, dpa-AFX

EQS-News: GZO AG: Gläubigergruppe erreicht Unterstützung für alle an der GZO-Gläubigerversammlung präsentierten Vorschläge (deutsch)

GZO AG: Gläubigergruppe erreicht Unterstützung für alle an der GZO-Gläubigerversammlung präsentierten Vorschläge

Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Anleihe

GZO AG: Gläubigergruppe erreicht Unterstützung für alle an der

GZO-Gläubigerversammlung präsentierten Vorschläge

09.12.2024 / 10:00 CET/CEST

Pressemitteilung

GZO AG: Gläubigergruppe erreicht Unterstützung für alle an der

GZO-Gläubigerversammlung präsentierten Vorschläge

Wetzikon, 9. Dezember 2024 - Am 6. Dezember 2024 wurde die von Clearway

Capital ("Clearway") angeführte Gläubigergruppe darüber informiert, dass

zusätzliche Stimmen zur Unterstützung ihrer Vorschläge im Zusammenhang mit

der Verlängerung der Laufzeit der ausgefallenen 1.875 %-Anleihe der GZO AG

("GZO" oder "das Unternehmen") mit Fälligkeit im Juni 2024 (ISIN

CH0240109618) beim Unternehmen eingereicht wurden. Clearway ist dabei, das

Gericht in Hinwil darüber zu informieren, dass der Vorschlag von mehr als

zwei Dritteln der Anleihegläubiger angenommen wurde und damit für die

Anleihegläubiger rechtsverbindlich ist.

Anlässlich einer Versammlung der Anleihegläubiger am25. Oktober stimmten die

Anleihegläubiger mit überwältigender Mehrheit für die Vorschläge der

Gläubigergruppe. Die erforderliche Schwelle für die Rechtsverbindlichkeit

der Vorschläge wurde aber um nur 770.000 Stimmen verfehlt, was weniger als

0.5% des Nominalwerts der Anleihe entspricht.

Gemäss Artikel 1172 Absatz 2 des Schweizer Obligationenrechts können

Anleihegläubiger, die zum Zeitpunkt der Anleihegläubigerversammlung am 25.

Oktober Anleihen hielten und nicht an der Versammlung teilnahmen, innerhalb

von zwei Monaten nach der Versammlung immer noch abstimmen. Dem Unternehmen

wurden mittlerweile genügend zusätzliche Stimmen für den Vorschlag

vorgelegt, um die erforderliche Schwelle von zwei Dritteln zu erreichen.

Um Missverständnisse zu vermeiden: GZO ist nicht verpflichtet, den Vorschlag

der Anleihegläubiger anzunehmen. Da dem Unternehmen nun jedoch offiziell

eine Alternative zur Nachlassstundung zur Verfügung steht, werden alle

Massnahmen, die GZO und deren Verwaltungsrat ergreifen, um einen Ausstieg

aus der Nachlassstundung zu vermeiden, einschliesslich möglicher

Wertberichtigungen, sorgfältig geprüft und sie könnten den Verwaltungsrat

persönlich haftbar machen.

"Die Handlungen des GZO-Verwaltungsrats sind für die Schweizer Kapitalmärkte

unglaublich schädlich und schaffen einen gefährlichen Präzedenzfall. Die

Mehrheit der GZO-Anleihegläubiger sind Pensionskassen und ähnliche

Institutionen, die Anleihen unter der korrekten Annahme gekauft haben, dass

sie durch wertvolle Vermögenswerte abgesichert sind. Der GZO-Verwaltungsrat

versucht nun, juristische Tricks anzuwenden, um Tausende von Rentnern und

Sparern um Werte zu bringen, die ihnen rechtmässig zustehen. Das werden wir

nicht zulassen", sagte Gianluca Ferrari, CEO von Clearway Capital.

Die Gläubigergruppe dankt den Anleihegläubigern für ihre überwältigende

Unterstützung und begrüsst die zahlreichen Voten der Anleihegläubiger, die

sich nach der Versammlung an uns gewandt haben, weil sie mit dem

vorgeschlagenen Sanierungsplan der GZO nicht einverstanden sind.

Kontakt

GZO Creditor Group

c/o Dynamics Group

Andreas Durisch

079 358 87 32

contact@gzo-bondholder.ch

www.gzo-bondholder.ch

Ende der Medienmitteilungen

2046357 09.12.2024 CET/CEST

AXC0096 2024-12-09/10:00

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.