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EQS-Adhoc: Alexanderwerk AG: Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung auf Verlangen der RECAY GmbH, Remscheid (deutsch)

Alexanderwerk AG: Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung auf Verlangen der RECAY GmbH, Remscheid

EQS-Ad-hoc: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges

Alexanderwerk AG: Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung auf

Verlangen der RECAY GmbH, Remscheid

01.08.2024 / 15:02 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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Insiderinformation gem. Art. 17 MAR

Alexanderwerk AG, Remscheid

ISIN DE000A37FTW0

Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung auf Verlangen der RECAY

GmbH, Remscheid

Die RECAY GmbH, Remscheid, hat gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangt, die

Tagesordnung der auf den 06. September 2024 einberufenen Hauptversammlung

der Alexanderwerk AG wie folgt zu ergänzen:

* TOP 8: Beschlussfassung gemäß §142 Abs. 1 AktG über die Sonderprüfung

bei der Alexanderwerk AG zur Prüfung von Fehlverhalten des Aufsichtsrats

im Zusammenhang mit der Amtsniederlegung des ehemaligen Vorstands, der

Aufsichtsratsvergütung, unberechtigter Informationsweitergabe außerhalb

von Hauptversammlungen sowie der Interimsvorstandsvergütung zum Nachteil

der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre.

* TOP 9: Beschlussfassung zur Person des Sonderprüfers

* TOP 10: Beschlussfassung über eine Geltendmachung von

Schadenersatzansprüchen gegenüber schadensersatzpflichtigen Personen

nach Maßgabe des Prüfungsgegenstandes der vorbenannten Sonderprüfung

* TOP 11: Beschlussfassung über die Stellung eines Besonderen Vertreters

zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß vorstehendem TOP 10.

Der Vorstand ist nach sorgfältiger Prüfung des Ergänzungsverlangens der

RECAY GmbH ist zu dem Schluss gelangt, dass die Voraussetzungen § 122 Abs. 2

AktG erfüllt sind und er verpflichtet ist, dem Ergänzungsverlangen Folge zu

leisten. Die Ergänzung der Tagesordnung wird zeitnah bekanntgemacht.

Der Vorstand ist der Auffassung, dass ein Fehlverhalten nicht vorliegt. Und

die im Raum stehenden Vorwürfe zu entkräften, schlägt der Vorstand vor, dem

Antrag auf Durchführung der Sonderprüfung zuzustimmen.

Der Vorstand schlägt jedoch vor, einen anderen Sonderprüfer zu bestellen.

In Ansehung der Tagesordnungspunkte 10 und 11 schlägt der Vorstand vor, den

Antrag abzulehnen, da ein Beschluss über die Geltendmachung von

Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG und die Bestellung eines Besonderen

Vertreters zur Geltendmachung solcher Ersatzansprüche erst dann gefasst

werden kann, wenn der Hauptversammlung den Ansprüchen zu Grunde liegenden

Sachverhalt hinreichend konkretisiert bezeichnet worden ist.

Die weiteren Einzelheiten werden der Ergänzung der Tagesordnung zur

Hauptversammlung zu entnehmen sein, die der Vorstand zeitnah bekannt machen

wird.

Remscheid, 01. August 2024

Alexanderwerk AG

- Der Vorstand -

Kontakt:

Andreas Ridder, Vorstand der Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse 6-24, 42857

Remscheid,

Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Alexanderwerk AG

Kippdorfstraße 6 - 24

42857 Remscheid

Deutschland

Telefon: 02191 / 795 - 0

Fax: 02191 / 795 - 202

E-Mail: IR@alexanderwerk.com

Internet: www.alexanderwerk.com

ISIN: DE000A37FTW0

WKN: A37FTW

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1959349 01.08.2024 CET/CEST

 ISIN  DE000A37FTW0

AXC0221 2024-08-01/15:02

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