese

sich darauf verlassen. Die in diesem Dokument beschriebenen Investitionen

bzw. Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten Personen zugängig und

werden nur mit Relevanten Personen getätigt.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in

dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe

eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren

ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der

EU-Prospektverordnung sind.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:

(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der

geänderten Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten

Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)

national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung

(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein

"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)

diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren

hinsichtlich der Wandelschuldverschreibungen durchgeführt, das Folgendes

festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen sind

ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im

Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der

Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle

Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die

beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder

zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des

Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch

dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die

Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder

Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete

Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle

Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in

Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde

liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Zur Vermeidung von Missverständnissen

wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine

Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II

darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von

Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen

oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im

Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem Vereinigten Königreich ("UK")

angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und

sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung

gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR,

eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11

der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97

(in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie")

ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des

Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) im

Vereinigten Königreich, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich

als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der

Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend,

"FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur

Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser

Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1

Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA im

Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Verfassung eines gemäß Verordnung

(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der

EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich als

anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen

Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der

Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an

Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das

Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der

Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der

EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer

Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,

die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über

solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich

der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines

Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder zu einer

Beteiligung an einem Rückkaufangebot dar. Anleger sollten einen

professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von

Wertpapieren oder die Beteiligung an einem Rückkaufangebot für die

betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen

und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der

Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese

zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von

zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt

ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",

"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"

oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren

Begriffen. Zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine

historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den

aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der

Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und

Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,

Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen

ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen

sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse

verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob

solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen

zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir

übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,

zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu

aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände

widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum

dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer

Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir

übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten

Aussagen und Annahmen.

18.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Fax: +49 (0)511 566-1096

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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),

Hannover; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,

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1949479 18.07.2024 CET/CEST

 ISIN  DE000TUAG505

AXC0251 2024-07-18/18:03

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