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EQS-News: Mitteilung zur Ausserordentlichen Hauptversammlung der Multitude P.L.C. (deutsch)

Mitteilung zur Ausserordentlichen Hauptversammlung der Multitude P.L.C.

EQS-News: Multitude P.L.C. / Schlagwort(e): Hauptversammlung

Mitteilung zur Ausserordentlichen Hauptversammlung der Multitude P.L.C.

27.09.2024 / 11:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE P.L.C.

Die Aktionäre der Multitude P.L.C. (zuvor Multitude SE) ("Gesellschaft"

und/oder "Multitude") werden hiermit darüber informiert, dass am 23. Oktober

2024 um 10:00 Uhr (EEST / Finnischer Zeit) eine außerordentliche

Hauptversammlung der Gesellschaft stattfindet ("Hauptversammlung").

Die außerordentliche Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen von

Castrén & Snellman Attorneys Ltd, Eteläesplanadi 14, Helsinki, Finnland,

statt. Instruktionen für die Teilnahme sind in Abschnitt 3 dieser Mitteilung

enthalten.

Die Hauptversammlung wird im Anschluss an die Verlegung des Sitzes der

Gesellschaft von Finnland nach Malta am 30. Juni 2024 gemäß Artikel 8 der

Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut

der Europäischen Gesellschaft (SE) einberufen, um den Abschluss der

Gesellschaft gemäß Abschnitt 11 des finnischen European Companies Act

(742/2004, in seiner geänderten Fassung) (der "finnische European Companies

Act") festzustellen und bestimmte damit verbundene Beschlüsse zu fassen.

Dementsprechend gilt die Versammlung für die Zwecke von Abschnitt 11 des

finnischen European Companies Act als Hauptversammlung der Aktionäre (auf

Finnisch: "osakkeenomistajien kokous").

Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich abgehalten.

1 Tagesordnung der Hauptversammlung

An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:

Generelles:

1. Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des Vorsitzenden

Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemäß Artikel 59 der Satzung der

Gesellschaft (die "Satzung").

2. Quorum

Gemäß Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn

mindestens ein (1) Aktionär persönlich oder durch einen Bevollmächtigten

anwesend ist und das Recht hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen und

abzustimmen.

3. Einberufung der Hauptversammlung

4. Wahl der Person, die für die Überprüfung des Protokolls und die

Überwachung der Stimmenzählung zuständig ist

5. Feststellung der Rechtmäßigkeit der Hauptversammlung

6. Feststellung der Präsenz in der Hauptversammlung und der

Abstimmungsliste

Besondere Angelegenheiten (außerordentliche Beschlüsse):

7. Vorlage und Genehmigung des Abschlusses

Gemäß Abschnitt 11 Absatz 1 des finnischen European Companies Act müssen der

Verwaltungsrat und der Geschäftsführer einer Europäischen Gesellschaft, die

ihren Sitz aus Finnland verlegt, so bald wie möglich nach der Sitzverlegung

einen Abschluss erstellen. Der finale Abschluss muss den Finanzabschluss und

den Bericht des Verwaltungsrats für den Zeitraum enthalten, für den der

Hauptversammlung noch kein Finanzabschluss vorgelegt wurde. Der

Verwaltungsrat der Gesellschaft (der "Verwaltungsrat") hat den finalen

Abschluss der Gesellschaft einschließlich des Finanzabschlusses und des

Berichts des Verwaltungsrats für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30.

Juni 2024 (der "Abschluss") genehmigt. Der Abschluss ist auf der Website der

Gesellschaft unter www.multitude.com verfügbar.

Der Verwaltungsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Annahme des

Abschlusses zu beschließen.

8. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats

und des Chief Executive Officer

Soweit nach dem maltesischen Companies Act (Kapitel 386 des maltesischen

Rechts) zulässig und in Übereinstimmung mit der finnischen Marktpraxis

schlägt der Verwaltungsrat vor, dass die Hauptversammlung die Entlastung der

Mitglieder des Verwaltungsrats und des Chief Executive Officers der

Gesellschaft (der "CEO") für den Zeitraum beschließt, auf den sich der

Abschluss bezieht (d. h. solange die Gesellschaft noch in Finnland

eingetragen war). Die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des

CEO ist ein Standardverfahren nach finnischem Recht im Anschluss an die

Genehmigung des Abschlusses für einen bestimmten Zeitraum.

9. Beendigung der Hauptversammlung

2 Unterlagen zur Hauptversammlung

Diese Mitteilung (die auch die Anträge des Verwaltungsrats zu den

Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthält) sowie der Abschluss und

der Prüfbericht darüber sind auf der Website der Gesellschaft (

www.multitude.com) verfügbar. Diese Dokumente werden zudem (a) an Aktionäre

versandt, die dies beantragen und der Gesellschaft ihre Postanschrift

mitteilen, und (b) an der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens eine Woche nach dem Datum

der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar sein.

3 Instruktionen für die Teilnahme

WICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DEN

INSTRUKTIONEN FÜR FRÜHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT, WELCHE

ABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR.

WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFÄLTIG ZU LESEN UND SICH BEI

BEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIE

MÖGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK / IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZU

SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL AN agm@multitude.com.

1. Nachweisstichtag

Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt zu

sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der abgegebenen Stimmen

ermitteln kann), müssen die Aktionäre am 23. September 2024 in das von der

Clearstream Banking AG ("Clearstream") geführte Aktionärsregister

eingetragen sein.

2. Vorbereitend

Den Aktionären wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem Nominee

unverzüglich die notwendigen Informationen betreffend die Anmeldung zur

Hauptversammlung, die Ausstellung von Vollmachtsunterlagen und die Erteilung

von Weisungen einzuholen. In jedem Fall sollten die Aktionäre sicherstellen,

dass alle relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so

schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream

übermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen Weisungen und

leitet sie an die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') weiter. Die

maltesische Börse wiederum leitet die zusammengefassten Instruktionen an die

Gesellschaft weiter.

Gemäß der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle relevanten

Aktionärsinstruktionen von der Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD')

spätestens am 21. Oktober 2024 um 10:00 Uhr (EEST / Finnischer Zeit)

erhalten, und alle nach diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereichten

Instruktionen werden als ungültig behandelt. Dementsprechend werden die

Aktionäre aufgefordert, sich so bald wie möglich an die jeweiligen

Depotbanken / Nominees zu wenden, um sicherzustellen, dass ihre jeweiligen

Anweisungen innerhalb der geltenden Frist bei Clearstream eingereicht

werden.

Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen Adresse

abgehalten. Aktionäre und Bevollmächtigte, die an der Hauptversammlung

teilnehmen möchten, müssen daher die Registrierungsanforderungen für die

Hauptversammlung erfüllen und ihre eigenen Vorkehrungen für die Teilnahme an

der Hauptversammlung treffen.

3. Persönliche Teilnahme

Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen

möchten, müssen ihre Absicht so bald wie möglich ihren jeweiligen

Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits

verpflichtet, Clearstream die Absicht der Aktionäre, an der Hauptversammlung

teilzunehmen, so bald wie möglich und unter Einhaltung der von Clearstream

auferlegten Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die

Anweisungen gemäß den bestehenden Verfahren von Clearstream zu übermitteln

sind.

Die Depotbanken / Nominees können die vollständigen Namen der Aktionäre,

Passnummern / Firmenregisternummern (oder ähnliches), vollständige Adressen,

Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsüber), die Anzahl der Aktien der

Gesellschaft sowie gegebenenfalls Angaben zu den Bevollmächtigten verlangen.

Die im Zusammenhang mit der Anmeldung übermittelten Informationen werden

elektronisch erfasst und ausschließlich für die Hauptversammlung verwendet.

4. Stimmrechtsvertreter

Ein Aktionär, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen und

abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder mehrere Bevollmächtigte zu

ernennen, die im Namen des Aktionärs teilnehmen und abstimmen. Ein

Bevollmächtigter muss kein Aktionär sein. Die Ernennung eines

Bevollmächtigten muss schriftlich erfolgen und (a) wenn es sich beim

Aktionär um eine Einzelperson handelt, von dieser unterzeichnet werden oder

(b) wenn es sich beim Aktionär um eine Gesellschaft handelt, von einem

ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet

werden. Das von den Aktionären zu verwendende Vollmachtsformular ist auf der

Website der Gesellschaft verfügbar: www.multitude.com.

Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der Bevollmächtigte

nach eigenem Gutdünken oder gemäß den dem Vollmachtsformular beigefügten

Abstimmungsanweisungen abstimmen soll. Die Aktionäre werden darauf

hingewiesen, dass sie durch die Übermittlung von Abstimmungsanweisungen

effektiv im Voraus abstimmen.

Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim Aktionär um

eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie der Eintragungsurkunde,

der Gründungsunterlagen oder eines ähnlichen Dokuments, das die

Zeichnungsberechtigung der das Vollmachtsformular unterzeichnenden Person

belegt, müssen so bald wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim

jeweiligen Nominee des Aktionärs eingereicht werden. Die Depotbanken /

Nominees sind ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der Aktionäre so

schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream zu

übermitteln, wobei diese Daten gemäß den bestehenden Verfahren von

Clearstream übermittelt werden müssen.

Die Aktionäre werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare (und ggf.

beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen o.ä.) so bald wie möglich

zu versenden oder abzugeben.

Hinweis für die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'):

Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die von

Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, müssen von der Malta Stock

Exchange mindestens 48 Stunden vor dem für die Hauptversammlung anberaumten

Zeitpunkt per E-Mail an agm@multitude.com an die Gesellschaft gesendet

werden, andernfalls werden sie als ungültig betrachtet.

5. Recht, Fragen zu stellen

Jeder Aktionär (oder Bevollmächtigter) hat das Recht, bis spätestens 16.

Oktober 2024 um 21:59 Uhr (EEST / Finnischer Zeit) per E-Mail an

agm@multitude.com Fragen an die Gesellschaft zu stellen, die sachbezogen

sind und sich auf Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung beziehen.

Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der Satzung genannten

Fällen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist auf der Website der

Gesellschaft verfügbar).

6. Weitere Informationen

Zum Datum dieser Mitteilung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der

Gesellschaft 21'723'960 und jede dieser Aktien gewährt eine Stimme. Zum

Datum dieser Mitteilung hält die Gesellschaft 154'993 ihrer Aktien als

eigene Aktien. Gemäß Artikel 109 des maltesischen Companies Acts sind die

Aktien, die die Gesellschaft selbst hält, nicht stimmberechtigt.

Dementsprechend beträgt die Anzahl der Stimmrechte aus den ausgegebenen

Aktien 21'568'967.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten

entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice - Extraordinary General

Meeting 2024', das unter www.multitude.com abrufbar ist. Bitte beachten Sie

auch die Mitteilung von Clearstream über die Datenschutzbestimmungen der

Europäischen Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten von

Clearstream verwendet, gespeichert, übertragen oder anderweitig verarbeitet

werden (

https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-dil igence/gdpr/dataprotection).

Malta, 27. September 2024

MULTITUDE P.L.C

Der Verwaltungsrat

Contact:

Lasse Mäkelä

Chief Strategy and IR Officer

Phone: +41 79 371 34 17

E-Mail:Lasse.makela@multitude.com

About Multitude P.L.C.:

Multitude is a listed European FinTech company, offering digital lending and

online banking services to consumers, small and medium-sized enterprises,

and other FinTechs overlooked by traditional banks. The services are

provided through three independent business units, which are served by our

internal Banking-as-a-Service Growth Platform. Multitude's business units

are Consumer Banking (Ferratum), SME Banking (CapitalBox), and Wholesale

Banking (Multitude Bank). Multitude Group employs over 700 people in 25

countries and offers services in 16 countries, achieving a combined turnover

of 230 million euros in 2023. Multitude was founded in Finland in 2005 and

is listed on the Prime Standard segment of the Frankfurt Stock Exchange

under the symbol 'E4l'.www.multitude.com

27.09.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Multitude P.L.C.

ST Business Centre 120, The Strand

GZR 1027 Gzira

Malta

E-Mail: ir@multitude.com

Internet: https://www.multitude.com/

ISIN: MT0002810100

WKN: A40G1Q

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Stockholm

EQS News ID: 1996781

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1996781 27.09.2024 CET/CEST

 ISIN  MT0002810100

AXC0092 2024-09-27/11:00

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