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EQS-News: Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE an die Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte (deutsch)

Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE an die Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte

EQS-News: STRABAG SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Ausschüttungen

Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023

beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE an die Inhaberinnen und

Inhaber der Wertrechte

20.11.2024 / 09:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

STRABAG SE

Villach

Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023

beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE an die Inhaberinnen und

Inhaber der Wertrechte

ISIN: AT0000A36HK3

In der am 16.6.2023 abgehaltenen 19. Ordentlichen Hauptversammlung der

STRABAG SE, FN 88983h, Triglavstraße 9, 9500 Villach ("STRABAG" oder auch

die "Gesellschaft") wurde unter anderem eine ordentliche Kapitalherabsetzung

zum Zweck der Rückzahlung an Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft

beschlossen. Mit Wirksamwerden dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung ist

ein bedingter Ausschüttungsanspruch von EUR 9,05 je

ausschüttungsberechtigter Aktie der Gesellschaft (ISIN AT000000STR1; die

"Aktien") (der "Ausschüttungsanspruch") entstanden. Die aufschiebenden

Bedingungen für den Ausschüttungsanspruch und dessen Auszahlung sind im März

2024 eingetreten.

Aktionärinnen und Aktionären, die das am 11.9.2023 veröffentlichte

Bezugsangebot (Ausübung des Wahlrechts zur Leistung des

Ausschüttungsanspruchs in Form von neuen Aktien der Gesellschaft) nicht

angenommen haben, haben per Valutatag 26.3.2024 für jede

ausschüttungsberechtigte Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN

AT0000A36HK3 (das "Wertrecht") eingebucht erhalten, welches den

Ausschüttungsanspruch verbrieft.

1. Ursprüngliche Bekanntmachungen zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung gegen

Einreichung von Wertrechten und Bekanntgabe von Aktionärsdaten

Zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der Kapitalherabsetzung im Wege von

Wertrechten sind von der Gesellschaft im März und April 2024

Bekanntmachungen veröffentlicht worden: Inhaberinnen und Inhaber der

Wertrechte der Gesellschaft konnten ihre Wertrechte innerhalb von bislang

zwei Einreichfristen im Jahr 2024 gemäß festgelegten Bedingungen über ihre

depotführende Bank zur Auszahlung einreichen. Die Einreichung der Wertrechte

zur Auszahlung war dabei von den Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhabern unter

Verwendung eines bereitgestellten Einreichformulars gegenüber der Depotbank

zu erklären, in dem die Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhaber bestimmte

Aktionärsdaten anzugeben und Erklärungen abzugeben hatten. Damit war die

Anweisung durch jede/n Wertrechte-Inhaberin/-inhaber an die Depotbank

verbunden, die eingereichten Wertrechte unter Bekanntgabe der Aktionärsdaten

an die Erste Group Bank AG als bestellte Einreichstelle gegen Einbuchung der

Bar-Ausschüttung in Höhe von EUR 9,05 je eingereichtem Wertrecht zu

übertragen.

Die Abwicklung im Wege der Einreichung von Wertrechten durch die

Wertrechte-Inhaberinnen und -inhaber gemäß den festgesetzten Bedingungen ist

erfolgt, damit einerseits Sanktionsschranken gegen MKAO "Rasperia Trading

Limited" eingehalten werden und andererseits eine mögliche Rückabwicklung -

im Falle einer erfolgreichen Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der 19.

Ordentlichen Hauptversammlung - sichergestellt wird.

2. Änderung der Auszahlungsbedingungen - Keine Einreichung von Wertrechten

mit Bekanntgabe von Aktionärsdaten mehr erforderlich

Nunmehr sind die von der 19. Ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft

beschlossenen Kapitalmaßnahmen nach rechtskräftiger Abweisung der von MKAO

"Rasperia Trading Limited" eingebrachten Anfechtungsklage endgültig

rechtswirksam.

Infolgedessen soll nun die Leistung des Ausschüttungsanspruchs in bar (die

"Bar-Ausschüttung") an die ausschüttungsberechtigten Wertrechte-Inhaberinnen

und -Inhaber, die ihre Wertrechte bislang innerhalb der beiden

Einreichfristen im Jahr 2024 nicht zum Bezug der Bar-Ausschüttung

eingereicht haben, im Zuge einer für die Depotabwicklung sogenannten

zwingenden Kapitalmaßnahme (d.h. automatische Depotabwicklung) gemäß den

nachfolgenden Bestimmungen erfolgen.

Im Rahmen dieser für die Depotabwicklung sogenannten zwingenden

Kapitalmaßnahme (d.h. automatische Depotabwicklung) erfolgt automatisch eine

Gutschrift gegen Ausbuchung der Wertrechte, sodass weder die

Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhaber noch die depotführenden Banken

Wertrechte zum Bezug der Bar-Ausschüttung aktiv einreichen müssen.

3. Auszahlung der Bar-Ausschüttung Zug-um-Zug gegen Ausbuchung des

Wertrechts im Wege einer automatischen Depotabwicklung

Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf die von der 19. Ordentlichen

Hauptversammlung der STRABAG beschlossene Bar-Ausschüttung aus der

ordentlichen Kapitalherabsetzung in Höhe von EUR 9,05 je

ausschüttungsberechtigter Aktie. Die Bar-Ausschüttung wird unverzinst

ausbezahlt.

Die bestellte Abwicklungsstelle ist die Erste Group Bank AG, FN 33209m, Am

Belvedere 1, 1100 Wien ("Abwicklungsstelle"). Die Abwicklungsstelle handelt

ausschließlich als Beauftragte der STRABAG und übernimmt keinerlei

Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es wird

kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den

Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.

Die Abwicklungsstelle zahlt die Bar-Ausschüttung Zug-um-Zug gegen Ausbuchung

des Wertrechts an die depotführende Bank des Wertrecht-Inhabers bzw. der

-Inhaberin.

Die Auszahlung der Bar-Ausschüttung erfolgt ohne Abzug von

Kapitalertragsteuer (KESt) durch Gutschrift bei den depotführenden

Kreditinstituten.

Die Zahlung im Wege der automatischen Depotabwicklung erfolgt unter der

Voraussetzung, dass im Zuge der Abwicklung, insbesondere am Record Date,

entsprechend sichergestellt ist, dass keine Auszahlung der Bar-Ausschüttung

an Rasperia (wie nachstehend definiert) erfolgt (Punkt 5). Eine Auszahlung

der auf die Aktien der Rasperia (wie nachstehend definiert) entfallenden

Bar-Ausschüttung ist zudem mit der Entscheidung des Vorstands der STRABAG

zur Auszahlung nach Maßgabe von geltenden Sanktionsschranken und

potenziellen Auswirkungen von Sanktionen (Punkt 6) bedingt.

Die Zahlung der Bar-Ausschüttung erfolgt durch die Abwicklungsstelle unter

der Voraussetzung, dass die STRABAG die erforderlichen Beträge für die

Zahlung der Bar-Ausschüttung rechtzeitig und vollständig zur Verfügung

gestellt hat.

4. Zeitplan

Die Gutschrift der Bar-Ausschüttung iHv EUR 9,05 je Ausschüttungsanspruch

erfolgt am Payment Date (Valutatag) gegen Ausbuchung der Wertrechte (ISIN

AT0000A36HK3) aus den Depots der ausschüttungsberechtigten Inhaberinnen und

Inhaber der Wertrechte gemäß folgendem Zeitplan:

Ex-Tag: Mittwoch 27.11.2024

Record Date: Donnerstag 28.11.2024

Payment Date: Dienstag 3.12.2024

Für den Erhalt der Gutschrift der Bar-Ausschüttung iHv EUR 9,05 je

Ausschüttungsanspruch brauchen die ausschüttungsberichtigten Inhaberinnen

und Inhaber der Wertrechte nichts weiter zu tun. Die Gutschrift der

Bar-Ausschüttung erfolgt am Payment Date durch die Abwicklungsstelle im Wege

der automatischen Depotabwicklung gegen Ausbuchung des Wertrechts aus den

Depots der ausschüttungsberechtigten Inhaberinnen und Inhaber der

Wertrechte.

5. Vorbehalt zur Änderung der Abwicklung

Die Zahlung der Bar-Ausschüttung an die ausschüttungsberechtigten

Wertrechte-Inhaberinnen und Inhaber Zug-um-Zug gegen Ausbuchung des

Wertrechts an die depotführende Bank des Wertrecht-Inhabers bzw. der

-Inhaberin im Wege der automatischen Depotabwicklung erfolgt unter der

Voraussetzung, dass im Zuge der Abwicklung, insbesondere am Record Date,

entsprechend sichergestellt ist, dass keine Auszahlung der Bar-Ausschüttung

an Rasperia (wie nachstehend definiert) erfolgt.

Die Gesellschaft behält sich auch deshalb ausdrücklich vor, die Modalitäten

der Auszahlung der Bar-Ausschüttung zu ändern.

6. Entscheidungsvorbehalt des Vorstands der STRABAG SE für eine Auszahlung

der auf die Aktien der MKAO "Rasperia Trading Limited" entfallenden

Ausschüttung

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1842 des Rates der Europäischen Union

wurde die Aktionärin MESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO

"RASPERIA TRADING LIMITED", [MKAO "Rasperia Trading Limited"], Register

Nummer (OGRN) 1193926007153, Russische Föderation ("Rasperia") in die Liste

der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen

in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates der Europäischen

Union vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von

Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und

Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgenommen.

Eine Auszahlung der Bar-Ausschüttung soll an Rasperia (oder ihre(n)

Rechtsnachfolger) nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass der Vorstand

der STRABAG die Auszahlung der Bar-Ausschüttung an Rasperia (oder ihre(n)

Rechtsnachfolger) nach Maßgabe von geltenden Sanktionsschranken und

potenziellen Auswirkungen von Sanktionen beschließt. Die Abwicklungsstelle

wird die Bar-Ausschüttung an Rasperia (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nur

auszahlen, wenn STRABAG der Abwicklungsstelle ausdrücklich schriftlich

bestätigt, dass die Auszahlung erfolgen soll.

7. Spesenvergütung

Da es sich um eine für die Depotabwicklung sogenannte zwingende

Kapitalmaßnahme handelt (d.h. automatischen Depotabwicklung), erfolgt keine

separate Spesenvergütung.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Rechte und Pflichten der Wertrecht-Inhaberinnen bzw. -Inhaber und der

STRABAG unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der

Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.

Erfüllungsort ist Wien, Österreich.

Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen

Abwicklungsbedingungen ist - soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit sich

nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) -

das für Handelssachen jeweils zuständige Gericht in Wien ausschließlich

zuständig.

Für Klagen einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers gegen STRABAG ist

nach Wahl der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers- soweit gesetzlich

zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt

(vgl. insbesondere § 83a JN) - das sachlich und örtlich zuständige Gericht

am Wohnsitz der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers oder am Sitz von STRABAG

oder ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zuständiges

Gericht zuständig.

Villach, im November 2024

Der Vorstand

20.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: STRABAG SE

Donau-City-Straße 9

1220 Wien

Österreich

Telefon: +43 1 22422 - 1089

Fax: +43 1 22422 - 1177

E-Mail: investor.relations@strabag.com

Internet: www.strabag.com

ISIN: AT000000STR1

Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

EQS News ID: 2033401

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 ISIN  AT000000STR1

AXC0058 2024-11-20/09:00

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