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Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich grüne Anleihe
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Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich grüne Anleihe
27.09.2024 / 11:45 CET/CEST
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Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich grüne Anleihe
* Begebung einer vorrangig besicherten grünen Unternehmensanleihe in Höhe
von 650 Mio. USD ("grüne Anleihe") mit einem Kupon von 7,950 Prozent pro
Jahr durch das Joint Venture LD Celulose
* Emission war aufgrund der hohen Nachfrage von institutionellen Anlegern
4,6-fach überzeichnet
Lenzing - Die Lenzing Gruppe, weltweit führender Anbieter von regenerierten
Cellulosefasern für die Textil- und Vliesstoffindustrien, gibt bekannt, dass
LD Celulose International GmbH (die "Emittentin"), eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft des brasilianischen Joint Ventures LD Celulose S.A.
("LDC"), erfolgreich eine grüne Anleihe über USD 650 Millionen begeben hat.
Die grüne Anleihe, die am 25. Januar 2032 fällig wird und mit einem Kupon
von 7,950 Prozent pro Jahr ausgestattet ist, stieß bei institutionellen
Anlegern auf große Nachfrage.
Teil der neuen Finanzierungsstruktur der LDC mit einem Gesamtvolumen von 1
Mrd. USD ist auch ein syndizierter Kredit in Höhe von 350 Mio. USD. LDC
beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Anleihenemission und Auszahlung des
syndizierten Kredits plus vorhandene Barmitteln zu verwenden, um die
bestehenden Finanzierungsvereinbarungen vollständig zu tilgen. Der
Nettoerlös aus der Emission der grünen Anleihe wird für die Finanzierung und
Refinanzierung förderfähiger Investitionen im Einklang mit dem Green
Financing Frameworks eingesetzt.
"Die Lenzing Gruppe ist seit Jahrzehnten Pionier in der nachhaltigen Textil-
und Vliesstoffindustrie und der Produktion von Faserzellstoff und hat einen
klaren Plan zur weiteren Ökologisierung ihrer Produktion", sagte Rohit
Aggarwal, Vorstandsvorsitzender der Lenzing Gruppe. "Das Interesse der
Investoren an der grünen Anleihe von LDC ist auch ein Ergebnis unserer
Bemühungen in Nachhaltigkeit."
Nico Reiner, Finanzvorstand der Lenzing Gruppe: "Mit der erfolgreichen
Transaktion wird LDC die bestehende Projektfinanzierung, die die Errichtung
einer der größten Faserzellstoffanlagen der Welt ermöglicht hat, in eine
eigenständige Unternehmensfinanzierung umwandeln. Dies ist ein weiterer
Meilenstein für die erfolgreiche Entwicklung des Joint Ventures, nachdem die
operative Performance schneller als erwartet die nominelle
Produktionskapazität von 500.000 Tonnen pro Jahr übertroffen hat."
Die grüne Anleihe wird von der Emittentin begeben, von LDC und LD Florestal
S.A. garantiert und an der Börse von Singapur gelistet.
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Über die Lenzing Gruppe
Die Lenzing Gruppe steht für eine ökologisch verantwortungsbewusste
Erzeugung von Spezialfasern auf der Basis von Cellulose und
Recyclingmaterial. Mit ihren innovativen Produkt- und
Technologielösungen ist Lenzing Partner der globalen Textil- und
Vliesstoffhersteller und Treiber zahlreicher neuer Entwicklungen. Die
hochwertigen Fasern der Lenzing Gruppe sind Ausgangsmaterial für eine
Vielzahl von textilen Anwendungen - von funktioneller, bequemer und
modischer Bekleidung hin zu langlebigen und nachhaltigen
Heimtextilien. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften und ihres
botanischen Ursprungs eignen sich die TÜV-zertifizierten biologisch
abbaubaren und kompostierbaren Lenzing Fasern auch hervorragend für
den anspruchsvollen Einsatz in Hygiene-Anwendungen des täglichen
Bedarfs.
Das Geschäftsmodell der Lenzing Gruppe geht weit über jenes eines
klassischen Faserherstellers hinaus. Gemeinsam mit ihren Kunden und
Partnern entwickelt sie innovative Produkte entlang der
Wertschöpfungskette, die einen Mehrwert für Konsumentinnen und
Konsumenten schaffen. Die Lenzing Gruppe strebt eine effiziente
Verwendung und Verarbeitung aller Rohstoffe an und bietet Lösungen für
die Umgestaltung der Textilindustrie vom gegenwärtigen linearen
Wirtschaftssystem zu einer Kreislaufwirtschaft. Um die Geschwindigkeit
der Erderwärmung zu reduzieren und damit auch die Ziele des Pariser
Übereinkommens und des "Green Deals" der EU-Kommission zu
unterstützen, hat Lenzing einen klaren, wissenschaftlich fundierten
Klimaaktionsplan, der eine deutliche Reduzierung der
Treibhausgasemissionen bis 2030 und ein Netto-Null-Ziel (Scope 1, 2
und 3) bis 2050 vorsieht.
Daten und Fakten Lenzing Gruppe 2023
Umsatz: EUR 2,52 Mrd.
Nennkapazität (Fasern): 1.110.000 Tonnen
Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente): 7.917
TENCEL(TM), LENZING(TM) ECOVERO(TM), VEOCEL(TM), LENZING(TM) und REFIBRA(TM) sind Marken
der Lenzing AG.
Über LD Celulose
LD Celulose S.A. ist ein Joint Venture zwischen dem österreichischen
Unternehmen Lenzing und dem brasilianischen Unternehmen Dexco und
eines der größten Zellstoffwerke der Welt. Das Werk befindet sich in
der Region Triângulo Mineiro, zwischen den Gemeinden Indianópolis und
Araguari. Es hat eine Produktionskapazität von 500 Tausend Tonnen
Zellstoff pro Jahr und verfügt über 144 MW an sauberer Energie. Die
bei LDC hergestellten speziellen Zellstofffasern werden in der
Textilindustrie verwendet, um innovative, nachhaltige und
hochtechnologische Stoffe herzustellen.
Wichtiger Hinweis
Das Angebot wurde ausschließlich mittels eines Emissionsprospekts
gemacht. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine
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irgendeiner Jurisdiktion dar. Insbesondere stellt diese
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wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act von 1933 in der
jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act"), den
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institutionellen Käufern gemäß Regel 144A und Nicht-US-Personen
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enthalten. Solche Prognosen oder Aussagen spiegeln die aktuellen
Ansichten des Emittenten über zukünftige Ereignisse und die
finanzielle Leistung wider. Es kann nicht garantiert werden, dass
solche Ereignisse oder Leistungen wie prognostiziert eintreten werden,
und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von diesen Prognosen
abweichen.
Es ist nicht beabsichtigt, dass die Schuldverschreibungen Anlegern in
Österreich zur Verfügung stehen. Daher wird keine Mitteilung gemäß §
24 des Kapitalmarktgesetzes der Republik Österreich 2019
(Kapitalmarktgesetz 2019) (in der jeweils gültigen Fassung, das
"österreichische Kapitalmarktgesetz") eingereicht, die vorsieht, dass
jeder, der beabsichtigt, Wertpapiere (einschließlich der
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die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion
als Meldestelle zu richten hat. Die Schuldverschreibungen dürfen daher
in Österreich nur angeboten werden, wenn eine Meldung an den
Emissionskalender der Österreichischen Kontrollbank (Österreichische
Kontrollbank) gemäß den Bestimmungen des österreichischen
Kapitalmarktgesetzes erfolgt ist, sobald eine Person beabsichtigt,
Schuldverschreibungen in Österreich anzubieten, spätestens jedoch
einen österreichischen Bankarbeitstag vor Beginn des jeweiligen
Angebots der Schuldverschreibungen in Österreich.
In jedem Fall handelt es sich bei dem Angebot nicht um ein
öffentliches Angebot in der Republik Österreich. Die
Schuldverschreibungen dürfen in der Republik Österreich nur in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des österreichischen
Kapitalmarktgesetzes, der EU-Prospektverordnung und allen anderen in
Österreich geltenden Gesetzen angeboten und verkauft werden. Es wird
kein Antrag nach österreichischem Recht gestellt, um ein öffentliches
Angebot der Schuldverschreibungen in der Republik Österreich zu
ermöglichen. Das Emissionsmemorandum im Zusammenhang mit dem Angebot
wurde und wird nicht bei der österreichischen
Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde) ("FMA")
eingereicht und wurde und wird nicht von der FMA genehmigt. Die FMA
hat keine Notifizierung von einer anderen zuständigen Behörde eines
Mitgliedstaats der Europäischen Union (jeweils ein "Mitgliedstaat"),
bei der ein Wertpapierprospekt gemäß Artikel 25 der
EU-Prospektverordnung eingereicht worden sein könnte, erhalten und
wird auch keine erhalten. Die Schuldverschreibungen dürfen in
Österreich nicht im Wege eines öffentlichen Angebots, einer
öffentlichen Werbung oder auf ähnliche Weise vertrieben werden, und
das Kaufangebot und alle anderen mit den Schuldverschreibungen
zusammenhängenden Dokumente sowie die darin enthaltenen Informationen
dürfen in Österreich nicht öffentlich abgegeben oder im Zusammenhang
mit einem öffentlichen Angebot zur Zeichnung von Schuldverschreibungen
in Österreich verwendet werden. Folglich stehen die
Schuldverschreibungen in Österreich nur qualifizierten Anlegern
(qualifizierte Anleger) im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 6 KMG iVm Art 2 lit
e EU-ProspektVO zur Verfügung und das Emissions- und sonstige
Angebotsmaterial zu den Schuldverschreibungen richtet sich
ausschließlich an qualifizierte Anleger oder an Personen, die unter
eine andere Ausnahme gemäß Art 1 EU-ProspektVO fallen. Die
Schuldverschreibungen werden in jedem Fall in Österreich weder
angeboten, verkauft noch anderweitig einem Kleinanleger zur Verfügung
gestellt. Ein "Kleinanleger" ist eine Person, die eine (oder mehrere)
der folgenden Eigenschaften aufweist: (i) ein Kleinanleger im Sinne
von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II; oder (ii) ein Kunde im
Sinne der Versicherungsvertriebsrichtlinie, in jedem Fall, in dem
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4
Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gilt. Ein Weiterverkauf der
Schuldverschreibungen in Österreich darf nur in Übereinstimmung mit
dem österreichischen Kapitalmarktgesetz, der EU-Prospektverordnung und
anderen anwendbaren Gesetzen erfolgen.
Darüber hinaus müssen sich alle Anleger der Schuldverschreibungen im
Sinne des österreichischen Gebührengesetzes 1957 außerhalb Österreichs
befinden und sich damit einverstanden erklären, das Kaufangebot oder
andere Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot
oder stempelsteuerpflichtige Dokumente , auf die darin Bezug genommen
wird, oder beglaubigte Kopien, Dokumente oder Mitteilungen, die eine
Ersatzdokumentation dafür darstellen, einschließlich schriftlicher
Bestätigungen davon, und schriftliche Verweise darauf, außerhalb
Österreichs aufzubewahren (jeweils im Sinne des österreichischen
Gebührengesetzes (Gebührengesetz 1957)).
Die Schuldverschreibungen wurden und werden nicht bei der
brasilianischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Comissão de Valores
Mobiliários) (die "CVM") registriert und dürfen daher nicht auf den
brasilianischen Kapitalmärkten platziert, vertrieben, angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, es handelt sich um Umstände, die ein
öffentliches Angebot in Brasilien gemäß Gesetz Nr. 6.385 vom 7.
Dezember 1976 in der geänderten Fassung oder gemäß Beschluss Nr. 160
der CVM vom 13. Juli 2022 in der geänderten Fassung darstellen. Jede
gegenteilige Behauptung ist unwahr und rechtswidrig. Dokumente im
Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen sowie die darin
enthaltenen Informationen dürfen in Brasilien weder der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht noch im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot
zur Zeichnung oder zum Verkauf der Schuldverschreibungen an die
Öffentlichkeit in Brasilien verwendet werden. Personen, die die
Schuldverschreibungen in Brasilien erwerben möchten, sollten sich mit
ihrem eigenen Rechtsbeistand über die Anwendbarkeit von
Registrierungsanforderungen oder etwaige Ausnahmen davon beraten.
27.09.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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4860 Lenzing
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