, dpa-AFX

IfW: USA schaden sich mit Stahl- und Aluminium-Zöllen selbst

KIEL (dpa-AFX) - Die geplanten US-Zölle auf Stahl und Aluminiumimporte schaden nach Simulationen des Kiel Instituts für Weltwirtschaft mehr den USA als der EU. Für die EU-Wirtschaft bedeuteten die Zölle kurzfristig einen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts um lediglich 0,02 Prozent, wie das Institut berichtete. Die betroffenen Stahl- und Aluminium-Produkte machten nur rund fünf Prozent der gesamten EU-Exporte aus. Nur ein kleiner Teil davon entfalle auf die USA.

Deutlich erheblicher ist der wirtschaftliche Schaden laut IfW für die USA selbst. Die Preise dürften dort um 0,41 Prozent steigen und damit die Inflationsrate erhöhen. Die Exporte dürften um 1,37 Prozent sinken. Weil Stahl- und Aluminium-Importe deutlich teurer werden, stiegen die Produktionskosten vieler amerikanischer Industriebetriebe. Kunden drohten Preisanstiege, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im Ausland sinke.

Mögliche Eskalation

"Diese Zölle mögen symbolisch als protektionistische Maßnahme im Sinne von Amerika-first wirken, letztlich schaden sie aber den wirtschaftlichen Interessen der USA", erklärte der Forschungsdirektor für Handelspolitik des Instituts, Julian Hintz. Auch wenn die direkten Auswirkungen der Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump nicht ins Gewicht fielen, müsse sich die EU auf eine mögliche Eskalation vorbereiten.

US-Präsident Donald Trump hatte im Februar Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Stahl- und Aluminiumimporte auf den Weg gebracht. Er sagte, die Zölle sollten ausnahmslos für Einfuhren aus allen Staaten gelten. Ihr Inkrafttreten wird für Mittwoch erwartet./akl/DP/mis

 ISIN  DE0007500001  DE0006202005  LU1598757687  DE000KC01000  US9129091081

AXC0202 2025-03-11/13:02

Relevante Links: Salzgitter AG, ThyssenKrupp AG, Klöckner & Co SE, ArcelorMittal S.A., United States Steel Corporation

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.