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EQS-Adhoc: BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich (deutsch)

BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich

EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Finanzierung

BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des

Sanierungskonzepts erforderlich

23.02.2025 / 23:31 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

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BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des

Sanierungskonzepts erforderlich

München, 23. Februar 2025 - Die BayWa AG hat sich mit Energy Infrastructure

Partners (EIP), dem Mitgesellschafter in der BayWa r.e. AG kommerziell

geeinigt, bei der BayWa r.e. AG eine Kapitalerhöhung durchzuführen, die im

Wesentlichen von EIP gezeichnet wird und daher zur Übernahme der Mehrheit

("change-of-control") an der BayWa r.e. AG durch EIP führt. Im Rahmen der

Kapitalerhöhung verpflichtet sich die BayWa AG aktuell bestehende Ansprüche

aus Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. AG in Höhe von rund EUR

350 Mio. aufzugeben. Mit der Kapitalerhöhung und zusätzlich bereitgestellten

Fremdfinanzierungen kann ein - im Rahmen der Aktualisierung des

Sanierungsgutachtens identifizierter - zusätzlicher Kapital- und Aval-Bedarf

der BayWa r.e. in Höhe von ca. EUR 435 Mio. bis 2028 abgedeckt werden. Der

Bedarf ergibt sich aufgrund geopolitischer und marktspezifischer

Unsicherheiten und der damit verbundenen Volatilität im Markt für

erneuerbare Energien. Nach Durchführung der Kapitalerhöhung wird sich die

Beteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e. AG von derzeit 51% auf 35 %

reduzieren. Damit entfällt auch die Vollkonsolidierung der BayWa r.e. AG im

Konzernabschluss der BayWa AG. Durch die Transaktion wird die BayWa r.e. AG

finanziell entsprechend ihrem kapitalintensiven Geschäftsmodell aufgestellt,

was aus heutiger Sicht langfristig auch eine positive Entwicklung des Werts

der Beteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e AG unterstützt. Die BayWa AG

konzentriert sich durch die Abgabe der Mehrheit intensiver auf ihr

Kerngeschäft wie im Transformationskonzept vorgesehen. Diese kommerzielle

Einigung muss noch in verbindlichen Verträgen abgebildet werden und bedarf

der Zustimmung der Gremien der EIP und des Aufsichtsrats der BayWa AG. Die

Durchführung der Kapitalerhöhung und der damit in Zusammenhang stehenden

Vereinbarungen wird in jedem Fall unter dem Vorbehalt der

fusionskontrollrechtlichen Freigabe stehen.

Die oben dargestellte Reduzierung der Ansprüche der BayWa AG aus

Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. AG führt zu einem negativen

Eigenkapital der BayWa AG, so dass eine Hauptversammlung wegen Verlustes der

Hälfte des Grundkapitals nach § 92 AktG einberufen werden muss. Die positive

Fortführungsprognose der BayWa AG besteht weiterhin.

Aufgrund der Reduzierung der Ansprüche der BayWa AG aus

Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. müssen zudem das

Sanierungsgutachten aktualisiert und auf dieser Basis Anpassungen der

Sanierungsvereinbarung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern der BayWa

AG sowie ihren beiden Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG

und Raiffeisen Agrar Invest AG vereinbart werden. Dabei wird insbesondere

eine Verlängerung der Sanierungsphase um ein Jahr bis Ende 2028 erwartet.

Auf Basis der aktuellen Gespräche geht der Vorstand der BayWa AG davon aus,

dass es gelingen wird, eine Einigung über die erforderlichen Anpassungen der

Sanierungsvereinbarung zu erzielen.

Der Vorstand prüft derzeit zudem die erforderlichen Anpassungen des

Restrukturierungsplans im Rahmen des StaRUG-Verfahrens. Durch das

StaRUG-Verfahren wird nicht in das operative Geschäft der BayWa-Gruppe

eingegriffen. Aufgrund der erforderlichen Anpassungen wird die Einreichung

des Restrukturierungsplans und gegebenenfalls die Inanspruchnahme weiterer

Verfahrenshilfen nach dem StaRUG später als bisher geplant erfolgen. Der

Vorstand geht weiterhin davon aus, dass das StaRUG-Verfahren erfolgreich

abgeschlossen und damit eine angepasste Sanierungsvereinbarung und

Finanzierungsverträge (für die Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2028)

wirksam vereinbart werden können.

Die Auswirkungen der Verzögerung des StaRUG-Verfahrens auf den

Veröffentlichungstermin des Jahres- und Konzernabschlusses sowie den Termin

der ordentlichen Hauptversammlung der BayWa AG (bisher vorgesehen für den

27. Mai 2025) werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Kontakt:

Josko Radeljic, BayWa AG,

Head of Investor Relations,

Tel. +49 (0)89/9222-3887,

E-Mail: josko.radeljic@baywa.de

Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,

Head of Corporate Communications,

Tel. +49 (0)89/9222-3680,

E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de

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