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Verbund-Kunden bekommen Geld zurück - Preiserhöhung unzulässig / Laut OLG Wien war die Preiserhöhung vom Mai 2022 unzulässig - Bei einem Durchschnittsverbrauch von rund 3.500 kWh bekommt man 90 Euro zurück - Anmeldung über VKI-Seite bis 11. November 2024

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Reaktion VSV in den letzten zwei Absätzen
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Weil die Strompreiserhöhung des Verbund im Mai 2022 rechtlich unzulässig war, bekommen Verbund-Kunden nun Geld zurück. Das teilten der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Verbund am Montag in der Früh mit. Der Verbund will die betroffenen Kunden in den kommenden Wochen schriftlich darüber informieren, wie viel Geld ihnen zusteht. Bei einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 3.315 kWh ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von rund 90 Euro.

Der Verbund hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis Ende 2022 eine Preisanpassungsklausel, die sich auf den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) bezog. Auf Grund dieser Klausel erhöhte der Verbund am 1. Mai 2022 die Preise vieler Stromlieferverträge. Der VKI hielt die Klausel für unzulässig und zog dagegen vor Gericht. Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI in zweiter Instanz recht, das Urteil ist rechtskräftig.

Für die Überweisung des zu viel kassierten Betrages ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024 bis spätestens 11.11.2024 erforderlich. Auch ehemalige Verbund-Kunden, die von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffen waren, können die Gutschrift mittels Anmeldung beim VKI erhalten.

Der Verbund beklagt, dass es nach wie vor keine klaren Festlegungen für Preisänderungen gebe. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, habe man deshalb auch bei Preissenkungen keine andere Wahl, als eine Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen.

Dem Verbraucherschutzverein (VSV) ist die Rückzahlung aber nicht genug. "Den Verbund Kunden steht erheblich mehr zu als in diesem Vergleich vereinbart wurde", sagte Daniela Holzinger, Obfrau des VSV, laut Aussendung. Die Begründung: Neben der Preiserhöhung von 2022 sei auch die Erhöhung auf Basis des Gesetzestextes des Elektrizitätswirtschaftsorganisations-Gesetzes (ElWOG) Anfang März 2023 für unwirksam erklärt worden. Der Vergleich mit dem VKI beziehe sich aber nur auf die Preiserhöhung im Jahr 2022.

"Die Kunden sollten diesen lahmen Vergleich nicht unterzeichnen, sondern sich einer Sammelklage des VSV gegen den Verbund anschließen, um erheblich höhere Rückzahlungen durchsetzen zu können," sagte Holzinger.

ivn/bel/cgh

 ISIN  AT0000746409
 WEB   http://www.verbund.com
       http://www.vki.at 

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