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OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Strafanzeige gegen den ...

Strafanzeige gegen den Vorstand der Lufthansa AG wegen des Verdachts

der Untreue

Lahr (ots) - Die Lufthansa AG fällt durch die verzögerten Rückzahlungen von

stornierten Flugtickets negativ bei den Verbrauchern auf. Auch für Aktionäre

kann diese Vorgehensweise negative Folgen haben. Da die Lufthansa-Kunden die

Rückzahlung der Ticketpreise erst einklagen müssen, entstehen dem Konzern

erhebliche Kosten, die den Gewinn und damit den Aktienkurs negativ beeinflussen

könnten. Dadurch können Aktionäre und Anleger direkt geschädigt werden. Die

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat aus diesem Grund am 25. Juli 2024 bei der

Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen den gesamten Vorstand der Lufthansa

AG erstattet. Es besteht der Verdacht der Untreue gemäß § 266 StGB. Die Kanzlei

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien für Verbraucher-, Bank- und

Kapitalmarktrecht in Deutschland. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen die

anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check

(https://www.dr-stoll-kollegen.de/klageweg-pruefen#paragraph--id--10 979) .

Lufthansa zahlt Ticketpreis erst auf anwaltlichen Druck zurück

Mit der Deutschen Bahn zu reisen, ist seit Jahren ein Abenteuer. Verspätungen

und ausgefallene Züge sind Alltag. Doch auch bei Flugreisen tauchen für

Verbraucher Probleme auf. Die Lufthansa zahlt zum Beispiel nur widerwillig den

Ticketpreis für stornierte Flüge zurück. Das zeigt der vorliegende Fall, in dem

ein Verbraucher sein Geld erst nach Klageeinreichung zurückerhielt, obwohl die

Lufthansa den Flug ohne Nennung von Gründen storniert hatte. Die Kanzlei Dr.

Stoll & Sauer erklärt, warum es deshalb zur Strafanzeige gegen den

Lufthansa-Vorstand kam:

- Ein Verbraucher erwarb verschiedene Flüge bei der Lufthansa AG zum Gesamtpreis

von knapp 27.000 Euro. Diese Flüge wurden ohne jegliche Begründung von der

Lufthansa AG storniert.

- Auf der Homepage der Lufthansa AG wirbt das Unternehmen bei Stornierungen mit

folgendem Angebot: "Wurde Ihr Flug geändert oder annulliert? Mit unserem Chat

Assistant können Sie sich Ihr Ticket schnell und bequem zurückerstatten

lassen."

- Nach der Stornierung erstattete die Lufthansa AG rund 6.000 Euro.

- Den Restbetrag von rund 21.000 Euro behielt das Unternehmen jedoch ein.

- Trotz zahlreicher Schreiben an die Lufthansa AG und Telefonaten mit dem

zuständigen englischsprachigen Kundenzentrum in Indien rührte sich Lufthansa

nicht.

- Daher reichte Dr. Stoll & Sauer Klage gegen die Lufthansa AG auf die restliche

Rückerstattung der Ticketpreise ein.

- In der Klageerwiderung erkannte Lufthansa die Forderung an und überwies das

restliche Geld.

- Ganz offensichtlich ist diese Vorgehensweise bei stornierten Flügen

alltäglich.

- In einem anderen Fall wurde bei einem Verbraucher ein Downgrade vorgenommen

und eine Rücküberweisung angekündigt. Lediglich eine kleine Zahlung kam beim

Lufthansa-Kunden an. Tatsächlich musste erneut Klage gegen die Lufthansa AG

erhoben werden, um die gesamte Rückforderung zu erhalten.

- Massenweise Forderungen von Verbrauchern werden auf diese Weise nicht erfüllt.

Wird erfolgreich Klage erhoben, wie in dem vorliegenden Fall, muss die

Lufthansa AG nicht nur den kompletten Ticketpreis rückerstatten, sondern auch

noch 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz Zinsen an den Verbraucher sowie

die Prozesskosten bezahlen.

- Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer führt dies zu einer

Vermögensschmälerung der Lufthansa AG. Dadurch sind die Aktionäre der

Lufthansa AG direkt in ihrem Vermögen betroffen. Die Gewinne sinken und damit

auch der Aktienkurs. Da es sich nach Informationen von Dr. Stoll & Sauer um

ein typisches und massenhaftes Phänomen handelt, das dem Vorstand auch bekannt

sein müsste und dieser dafür keine Abhilfe schafft, könnte dies eine Untreue

gemäß § 266 StGB darstellen.

- Dr. Stoll & Sauer erstattete daher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft

Köln gegen den gesamten Lufthansa-Vorstand wegen des Verdachts der Untreue.

Die Staatsanwaltschaft wird darum gebeten, Ermittlungen einzuleiten und den

Sachverhalt aufzuklären.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich

um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Kapitalmarktrecht. Mit der

Expertise von 25 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen

Rechtsgebieten den Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur

Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie

den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-,

IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und

Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und

handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus.

Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die

Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das

Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die

Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend

erwähnt.

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OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

AXC0088 2024-08-06/09:07

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