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EQS-News: ENCAVIS AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von KKR (deutsch)

ENCAVIS AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von KKR

EQS-News: ENCAVIS AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Delisting

ENCAVIS AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des öffentlichen

Delisting-Erwerbsangebots von KKR

03.01.2025 / 11:54 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Corporate News

Vorstand und Aufsichtsrat von ENCAVIS empfehlen die Annahme des öffentlichen

Delisting-Erwerbsangebots von KKR

* Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat

veröffentlicht

* Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Encavis-Aktie wird als fair und

angemessen erachtet

Hamburg, 3. Januar 2025 - Vorstand und Aufsichtsrat der Encavis AG ("Encavis"

oder die "Gesellschaft") haben heute eine gemeinsame begründete

Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Elbe BidCo AG (die "Bieterin")

zum Erwerb sämtlicher Encavis-Aktien, die nicht bereits unmittelbar von der

Bieterin gehaltenen werden, veröffentlicht. Die Bieterin, eine

Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds, Vehikeln und Accounts

kontrolliert wird, die durch Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. und deren

verbundene Unternehmen (zusammen, "KKR") beraten und verwaltet werden, ist

eine Aktiengesellschaft mit Sitz in München, Deutschland. Das

Familienunternehmen Viessmann ("Viessmann") beteiligt sich als Co-Investor

an dem von KKR geführten Konsortium.

Die Annahmeempfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat basiert auf der jeweils

unabhängig voneinander erfolgten Prüfung und eingehenden Bewertung der von

der Bieterin am 23. Dezember 2024 veröffentlichten Angebotsunterlage zum

Delisting-Erwerbsangebot. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die

wirtschaftlichen und strategischen Absichten der Bieterin, wie sie in der

Angebotsunterlage dargelegt wurden. Die Bieterin hat darin ihre Absicht

bekräftigt, die derzeitige Wachstumsstrategie von Encavis langfristig durch

das angestrebte Delisting der Encavis-Aktien zu unterstützen. Das Delisting

der Encavis-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen

Wertpapierbörse Hamburg (Börse Hamburg) ("Doppel-Delisting") soll Encavis

insbesondere eine erhebliche Einsparung von Kosten im Zusammenhang mit der

Börsenzulassung, die Senkung regulatorisch bedingter Ausgaben und das

Freiwerden von durch die Börsenzulassung gebundenen Managementkapazitäten

ermöglichen. Grundlage für das Delisting-Verfahren sind die zwischen Encavis

und der Bieterin bereits am 14. März 2024 abgeschlossene

Investmentvereinbarung und die am 6. Dezember 2024 abgeschlossene

Delisting-Vereinbarung, welche neben Regelungen zur künftigen Zusammenarbeit

auch Regelungen zur Sicherung der künftigen (Re-)Finanzierung der

Gesellschaft nach Beendigung der Börsennotierung enthalten.

Vorstand und Aufsichtsrat erachten den Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je

Encavis-Aktie für fair und angemessen. In Vorbereitung der begründeten

Stellungnahme zum vorangegangenen Übernahmeangebot der Bieterin (ebenfalls

mit einem Angebotspreis von 17,50 EUR je Encavis-Aktie), hatten Vorstand und

Aufsichtsrat jeweils sogenannte Fairness Opinions zur Beurteilung der

finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises eingeholt, wobei der

Vorstand von Goldman Sachs und der Aufsichtsrat von Lazard beraten wurde.

Sowohl Goldman Sachs als auch Lazard hatten bezüglich des Übernahmeangebots

die finanzielle Angemessenheit des Angebotspreises von 17,50 EUR bestätigt.

In Vorbereitung der Begründeten Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot

haben Vorstand und Aufsichtsrat davon abgesehen, eine oder mehrere weitere

oder aktualisierte Fairness Opinions einzuholen. Vorstand und Aufsichtsrat

sind nach jeweils unabhängig voneinander vorgenommener eingehender Prüfung

der Auffassung, dass sich an der tatsächlichen Ausgangslage, die der

begründeten Stellungnahme für das Übernahmeangebot zugrunde lag, keine

wesentlichen finanziellen Änderungen ergeben haben, die zu einer höheren

Bewertung der Gesellschaft und damit zu einer abweichenden Beurteilung der

finanziellen Angemessenheit der Angebotsgegenleistung Anlass geben könnten.

Der Angebotspreis von 17,50 EUR genügt den Anforderungen an den gesetzlichen

Mindestpreis und entspricht einer Prämie von 54,20 Prozent auf den

XETRA-Schlusskurs der Encavis-Aktie am 5. März 2024, dem Tag vor dem

Pressebericht über Übernahmespekulationen und der Ad-hoc-Mitteilung von

Encavis, wonach die Gesellschaft mit KKR im Gespräch über eine Transaktion

sei. Der Angebotspreis entspricht zudem einer Prämie von 34,50 Prozent auf

den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs

Monate bis zum 5. März 2024 (einschließlich) sowie einer Prämie von 34,10

Prozent auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten

sechs Monate bis zum 13. März 2024 (einschließlich), dem Tag vor der

Ankündigung des Übernahmeangebots durch die Bieterin. Auch übersteigt der

gebotene Angebotspreis den Median der Kurszielerwartungen von

Aktienanalysten für die Encavis-Aktie, die in den letzten drei Monaten bis

zum 5. März 2024 (einschließlich) veröffentlicht wurden, um circa 9,4

Prozent.

Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage am 23. Dezember 2024 begonnen und endet am 31. Januar 2025

um 24:00 Uhr (MEZ). Die Aktionäre von Encavis können das öffentliche

Delisting-Erwerbsangebot der Bieterin über ihre Depotbank annehmen. Den

Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in

Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen. Die Details des Angebots

können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der

Internetseite der Bieterin unter www.elbe-offer.com (dort unter

"Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot") zu finden ist.

Als Delisting-Erwerbsangebot unterliegt das Angebot an die Aktionäre von

Encavis keinerlei Vollzugsbedingungen, insbesondere gilt keine

Mindestannahmequote.

Nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots besteht die

Absicht der Bieterin, das Delisting der Encavis-Aktien so schnell wie

rechtlich und praktisch möglich durchzuführen. Der Vorstand von Encavis hat

sich in der Investmentvereinbarung und der Delisting-Vereinbarung

vorbehaltlich seiner Treuepflichten dazu verpflichtet, das Delisting auf

Verlangen der Bieterin hin zu unterstützen und hierfür entsprechende Anträge

auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten

Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse

Hamburg (Börse Hamburg) zu stellen. Darüber hinaus hat sich Encavis in der

Delisting-Vereinbarung verpflichtet, alle wirtschaftlich vertretbaren

Schritte und Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche derzeit bestehenden

Einbeziehungen der Encavis-Aktie in den Freiverkehr an sämtlichen

Wertpapierbörsen zu beenden.

Die Bieterin und die gemeinsam mit ihr handelnden Personen halten zum

Zeitpunkt der Veröffentlichung des Delisting-Erwerbsangebots bereits Aktien

und Stimmrechte an Encavis in Höhe von circa 87,73 Prozent des

Grundkapitals.

Die detaillierten Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots können in der

Angebotsunterlage nachgelesen werden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

von Encavis zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Bieterin,

veröffentlicht am 3. Januar 2025, ist kostenfrei erhältlich bei der Encavis

AG, Investor Relations, Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg, E-Mail:

ir@encavis.com (unter Angabe einer vollständigen Postadresse). Darüber

hinaus wurde die Stellungnahme auf der Website von Encavis veröffentlicht:

https://www.encavis.com/de/gruenes-kapital/investor-relations/delist ing

Die gemeinsame begründete Stellungnahme sowie etwaige Ergänzungen und/oder

zusätzliche Aussagen zu möglichen Änderungen des Delisting-Erwerbsangebots

werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen

Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen

Fassungen.

Bitte beachten Sie, dass allein die gemeinsame begründete Stellungnahme von

Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Die Informationen in dieser

Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung zu den Inhalten

der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.

Über ENCAVIS:

Die Encavis AG (ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein Produzent von

Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen

Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und

Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen

Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte

Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die

Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,7

Gigawatt (GW), davon rund 2,4 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer

Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die

Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern mehr als 1,3 GW an Kapazitäten im

Bau, davon gut 900 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den

Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum

Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma,

Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für

die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und

Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks.

Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von

zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet.

MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level,

die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den

"Prime"- Status (A-), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS

ihr Klima-Rating "B" und Sustainalytics vergibt ein "geringes Risiko"

innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.

www.encavis.com

Kontakt:

ENCAVIS AG

Dr. Oliver Prüfer

Press Officer & Manager Public Relations

Tel.: + 49 (0)40 37 85 62 133

E-Mail: oliver.pruefer@encavis.com

03.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: ENCAVIS AG

Große Elbstraße 59

22767 Hamburg

Deutschland

Telefon: +49 4037 85 62 -0

Fax: +49 4037 85 62 -129

E-Mail: info@encavis.com

Internet: https://www.encavis.com

ISIN: DE0006095003

WKN: 609500

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),

Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

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 ISIN  DE0006095003

AXC0082 2025-01-03/11:55

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