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Regierungssuche in Österreich: Nehammer sieht Ball bei FPÖ

WIEN (dpa-AFX) - Österreichs bisheriger Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) will dem rechten Parteichef Herbert Kickl (FPÖ) bei den Sondierungsgesprächen für eine neue Regierungskoalition den Vortritt lassen. "Aus meiner Sicht ist es gute Tradition, dass der, der die Wahl gewonnen hat, auch den Sondierungsauftrag erhält", sagte der konservative Regierungschef nach einer Parteisitzung.

Die rechtspopulistische FPÖ hat die Parlamentswahl am Sonntag mit rund 29 Prozent der Stimmen gewonnen. Die ÖVP erlitt einen starken Stimmenverlust und landete mit 26 Prozent auf Platz zwei. Die konservative Kanzlerpartei hat erklärt, eine Koalition mit der FPÖ sei nur dann denkbar, wenn Kickl selbst kein Regierungsamt übernehme. Dieser hat jedoch den Kanzleranspruch nach der Wahl bekräftigt. Alle anderen Parteien schließen eine Koalition mit der FPÖ völlig aus.

Staatsoberhaupt legt Fahrplan fest

Bundespräsident Alexander Van der Bellen will am Mittwoch seinen Fahrplan für den Weg zu einer neuen Regierung vorstellen. Traditionell erhält der Chef der stärksten Partei den Auftrag, mögliche Koalitionspartnerschaften auszuloten. Doch Van der Bellen hat bereits am Sonntag klargestellt, dass die rechte FPÖ nicht nur andere Parteien, sondern auch ihn überzeugen muss. Dabei werde er unter anderem auf die Einhaltung von demokratischen Werten und Menschenrechten achten, sagte der Präsident.

Als mögliche Alternative zu einer Regierung unter einem Kanzler Kickl wird eine Allianz zwischen der ÖVP und der sozialdemokratischen SPÖ gesehen, möglicherweise in einer Ampel mit den liberalen Neos. Nehammer wollte sich zu den möglichen Varianten vorerst nicht äußern.

"Das, was sich die Österreicherinnen und Österreicher verdient haben, ist eine stabile Regierung, die mit den neuen Herausforderungen umgeht und vor allem die Zukunft dieses Landes gestalten kann", sagte Nehammer. Das Parteipräsidium der ÖVP sprach ihm trotz der Wahlniederlage am Dienstag einstimmig das Vertrauen aus./al/scr/DP/ngu

AXC0168 2024-10-01/13:55

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