Karlsruhe gibt grünes Licht für Tübinger Verpackungssteuer
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Stadt Tübingen darf auf Einwegverpackungen
für Essen und Getränke eine Verpackungssteuer erheben. Das hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Eine
Franchise-Nehmerin von McDonald's
Zwar greife die Erhebung der Verpackungssteuer in die im Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit der Verkäufer ein. Dieser Eingriff sei jedoch verfassungsgemäß, so der Karlsruher Senat. Die Universitätsstadt Tübingen könne sich auf die Steuergesetzgebungskompetenz der Länder berufen. Bei der Verpackungssteuer handele es sich um eine "örtliche" Verbrauchssteuer.
Die Verpackungssteuer gilt in Tübingen seit dem 1. Januar 2022. Ziel der Stadt ist es, über die Steuer für weniger Müll im öffentlichen Raum zu sorgen. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie Strohhalme./jml/DP/jha
ISIN US5801351017
AXC0101 2025-01-22/10:29
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