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EQS-Adhoc: STEMMER IMAGING: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung für Delisting und Erhalt eines Verlangens für Verhandlungen über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (deutsch)

STEMMER IMAGING: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung für Delisting und Erhalt eines Verlangens für Verhandlungen über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

EQS-Ad-hoc: STEMMER IMAGING AG / Schlagwort(e): Delisting

STEMMER IMAGING: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung für Delisting und

Erhalt eines Verlangens für Verhandlungen über einen Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag

06.11.2024 / 09:30 CET/CEST

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Puchheim, 6. November 2024

STEMMER IMAGING: Delisting-Vereinbarung zu bevorstehendem

Delisting-Erwerbsangebot abgeschlossen und Erhalt einer Mitteilung über die

Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

zwischen STEMMER IMAGING AG und Ventrifossa BidCo AG

Puchheim, 6. November 2024 - Nach erfolgreichem Vollzug des

Übernahmeangebots plant die Ventrifossa BidCo AG ein Delisting der Aktien

der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) mittels eines

Delisting-Erwerbsangebots.

Zu diesem Zweck haben die Gesellschaft und die Ventrifossa BidCo AG heute

eine Vereinbarung für ein Delisting der Gesellschaft

("Delisting-Vereinbarung") abgeschlossen. Im Rahmen der

Delisting-Vereinbarung wurde unter anderem vereinbart, dass die Ventrifossa

BidCo AG den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines öffentlichen

Delisting-Erwerbsangebots den Erwerb ihrer STEMMER IMAGING-Aktien gegen eine

Barzahlung in Höhe von 48,00 Euro je Aktie anbietet. Vorbehaltlich u. a. der

Prüfung der von Ventrifossa BidCo AG noch zu veröffentlichenden

Angebotsunterlage, hat die Gesellschaft ihrerseits in der

Delisting-Vereinbarung zugesagt, das Delisting zu unterstützen und im

Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot den Widerruf der Zulassung der

STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter

Wertpapierbörse zu beantragen. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der

Börsenzulassung werden die STEMMER IMAGING-Aktien nicht mehr an einem

inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland

zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Darüber hinaus hat die STEMMER IMAGING AG heute ein Schreiben von der

Ventrifossa BidCo AG erhalten, in dem diese der STEMMER IMAGING AG ihre

Absicht zur Kenntnis gebracht hat, einen Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der STEMMER

IMAGING AG als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der

Ventrifossa BidCo AG als herrschender und gewinnabführungsberechtigter

Gesellschaft abzuschließen.

Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand der STEMMER IMAGING AG zeitnah in

Verhandlungen mit der Ventrifossa BidCo AG über den Abschluss eines

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eintreten.

Kontakt:

STEMMER IMAGING AG

Michael Bülter

CFO

Gutenbergstr. 9-13

82178 Puchheim

Deutschland

Telefon +49 89 80902-196

ir@stemmer-imaging.com

www.stemmer-imaging.com

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Unternehmen: STEMMER IMAGING AG

Gutenbergstr. 9-13

82178 Puchheim

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Telefon: +49 89 80902-196

E-Mail: ir@stemmer-imaging.com

Internet: www.stemmer-imaging.com

ISIN: DE000A2G9MZ9

WKN: A2G9MZ

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AXC0209 2024-11-06/09:30

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