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EQS-Adhoc: pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 eventuell die Einschränkung oder die Versagung des Bestätigungsvermerks erklären (deutsch)

pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 eventuell die Einschränkung oder die Versagung des Bestätigungsvermerks erklären

EQS-Ad-hoc: pferdewetten.de AG / Schlagwort(e): Jahresbericht

pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird als Ergebnis der Prüfung des

Jahresabschlusses 2023 eventuell die Einschränkung oder die Versagung des

Bestätigungsvermerks erklären

21.02.2025 / 21:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014

pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird als Ergebnis der Prüfung des

Jahresabschlusses 2023 eventuell die Einschränkung oder die Versagung des

Bestätigungsvermerks erklären

Düsseldorf, 21. Februar 2025

Ein Gespräch mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("Abschlussprüfer"), hat ergeben, dass

eventuell die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das

Geschäftsjahr 2023 auf Basis der vorliegenden Unterlagen und Informationen

beendet wird. Dies würde voraussichtlich zur Folge haben, dass der

Abschlussprüfer aufgrund der aus seiner Sicht bestehenden Prüfungshemmnisse

und aufgrund der vor der Durchführung der beiden avisierten

Kapitalerhöhungen aus seiner Sicht noch nicht sicheren positiven

Fortführungsprognose den Bestätigungsvermerk einschränken oder versagen

wird.

Der Abschlussprüfer begründet die Prüfungshemmnisse in Bezug auf die

Bewertung von speziellen Begebenheiten des Wettgeschäfts, wo derzeit nicht

überbrückbare unterschiedliche Betrachtungsweisen vorlägen.

Ohne die Durchführung der beiden von der Gesellschaft per Ad hoc-Meldung vom

10.01.2025 avisierten Kapitalerhöhungen und die damit verbundenen

Liquiditätszuflüsse sieht der Wirtschaftsprüfer ferner die Fortführung der

Gesellschaft als gefährdet an. Ein von der Gesellschaft im Zusammenhang mit

der Prolongation eines Ende März 2025 fälligen Darlehens beauftragtes IDW

S6-Gutachten könnte nach aktuellem Sachstand den Umstand aufzeigen, dass ein

wesentliches Zahlungsunfähigkeitsrisiko besteht, falls weder die beiden

Kapitalerhöhungen vollständig gezeichnet werden noch die

Darlehensprolongation zustande kommt.

Die Gesellschaft sieht sich der Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von

500.000 Euro durch das Bundesamt für Justiz ausgesetzt, wenn sie nicht bis

Anfang März 2025 den geprüften und gebilligten Jahresabschluss 2023

veröffentlicht.

Sollte der Wirtschaftsprüfer die Testierung des Jahresabschlusses 2023

versagen, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Folge unmittelbar eine

Hauptversammlung einberufen, um dieser den nicht testierten

Jahresabschlusses 2023 zur Billigung vorzulegen. Durch Einspruch gegen die

Ordnungsgeldandrohung und einen Wiedereinsetzungsantrag soll versucht

werden, die Zahlung des Ordnungsgeldes bis zur Billigung und

Veröffentlichung des untestierten Jahresabschlusses 2023 zu vermeiden.

Die von den eigenen Rechtsanwälten und dem Abschlussprüfer gemachten

Hinweise zur Optimierung in den Bereichen Corporate Governance und den

internen operativen Abläufen geht die Gesellschaft bereits seit Mitte 2024

nach und hat diese zum wesentlichen Teil bereits umgesetzt. Der

Hauptversammlung wird der Vorstand insbesondere diese Punkte und deren

künftige Handhabung erläutern.

Mitteilende Person:

Pierre Hofer, Vorstand

Kontakt:

pferdewetten.de AG

Telefon: +49 (0) 211 781 782 10

E-Mail: ir@pferdewetten.de

www.pferdewetten.ag

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AXC0264 2025-02-21/21:01

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