Swiss World Invest Vermögensverwaltungsfonds W
WKN A0RHZ7 | ISIN LU0362406109 | Fonds
Fondsprofil
Fondgesellschaft | Alpina Fund M.S.A. |
Region | weltweit |
Branche | Mischfonds/flexibel |
Ursprungsland | Luxemburg |
Vertriebszulassungen | Österreich, Deutschland, Schweiz, Luxemburg, Tschechien |
KESt-Meldefonds | Ja |
Auflagedatum | 18.08.2008 |
Ertragstyp | thesaurierend |
Fondsvolumen | 100,11 Mio. EUR |
Hinweis | - |
Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
Fondsspezifische Informationen
Im Rahmen der Anlagestrategie kann in wesentlichem Umfang in Derivate investiert werden.Die Fondsbestimmungen des Swiss World Invest Vermögensverwaltungsfonds W wurden durch die FMA bewilligt.Der Swiss World Invest Vermögensverwaltungsfonds W kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: die von einem Mitgliedstaat, dessen Gebietskörperschaften, von einem Staat innerhalb der OECD oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden
Fondsgesellschaft
KAG | Alpina Fund M.S.A. |
Adresse | 2, Rue Gabriel Lippmann, 5365, Luxemburg |
Internet | www.alpinafm.lu |
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Fondsstrategie
Das Hauptziel der Anlagepolitik ist es, einen möglichst stetigen Vermögenszuwachs zu erwirtschaften.
Als Instrumente der Anlagepolitik stehen Aktiensowie aktienähnliche Fonds und Anteile an Geldmarkt- und Rentenfonds, die mit den Bestimmungen von Artikel 41 (1) e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 in Einklang stehen, zur Verfügung. Das Nettoteilfondsvermögen ist üblicherweise in Anteile an Aktien- sowie Rentenfonds investiert, wobei mindestens 25% des Nettoteilfondsvermögens in Aktienfonds investiert werden. Der Teilfonds kann bis zu 10% des Nettoteilfondsvermögens in Fonds investieren, deren Anlagepolitik keiner der vorgenannten Fondsgattungen entspricht ("sonstige Fonds"). Direktanlagen in Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente sind bis zu 25% des Nettoteilfondsvermögens zulässig. Der Teilfonds darf bis zu 25% des Nettoteilfondsvermögens flüssige Mittel halten. Des Weiteren können Derivate sowie sonstige Techniken und Instrumente zu Absicherungszwecken und zur effizienten Portfolioverwaltung, d.h. zu Anlagezwecken, eingesetzt werden. Bei diesem Teilfonds handelt es sich um einen Mischfonds i. S. d. § 2 Absatz 7 InvStG. Mindestens 25 % des Wertes des Teilfondsvermögens werden in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 InvStG angelegt.
Fondsmanager: -