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Marinomed Biotech evaluiert Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss

Zum Zweck der Evaluierung wird der Vorstand Gespräche mit ausgewählten Investoren zur möglichen Transaktion und zur Transaktionsdokumentation aufnehmen. Die tatsächliche Umsetzung der Kapitalerhöhung ist abhängig vom Ausgang dieser Gespräche sowie vorbehaltlich der weiteren Beschlussfassung des Vorstands und der Zustimmung des Aufsichtsrats. Zudem bestehen im Sanierungsverfahren Zustimmungserfordernisse durch die Sanierungsverwalterin. Diese Zustimmungen wurden noch nicht eingeholt. 

Im Fall einer Durchführung der Kapitalerhöhung erwägt der Vorstand die Prüfung einer möglichen zweiten Kapitalerhöhung im Ausmaß von 10% des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre.