Fondsprofil

Fondgesellschaft DWS Investment SA
Region weltweit
Branche Immobilienfonds/Aktien
Ursprungsland Luxemburg
Vertriebszulassungen Österreich, Deutschland, Schweiz, Tschechien
KESt-Meldefonds -
Auflagedatum 18.03.2024
Ertragstyp ausschüttend
Fondsvolumen 344,08 Mio. GBP
Hinweis -

Weitere Informationen

Keine Daten verfügbar

Fondsspezifische Informationen

Im Rahmen der Anlagestrategie kann in wesentlichem Umfang in Derivate investiert werden.Aufgrund der Zusammensetzung des Fonds oder der verwendeten Managementtechniken weist der Fonds eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilswerte sind auch innerhalb kurzer Zeiträume großen Schwankungen nach oben und nach unten ausgesetzt, wobei auch Kapitalverluste nicht ausgeschlossen werden können.Die Fondsbestimmungen des DWS Invest Global Real Estate Securities GBP D RD wurden durch die FMA bewilligt.Der DWS Invest Global Real Estate Securities GBP D RD kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, seinen Gebietskörperschaften, einem sonstigen Mitgliedstaat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bzw. der G20 oder Singapur, oder von einer internationalen öffentlich-rechtlichen Einrichtung, der mindestens ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehört, begeben oder garantiert werden.

Fondsgesellschaft

KAG DWS Investment SA
Adresse Mainzer Landstraße 11-17, 60329, Frankfurt am Main
Internet www.dws.de
E-Mail -

Fondsstrategie

Ziel der Anlagepolitik ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen Rendite. Hierzu legt der Fonds hauptsächlich in Aktien von börsennotierten Gesellschaften an, die Immobilien besitzen, entwickeln oder verwalten, sofern diese Aktien als übertragbare Wertpapiere gelten. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Der Fonds wird nicht unter Bezugnahme auf eine Benchmark verwaltet. Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale und unterliegt den Offenlegungspflichten eines Finanzprodukts gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Bei der Auswahl der Anlagen werden neben dem finanziellen Erfolg ökologische und soziale Gesichtspunkte und die Grundsätze einer guten Corporate Governance (sog. ESG-Faktoren) berücksichtigt. In diesem Zusammenhang obliegt die Auswahl der einzelnen Anlagen dem Fondsmanagement.
Fondsmanager: Vojticek, John