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EQS-Adhoc: HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der

HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 28. Februar 2025 gewährt - sofortige Mandatsniederlegung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger

EQS-Ad-hoc: HPI AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Anleihe

HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024

bis zum 28. Februar 2025 gewährt - sofortige Mandatsniederlegung des

gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger

20.08.2024 / 19:35 CET/CEST

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HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024

bis zum 28. Februar 2025 gewährt - sofortige Mandatsniederlegung des

gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger

München, 20. August 2024 - Die HPI AG (die "Gesellschaft") hat von dem

gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger (der "Vertreter der

Anleihegläubiger"), One Square Advisory Services S.à.r.l, eine weitere

Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung der

Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN: DE000A1MA6Z2) nebst Zinsen bis

zum 28. Februar 2025 erhalten.

In diesem Zusammenhang teilt die HPI AG weiter mit, dass die One Square

Advisory Services S.à.r.l im Anschluss an die neue Stundungserklärung ihr

Mandat als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger mit sofortiger Wirkung

niedergelegt hat.

Die Stundungserklärung kann von einem gegebenenfalls neu gewählten

gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger binnen zwei Wochen nach

Rechtskraft der Bestellung gekündigt werden.

HPI AG

Artur Piotr Jedrzejewski

Vorstand

Fürstenrieder Str. 267

81377 München

Telefon: +49 89 800 656 440

Internet: www.hpi-ag.com

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Unternehmen: HPI AG

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1971753 20.08.2024 CET/CEST

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AXC0221 2024-08-20/19:35

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