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Bayer mit Niederlage im US-Glyphosatstreit - setzt weiter auf Supreme Court

PHILADELPHIA (dpa-AFX) - Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer hat in den Auseinandersetzungen um den Unkrautvernichter Glyphosat einen Fall vor Gericht verloren. Eine Geschworenen-Jury an einem Staatsgericht in Philadelphia sprach dem Kläger William Melissen am Donnerstag insgesamt 78 Millionen US-Dollar (71,3 Mio Euro) Schadenersatz zu. Melissen führt seine Krebserkrankung auf die Verwendung glyphosathaltiger Unkrautvernichter zurück. Bayer betont, weiter von der Sicherheit von Glyphosat überzeugt zu sein. Der Dax-Konzern will gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Die Bayer-Aktie geriet am Freitag unter Druck.

Einschließlich des Glyphosat-Falles Melissen hat Bayer nun 7 der jüngsten 21 Prozesse verloren. Die Leverkusener setzen weiter auf eine mögliche Grundsatzentscheidung des obersten US-Gerichts, um das Glyphosat-Thema eventuell abhaken zu können. Der Ärger um das Mittel hat schon viele Milliarden Euro verschlungen.

Erst im August hatte Bayer in diesen Bemühungen um ein Ende der US-Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten einen Etappenerfolg erreicht. Ein Bundesberufungsgericht in Philadelphia ("US Third Circuit of Appeals") war zu dem Schluss gekommen, dass Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf von Unkrautvernichtern über dem Recht des Bundesstaates Pennsylvania steht. Im Februar hatte ein anderes US-Berufungsgericht dieses von Bayer vorgebrachte Argument abgelehnt. Angesichts der beiden gegensätzlichen Richtersprüche hofft die Bayer AG nun, dass sich das oberste US-Gericht der Sache annimmt.

Die Bayer-Aktie verlor am Freitag 1,7 Prozent auf 26,31 Euro. Damit setzte sich der negative Trend der vergangenen Tage fort.

Zur Wochenmitte war ihr Kurs stark unter Druck geraten, da die Unsicherheit nach einer Gerichtsentscheidung in einem anderen Rechtsstreit deutlich zugenommen hatte. Darin war es um angebliche Gesundheitsfolgen der seit Jahrzehnten verbotenen Chemikalie PCB gegangen. So hatte das oberste Gericht des Bundesstaates Washington entschieden, den Fall Erickson anzunehmen. Damit wird eine vorangegangene und für Bayer günstig ausgefallene Entscheidung eines Berufungsgerichts geprüft. Der Ausgang ist offen./mis/stw/stk

 ISIN  DE000BAY0017

AXC0138 2024-10-11/12:53

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