Netzbetreibern wie Eon droht Niederlage im BGH-Verfahren um regulierte Renditen
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Energienetzbetreibern wie Eon
In dem Prozess geht es um die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber. An die Zinssätze sind die Unternehmen gebunden, wenn sie Netzkosten in Rechnung stellen. Über Netzentgelte zahlen Netznutzer, also Haushalte, Gewerbe und Industrie, auch die Renditen der Betreiber. Während Investitionen durch höhere Verzinsungen also attraktiver werden, würden die Energiekosten auf der Verbraucherseite steigen.
Die Bundesnetzagentur hatte die Zinssätze für die Jahre 2024 bis 2028 für bestehende Anlagen auf 3,51 Prozent und für Neuanlagen auf 5,07 Prozent festgelegt. Ein Düsseldorfer Gericht hatte im vergangenen Jahr die Entscheidung der Regulierungsbehörde gekippt. Die Karlsruher Richter hingegen stärkten nun die Position der Bundesnetzagentur und sprachen ihr einen "Ermessensspielraum bei der Wahl der richtigen Bemessungsmethode" zu. Dieser dürfe durch ein Gericht nicht untergraben werden.
Die Eon-Aktie rutschte am Dienstagmittag als Reaktion auf die Neuigkeiten mit mehr als vier Prozent Minus auf den tiefsten Stand seit mehr als einem Jahr. Eine Konzernsprecherin wollte sich auf Anfrage mit Verweis auf das noch laufende Verfahren nicht näher äußern. Prinzipiell begrüße Eon eine rasche Entscheidung des Sachverhalts, damit Klarheit herrsche, teilte sie mit.
Eon ist der größte Strom-Verteilnetzbetreiber Deutschlands: Mit 32 Prozent gehört fast ein Drittel des Verteilnetzes zum Konzern. Als Verteilnetz werden alle Stromnetzebenen unterhalb des Übertragungsnetzes bezeichnet. Das Strom-Verteilnetz spielt eine wichtige Rolle beim Energie-Umbau Deutschlands hin zur Klimaneutralität: Fast alle Wind- und Solaranlagen speisen ihren Strom in das Verteilnetz ein./lew/mne/mis
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