EQS-News: MiddleGround Capital sichert sich 83,54 Prozent aller Aktien bei Übernahmeangebot für STEMMER IMAGING AG (deutsch)
MiddleGround Capital sichert sich 83,54 Prozent aller Aktien bei Übernahmeangebot für STEMMER IMAGING AG
EQS-News: MiddleGround Capital / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
MiddleGround Capital sichert sich 83,54 Prozent aller Aktien bei
Übernahmeangebot für STEMMER IMAGING AG
23.10.2024 / 17:00 CET/CEST
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DIESE MITTEILUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT EIN ANGEBOT IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN,
NEUSEELAND, RUSSLAND, SINGAPUR ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINER ANDEREN
JURISDIKTION, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT GEMÄSS DEN GESETZEN UND
VORSCHRIFTEN DER JEWEILIGEN JURISDIKTION NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
MiddleGround Capital sichert sich 83,54 Prozent aller Aktien bei
Übernahmeangebot für STEMMER IMAGING AG
Lexington, KY, 23. Oktober 2024 - Ventrifossa BidCo AG (die "Bieterin"),
eine von MiddleGround Capital ("MiddleGround") kontrollierte
Holdinggesellschaft, hat sich insgesamt 10,00 Prozent aller Aktien der
STEMMER IMAGING AG ("STEMMER"; ISIN DE000A2G9MZ9 / GSIN A2G9MZ) im Rahmen
ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für STEMMER (das
"Übernahmeangebot")
gesichert. Die weitere Annahmefrist ist am 18. Oktober 2024 abgelaufen.
Darüber hinaus hat die Bieterin einen Kaufvertrag von ca. 69,36 Prozent der
Aktien mit dem Mehrheitsaktionär von STEMMER, der PRIMEPULSE SE,
unterzeichnet. Zusammen mit den bereits gehaltenen Anteilen hat sich die
Bieterin insgesamt 83,54 Prozent der STEMMER-Aktien gesichert.
Sämtliche erforderlichen fusionskontrollrechtlichen und
außenwirtschaftlichen Freigaben liegen vor und das Übernahmeangebot
unterliegt keinen weiteren Bedingungen. Die Abwicklung des Übernahmeangebots
wird derzeit am 05. November 2024 erwartet.
Über MiddleGround Capital
MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in
Lexington, Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über USD 3,7 Mrd.
MiddleGround Capital tätigt Mehrheitsinvestitionen in mittelständische
B2B-Unternehmen in den Bereichen Industrie und Specialty Distribution.
MiddleGround Capital arbeitet eng mit seinen Portfoliounternehmen und den
Managementteams zusammen, um durch einen praxisorientierten operativen
Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und langfristige Wachstumsstrategien
zu unterstützen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte:
https://middleground.com/.
Über STEMMER IMAGING AG
STEMMER IMAGING ist das führende internationale Systemhaus für
Bildverarbeitungstechnologie. Vor dem Hintergrund allumfassender Expertise
liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung -
von wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu
eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte:
https://www.stemmer-imaging.com/.
Medienkontakte:
Internationale Medienanfragen
Stephan Göttel
Kekst CNC
Stephan.Goettel@kekstcnc.com
+49 162 269 4588
US-Medienanfragen
Doug Allen/Maya Hanowitz
Dukas Linden Public Relations
MiddleGround@dlpr.com
+1 (646) 722-6530
Wichtiger Hinweis
Diese Veröffentlichung ist weder direkt noch indirekt ein Angebot zum Kauf
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von
STEMMER in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada,
Hongkong, Japan, Neuseeland, Russland, Singapur oder Südafrika oder in
anderen Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot gemäß den Gesetzen und
Vorschriften dieser Jurisdiktion nach geltendem Recht verboten wäre.
Das Übernahmeangebot selbst sowie seine Bedingungen und weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage im
Detail dargelegt, nachdem die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage
gebilligt hat. Investoren und Inhabern von Aktien der STEMMER wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente nach deren Veröffentlichung
sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Aktionäre, die nicht in Deutschland ansässig sind und das Übernahmeangebot
annehmen möchten, müssen sich über die einschlägigen und anwendbaren
Rechtsvorschriften informieren, einschließlich darüber, ohne Beschränkung,
ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind, und über mögliche
steuerliche Konsequenzen. Das Übernahmeangebot erfolgt nicht, weder direkt
noch indirekt, und der Verkauf von Aktien durch oder für Aktionäre wird
nicht angenommen, in Jurisdiktionen, in denen die Unterbreitung des
Übernahmeangebots oder seine Annahme mit den Gesetzen dieser Jurisdiktionen
kollidieren würde.
Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots
geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
Das Übernahmeangebot und die in der Angebotsunterlage enthaltenen
Informationen und Dokumente werden nicht von einer "autorisierten Person" im
Sinne von Abschnitt 21 des britischen Finanzdienstleistungs- und
Marktgesetzes von 2000 (Financial Services and Markets Act 2000, "FSMA")
abgegeben und wurden auch nicht von einer solchen Person genehmigt.
Dementsprechend werden die in der Angebotsunterlage enthaltenen
Informationen und Dokumente nicht an die Öffentlichkeit im Vereinigten
Königreich verteilt und dürfen auch nicht an diese weitergegeben werden, es
sei denn, es liegt eine Ausnahmeregelung vor. Die Übermittlung der in der
Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und Dokumente ist von der
Beschränkung der Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA ausgenommen, da
es sich um eine Mitteilung durch oder im Namen einer juristischen Person
handelt, die sich auf eine Transaktion zum Erwerb der unmittelbaren
Kontrolle über die Geschäfte einer juristischen Person oder zum Erwerb von
50 % oder mehr der stimmberechtigten Anteile an einer juristischen Person im
Sinne von Artikel 62 der FSMA (Financial Promotion) Order 2005 bezieht.
Das hier beschriebene Übernahmeangebot erfolgt auf der Grundlage der in
Artikel 36 Absatz 1(b) des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (Swiss
Financial Services Act, "FinSA") festgelegten Ausnahmen von der Pflicht zur
Veröffentlichung eines Prospekts in der Schweiz. Keine der in der
Angebotsunterlage enthaltenen Informationen oder sonstige Informationen, die
sich auf das Angebot beziehen, stellen einen Prospekt gemäß dem FinSA dar.
Weder wurden noch werden solche Unterlagen oder Informationen bei einer
Schweizer Aufsichtsbehörde eingereicht oder von dieser genehmigt.
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Sprache: Deutsch
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Gustav Mahlerplein, Symphony Offices
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2014671 23.10.2024 CET/CEST
AXC0250 2024-10-23/17:00
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