Ausweis, Drohnen, Vorname - was sich im November ändert
BERLIN (dpa-AFX) - Im November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das besonders für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen eine Erleichterung ist. Was sich sonst noch im kommenden Monat ändert - ein Überblick.
Ausweis per Post
Ab November wird der Erhalt von Ausweisdokumenten einfacher. Sogenannte hoheitliche Dokumente können auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden. Der Gang zum Amt, um etwa einen Personalausweis abzuholen, fällt dann weg.
Selbstbestimmungsgesetz
Geschlechtseintrag und der Vorname lassen sich ab 1. November bei Standesämtern ändern. Es reicht dann eine Erklärung, ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. Die Anmeldung erfordert eine dreimonatige Frist - seit August können Anträge für die Änderung gestellt werden.
Neue Präsidentin des Bundesrats
Am 1. November wechselt die Bundesratspräsidentschaft. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) löst Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) ab.
Drohnen zum Tierschutz
Drohnen mit Wärmebildkameras zum Schutz von Rehkitzen und anderen Tieren sind auf Feldern ab dem 20. November dauerhaft erlaubt. Hintergrund ist, dass Tiere Schutz in hohem Gras suchen und dort immer wieder von Mähmaschinen verletzt oder getötet werden. Grundsätzlich gilt für Kamera-Drohnen ein Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten von 150 Metern. Das Bundesverkehrsministerium legte jedoch Flächen fest, auf denen auch nur 10 Meter erlaubt sind.
Mehr Geld für viele Bankangestellte
Die gut 60.000 Beschäftigten der öffentlichen Banken erhalten ab 1. November mehr Geld. Die Gehälter sollen laut der Gewerkschaft Verdi in drei Stufen um insgesamt 11,5 Prozent steigen. Der neue Tarifvertrag soll bundesweit für Mitarbeitende von 63 Instituten gelten.
Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt
Ab November erhalten wirtschaftlich Tätige - sowohl Einzelne als auch Gesellschaften - eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden zu vereinfachen. Die Nummer teilt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch zu. Wer bis Ende November noch keine Nummer hat, muss sich erst einmal keine Sorgen machen, da die Angabe der Nummer noch nicht verpflichtend ist. Die Vergabe wird laut Bundesfinanzministerium voraussichtlich bis 2026 laufen./vrb/DP/zb
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