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EQS-Adhoc: Allianz SE: Änderung der Dividendenpolitik (deutsch)

Allianz SE: Änderung der Dividendenpolitik

EQS-Ad-hoc: Allianz SE / Schlagwort(e): Dividende

Allianz SE: Änderung der Dividendenpolitik

09.12.2024 / 19:35 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die Allianz SE hat heute eine Änderung ihrer Dividendenpolitik und deren

Umwandlung in eine erweiterte Kapitalmanagementpolitik beschlossen.

Die Ergebnissituation sowie die Sicherstellung einer angemessenen

Kapitalausstattung der Allianz Gruppe geben dabei den Rahmen vor.

1. Die regelmäßige Dividendenausschüttung beträgt nach wie vor 60 % des

(auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz

Konzerns, bereinigt um außergewöhnliche und volatile Elemente, z.B.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus

Unternehmenszusammenschlüssen, Zinsaufwendungen aus RT1-Anleihen,

Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Geschäftsbereichen, sowie

nicht-operative Marktbewegungen.

2. Im Interesse einer attraktiven Ausschüttungspolitik strebt die Allianz

SE darüber hinaus eine Dividende je Aktie zumindest in Höhe des

Vorjahreswerts an.

3. Darüber hinaus wird die Allianz in den Jahren 2025 - 2027

durchschnittlich mindestens 15% des (auf Anteilseigner entfallenden)

Jahresüberschusses des Allianz Konzerns, wie oben definiert, zusätzlich

an die Anteilseigner zurückgeben, zum Beispiel über Aktienrückkäufe.

Hinweis:

* Diese Kapitalmanagementpolitik spiegelt die gegenwärtige Zielsetzung von

Vorstand und Aufsichtsrat wider und kann zukünftig angepasst werden.

* Die Politik gilt vorbehaltlich des Ausbleibens eines bedeutenden Gewinn-

oder Kapitalereignisses. Bei Ausübung seines Ermessens wird der Vorstand

insbesondere den Gewinn des Allianz Konzerns, seine Finanzlage, die

anwendbaren Kapital- und Solvabilitätsanforderungen, wie z. B. eine

Solvency-II-Kapitalquote von über 150 %, die vorherrschenden Betriebs-

und Finanzmarktbedingungen und das allgemeine wirtschaftliche Umfeld

berücksichtigen. Unter bestimmten Umständen kann die zusätzliche

Kapitalrückgabe auch die Mindestquote von 15 % übersteigen.

* Darüber hinaus setzt die Dividendenzahlung in jedem Jahr entsprechende

Dividendenvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats voraus, wobei

jedes dieser Gremien von dieser Ausschüttungspolitik unter den dann

vorherrschenden Umständen abweichen kann. Über die Dividende entscheidet

die Hauptversammlung.

Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen

Vorbehalten.

Ende der Insiderinformation

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen oder

Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des

Managements beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten

unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse

können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen

ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen.

Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich

der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche

Lage und Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten der

Allianz, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere

Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) negative

Publizität, aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten in Bezug

auf die Allianz Gruppe, andere Finanzdienstleister und die

Finanzdienstleistungsbranche im Allgemeinen, (iv) Häufigkeit und Schwere der

versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich aus

Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen, (v)

Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (vi) Stornoraten, (vii)

die Ausfallrate von Kreditnehmern, (viii) Änderungen des Zinsniveaus, (ix)

Wechselkurse, insbesondere des Euro/US-Dollar-Wechselkurses, (x) Gesetzes-

und sonstige Rechtsänderungen einschließlich steuerlicher Regelungen, (xi)

die Auswirkungen von Akquisitionen einschließlich damit zusammenhängender

Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xii) die allgemeinen

Wettbewerbsfaktoren, die in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler,

nationaler und/oder globaler Ebene gelten. Viele dieser Veränderungen können

durch Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden.

Keine Pflicht zur Aktualisierung

Die Allianz übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen

Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit keine

gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht.

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AXC0247 2024-12-09/19:36

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