An vier Standorten der voestalpine gilt Beschäftigungsklausel / Löhne und Gehälter steigen geringer als im Kollektivvertrag vorgesehen - Betriebsräte stimmten Klausel zu - Keine Einigung aber in Gießerei Linz
An vier heimischen Standorten des Linzer Stahlkonzerns voestalpine wird von der Wettbewerbs- und Beschäftigungsklausel für Unternehmen in schwierigen Wirtschaftslagen Gebrauch gemacht. Laut Klausel dürfen vom vereinbarten Kollektivvertragslohn zwischen 0,75 und 1,5 Prozent zurückbehalten werden. Davon betroffen sind die Rohrproduktion in Krieglach, die Gießerei Traisen sowie die Böhler Edelstahl und die Böhler Aerospace in Kapfenberg.
In der Gießerei Linz wurde mit dem Betriebsrat keine Einigung erzielt, teilte das Unternehmen in einer Aussendung am Donnerstag mit. Teil des Kollektivvertragsabschlusses für die Metallindustrie war besagte Klausel, wonach die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden geringfügiger steigen - statt der gültigen Erhöhung von 4,8 Prozent nur 3,3 bzw. 4,05 Prozent. Als Kompensation müsse es entweder eine Einmalprämie oder entsprechend mehr Freizeit geben. Voraussetzung für die Anwendung ist die Zustimmung des Betriebsrates.
Für 3.600 Dienstnehmende an den vier voestalpine-Standorten verständigten sich Geschäftsführung und Belegeschaftvertretung darauf. Nicht so in Linz, im Jänner werde evaluiert, welche Maßnahmen bei der Gießerei "getroffen werden müssen, um dem aktuell herausfordernden Umfeld entgegensteuern zu können", hieß es in der Aussendung.
ker/bel
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