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EQS-Adhoc: BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemäß StaRUG für rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes (deutsch)

BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemäß StaRUG für rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes

EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e):

Unternehmensrestrukturierung/Finanzierung

BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemäß StaRUG für

rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes

31.01.2025 / 09:57 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

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BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemäß StaRUG für

rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes

München, 31. Januar 2025 - Die BayWa AG hat heute entschieden, beim

zuständigen Amtsgericht München - Restrukturierungsgericht - ein

Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und

-restrukturierungsgesetz ("StaRUG") anzuzeigen. Die Gesellschaft plant

zeitnah einen Restrukturierungsplan beim Restrukturierungsgericht

einzureichen, einen Erörterungs- und Abstimmungstermin zu beantragen und,

soweit notwendig, weitere Verfahrenshilfen des StaRUG in Anspruch zu nehmen.

Von dem Vorhaben sind Lieferanten, Kunden, Mitarbeitende und auch

Tochterunternehmen der BayWa AG nicht betroffen.

BayWa AG hat sich mit den wesentlichen Finanzierungspartnern auf ein

detailliertes Finanzierungskonzept und den Inhalt einer langfristigen

Sanierungsvereinbarung bis 2027 nebst Zusatzvereinbarungen geeinigt.

Das Finanzierungskonzept und der Inhalt der langfristigen

Sanierungsvereinbarung werden von nahezu sämtlichen Finanzgläubigern

unterstützt. Einige wenige Finanzgläubiger haben bisher nicht zugestimmt, so

dass die Gesellschaft derzeit nicht mehr davon ausgeht, diese

Einzelgläubiger zu einer freiwilligen Zustimmung zu bewegen. Das

StaRUG-Verfahren ermöglicht es, das Finanzierungskonzept und den Inhalt der

langfristigen Sanierungsvereinbarung auch ohne Zustimmung dieser

Einzelgläubiger umzusetzen und diese in eine Gesamtlösung mit sämtlichen

Finanzgläubigern einzubinden. Zudem stärkt das StaRUG-Verfahren die

Fortführungsprognose des Unternehmens.

Die erreichte Einigung mit nahezu sämtlichen Finanzierungspartnern und den

Großaktionären der Gesellschaft sichert die notwendigen Mehrheiten in dem

StaRUG-Verfahren, so dass das Finanzierungskonzept und die

Sanierungsvereinbarung zuverlässig und zügig umgesetzt werden können. Der

rechtsverbindliche Abschluss und das Wirksamwerden der

Sanierungsvereinbarung sowie der Abschluss und das Wirksamwerden von

weiteren Finanzierungsverträgen für die Neuordnung der Finanzierung bis Ende

2027 erfolgen nach erfolgreichem Abschluss des StaRUG-Verfahrens und werden

weiterhin bis spätestens Ende April 2025 erwartet.

Die Finanzierung des StaRUG-Verfahrens ist sichergestellt.

Die als Teil des Finanzierungskonzepts geplante Barkapitalerhöhung mit

Bezugsrecht der Aktionäre in einem Volumen von rund EUR 150 Mio. soll zur

Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses im Rahmen des

StaRUG-Verfahrens beschlossen werden. Eine Kapitalherabsetzung und sonstige

gesellschaftsrechtliche Maßnahmen sind nicht geplant. Durch das geplante

StaRUG-Verfahren wird nicht in das operative Geschäft der BayWa-Gruppe

eingegriffen.

Allein die BayWa AG wird die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens anzeigen,

nicht hingegen ihre Tochter- oder andere Gruppengesellschaften.

Infolge der Durchführung eines StaRUG-Verfahrens wird sich die

Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr

2024 (bisher vorgesehen für den 27. März 2025) voraussichtlich verzögern.

Der neue Veröffentlichungstermin des Jahres- und Konzernabschlusses wird

rechtzeitig bekannt gegeben. Abhängig vom neuen Veröffentlichungstermin kann

auch eine Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft

(bisher vorgesehen für den 27. Mai 2025) erforderlich werden.

Kontakt:

Josko Radeljic, BayWa AG,

Head of Investor Relations,

Tel. +49 (0)89/9222-3887,

E-Mail: josko.radeljic@baywa.de

Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,

Head of Corporate Communications,

Tel. +49 (0)89/9222-3680,

E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de

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81925 München

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München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,

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