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EQS-News: MiddleGround Capital sichert sich 83,54 Prozent aller Aktien bei Übernahmeangebot für STEMMER IMAGING AG (deutsch)

MiddleGround Capital sichert sich 83,54 Prozent aller Aktien bei Übernahmeangebot für STEMMER IMAGING AG

EQS-News: MiddleGround Capital / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

MiddleGround Capital sichert sich 83,54 Prozent aller Aktien bei

Übernahmeangebot für STEMMER IMAGING AG

23.10.2024 / 17:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

DIESE MITTEILUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT EIN ANGEBOT IN DEN

VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN,

NEUSEELAND, RUSSLAND, SINGAPUR ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINER ANDEREN

JURISDIKTION, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT GEMÄSS DEN GESETZEN UND

VORSCHRIFTEN DER JEWEILIGEN JURISDIKTION NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.

MiddleGround Capital sichert sich 83,54 Prozent aller Aktien bei

Übernahmeangebot für STEMMER IMAGING AG

Lexington, KY, 23. Oktober 2024 - Ventrifossa BidCo AG (die "Bieterin"),

eine von MiddleGround Capital ("MiddleGround") kontrollierte

Holdinggesellschaft, hat sich insgesamt 10,00 Prozent aller Aktien der

STEMMER IMAGING AG ("STEMMER"; ISIN DE000A2G9MZ9 / GSIN A2G9MZ) im Rahmen

ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für STEMMER (das

"Übernahmeangebot")

gesichert. Die weitere Annahmefrist ist am 18. Oktober 2024 abgelaufen.

Darüber hinaus hat die Bieterin einen Kaufvertrag von ca. 69,36 Prozent der

Aktien mit dem Mehrheitsaktionär von STEMMER, der PRIMEPULSE SE,

unterzeichnet. Zusammen mit den bereits gehaltenen Anteilen hat sich die

Bieterin insgesamt 83,54 Prozent der STEMMER-Aktien gesichert.

Sämtliche erforderlichen fusionskontrollrechtlichen und

außenwirtschaftlichen Freigaben liegen vor und das Übernahmeangebot

unterliegt keinen weiteren Bedingungen. Die Abwicklung des Übernahmeangebots

wird derzeit am 05. November 2024 erwartet.

Über MiddleGround Capital

MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in

Lexington, Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über USD 3,7 Mrd.

MiddleGround Capital tätigt Mehrheitsinvestitionen in mittelständische

B2B-Unternehmen in den Bereichen Industrie und Specialty Distribution.

MiddleGround Capital arbeitet eng mit seinen Portfoliounternehmen und den

Managementteams zusammen, um durch einen praxisorientierten operativen

Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und langfristige Wachstumsstrategien

zu unterstützen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte:

https://middleground.com/.

Über STEMMER IMAGING AG

STEMMER IMAGING ist das führende internationale Systemhaus für

Bildverarbeitungstechnologie. Vor dem Hintergrund allumfassender Expertise

liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung -

von wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu

eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte:

https://www.stemmer-imaging.com/.

Medienkontakte:

Internationale Medienanfragen

Stephan Göttel

Kekst CNC

Stephan.Goettel@kekstcnc.com

+49 162 269 4588

US-Medienanfragen

Doug Allen/Maya Hanowitz

Dukas Linden Public Relations

MiddleGround@dlpr.com

+1 (646) 722-6530

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung ist weder direkt noch indirekt ein Angebot zum Kauf

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von

STEMMER in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada,

Hongkong, Japan, Neuseeland, Russland, Singapur oder Südafrika oder in

anderen Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot gemäß den Gesetzen und

Vorschriften dieser Jurisdiktion nach geltendem Recht verboten wäre.

Das Übernahmeangebot selbst sowie seine Bedingungen und weitere das

Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage im

Detail dargelegt, nachdem die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage

gebilligt hat. Investoren und Inhabern von Aktien der STEMMER wird dringend

empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit

dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente nach deren Veröffentlichung

sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Aktionäre, die nicht in Deutschland ansässig sind und das Übernahmeangebot

annehmen möchten, müssen sich über die einschlägigen und anwendbaren

Rechtsvorschriften informieren, einschließlich darüber, ohne Beschränkung,

ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind, und über mögliche

steuerliche Konsequenzen. Das Übernahmeangebot erfolgt nicht, weder direkt

noch indirekt, und der Verkauf von Aktien durch oder für Aktionäre wird

nicht angenommen, in Jurisdiktionen, in denen die Unterbreitung des

Übernahmeangebots oder seine Annahme mit den Gesetzen dieser Jurisdiktionen

kollidieren würde.

Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots

geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

Das Übernahmeangebot und die in der Angebotsunterlage enthaltenen

Informationen und Dokumente werden nicht von einer "autorisierten Person" im

Sinne von Abschnitt 21 des britischen Finanzdienstleistungs- und

Marktgesetzes von 2000 (Financial Services and Markets Act 2000, "FSMA")

abgegeben und wurden auch nicht von einer solchen Person genehmigt.

Dementsprechend werden die in der Angebotsunterlage enthaltenen

Informationen und Dokumente nicht an die Öffentlichkeit im Vereinigten

Königreich verteilt und dürfen auch nicht an diese weitergegeben werden, es

sei denn, es liegt eine Ausnahmeregelung vor. Die Übermittlung der in der

Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und Dokumente ist von der

Beschränkung der Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA ausgenommen, da

es sich um eine Mitteilung durch oder im Namen einer juristischen Person

handelt, die sich auf eine Transaktion zum Erwerb der unmittelbaren

Kontrolle über die Geschäfte einer juristischen Person oder zum Erwerb von

50 % oder mehr der stimmberechtigten Anteile an einer juristischen Person im

Sinne von Artikel 62 der FSMA (Financial Promotion) Order 2005 bezieht.

Das hier beschriebene Übernahmeangebot erfolgt auf der Grundlage der in

Artikel 36 Absatz 1(b) des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (Swiss

Financial Services Act, "FinSA") festgelegten Ausnahmen von der Pflicht zur

Veröffentlichung eines Prospekts in der Schweiz. Keine der in der

Angebotsunterlage enthaltenen Informationen oder sonstige Informationen, die

sich auf das Angebot beziehen, stellen einen Prospekt gemäß dem FinSA dar.

Weder wurden noch werden solche Unterlagen oder Informationen bei einer

Schweizer Aufsichtsbehörde eingereicht oder von dieser genehmigt.

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: MiddleGround Capital

Gustav Mahlerplein, Symphony Offices

1082 MA Amsterdam

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2014671 23.10.2024 CET/CEST

AXC0250 2024-10-23/17:00

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