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EQS-News: Ipsos beantragt gerichtlichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung von EUR 6,80 (deutsch)

Ipsos beantragt gerichtlichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung von EUR 6,80

EQS-Media / 10.01.2025 / 14:59 CET/CEST

Ipsos beantragt gerichtlichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen

Barabfindung von EUR 6,80

Bonn, 10. Januar 2025

Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") (ISIN

DE0006097108 / WKN 609710) wurde von der Ipsos Dach Holding AG ("Ipsos")

darüber informiert, dass Ipsos am 8. Januar 2025 im Nachgang zu dem Vollzug

des Übernahmeangebots von Ipsos einen Antrag nach § 39a WpÜG gestellt hat,

die übrigen stimmberechtigten Aktien der Minderheitsaktionäre gegen

Gewährung einer Barabfindung von EUR 6,80 durch Gerichtsbeschluss auf Ipsos

zu übertragen. Im Zeitpunkt der Antragstellung hält Ipsos nach eigenen

Angaben 96,76% des stimmberechtigten Grundkapitals.

Ipsos hatte bereits im Zuge ihrer Pressemitteilung vom 20. Dezember 2024

nach Erhalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Übernahmeangebots

durch das Bundeskartellamt die Absicht zur Durchführung eines

übernahmerechtlichen Squeeze Out bekanntgegeben.

Über den Antrag auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre und die Übertragung

der Aktien auf Ipsos entscheidet das Landgericht Frankfurt am Main.

Ansprechpartner für die Presse:

Joachim Scholz, T +49 228 38 22 448, j.scholz@infas.de

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Emittent/Herausgeber: infas Holding Aktiengesellschaft

Schlagwort(e): Finanzen

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2065681 10.01.2025 CET/CEST

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AXC0186 2025-01-10/15:00

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