, dpa-AFX

EQS-News: GKB erwirbt restliche 30 Prozent an der BZ Bank (deutsch)

GKB erwirbt restliche 30 Prozent an der BZ Bank

Graubündner Kantonalbank / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Partnerschaft

GKB erwirbt restliche 30 Prozent an der BZ Bank

11.12.2024 / 20:41 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Medienmitteilung vom 12. Dezember 2024 (Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR)

Die Graubündner Kantonalbank (GKB) übernimmt per 1. Januar 2025 die

verbleibenden 30 Prozent an der BZ Bank und wird deren alleinige Aktionärin.

Damit wird der letzte Schritt der Nachfolgeplanung der BZ Bank von Gründer

Martin Ebner vollzogen.

Die BZ Bank wurde 1985 vom erfolgreichen Investor Martin Ebner gegründet und

kann als sein Lebenswerk bezeichnet werden. Die Bank hat sich insbesondere

auch im Bereich von Private Equity Investments einen starken Namen auf dem

Finanzplatz geschaffen. Als Teil der Nachfolgeplanung des Unternehmens hatte

die GKB im Jahr 2022 die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Beteiligungsstrategie

eine Mehrheitsbeteiligung von 70 Prozent an der BZ Bank zu erwerben. Mit dem

Erwerb der restlichen 30 Prozent wird die GKB Alleinaktionärin der BZ Bank.

Dieses Vorgehen wurde seinerzeit als Option im Kaufvertrag vereinbart und

ist im Sinne der aktuellen Eigentümer Martin und Rosmarie Ebner. «Zu den

Aufgaben eines verantwortungsbewussten Unternehmers gehört auch die

vorausschauende Übergabe. Das zusätzliche Engagement der GKB sichert eine

erfolgreiche Weiterführung der BZ Bank», so Martin Ebner. Eine

Zusammenarbeit mit Martin Ebner wird auch nach der vollständigen Übernahme

der BZ Bank über dessen Firma Patinex Management AG weitergeführt, welche

Expertise in der Unternehmensanalyse und im Bereich Private Equity

mitbringt.

Die GKB wird weiterhin vom Fachwissen der BZ Bank im Asset Management und im

Bereich Private Equity profitieren. Die Beteiligungsstrategie der

Graubündner Kantonalbank unterstützt die Risiko- und Ertragsdiversifikation,

eröffnet Wachstumsmöglichkeiten und stärkt die Positionierung im

Anlagegeschäft.

Kontakt:

Thomas Müller

thom.mueller@gkb.ch

Telefon +41 81 256 83 11

Bernhard Kobel

bernhard.kobel@gkb.ch

Telefon +41 81 256 88 01

Graubündner Kantonalbank, Postfach, 7001 Chur | medien@gkb.ch /

gkb.ch/medien

Graubündner Kantonalbank.

Die Graubündner Kantonalbank bietet alles, was eine moderne Universalbank

ausmacht - für Privatpersonen, die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Das

Unternehmen mit Hauptsitz in Chur ist an über 40 Standorten in Graubünden

vertreten. Mit rund 1'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die GKB eine

der grössten Arbeitgeberinnen im Kanton. Ihre Verbundenheit mit Graubünden

bringt sie auf vielfältige Weise zum Ausdruck. Nebst ihren wirtschaftlichen

Aktivitäten engagiert sie sich über ihr Sponsoring, ihren Beitragsfonds,

ihre Kunstsammlung sowie über ihre Freiwilligenarbeit.

Die GKB verfügt über Mehrheitsbeteiligungen an der Privatbank Bellerive AG,

der Albin Kistler AG und der BZ Bank Aktiengesellschaft. Der GKB

Partizipationsschein ist seit 1985 börsenkotiert. Für das Geschäftsjahr 2023

partizipierte der Kanton Graubünden inkl. Abgeltung der Staatsgarantie mit

103.5 Millionen Franken.

BZ Bank Aktiengesellschaft.

Die BZ Bank berät professionelle, private und institutionelle Kundinnen und

Kunden bei Aktienanlagen und Beteiligungsnahmen sowohl im Bereich

börsengehandelter Titel wie auch bei Private Equity. Mit Beteiligungskapital

von privaten Investoren werden auch die Weiterentwicklung und das Wachstum

von Unternehmen finanziert, die nicht an der Börse kotiert sind. Darüber

hinaus ist die BZ Bank im Asset Management, in der Verwaltung von

kollektiven Kapitalanlagen und im Corporate Advisory tätig.

Ende der Adhoc-Mitteilung

2049427 11.12.2024 CET/CEST

 ISIN  CH0001340204

AXC0268 2024-12-11/20:41

Relevante Links: Graubündner Kantonalbank

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.