3 Banken Inflationsschutzfonds T

WKN A0J2QF | ISIN AT0000A015A0 |  Fonds
Factsheet
08.08.24
14,07 EUR-0,07 % (-0,01)

Fondsprofil

Fondgesellschaft 3 Banken Generali I.
Region Euroland
Branche Anleihen Staaten
Ursprungsland Österreich
Vertriebszulassungen Österreich, Deutschland
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 01.06.2006
Ertragstyp thesaurierend
Fondsvolumen 55,13 Mio. EUR
Hinweis -

Weitere Informationen

Keine Daten verfügbar

Fondsspezifische Informationen

Im Rahmen der Anlagestrategie kann in wesentlichem Umfang in Derivate investiert werden.Die Fondsbestimmungen des 3 Banken Inflationsschutzfonds T wurden durch die FMA bewilligt.Der 3 Banken Inflationsschutzfonds T kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: die von der Republik Österreich, von der Bundesrepublik Deutschland sowie der Französischen Republik begeben oder garantiert werden.

Fondsgesellschaft

KAG 3 Banken Generali I.
Adresse Untere Donaulände 36, 4020, Linz
Internet www.3bg.at
E-Mail fonds@3bg.at

Fondsstrategie

Anlageziel ist die Erzielung eines langfristig möglichst hohen laufenden Ertrags bei zugleich möglichst breiter Risikostreuung. Der 3 Banken Inflationsschutzfonds ist ein aktiv gemanagter Investmentfonds, der in inflationsgeschützte Anleihen investiert. Der aktive Managementansatz des Fonds ist nicht durch eine Benchmark beeinflusst. Die Veranlagung erfolgt zu mindestens 51 vH des Fondsvermögens in verzinsliche Wertpapiere im Bereich Investmentgrade oder vergleichbaren Bonitäten, welche einen expliziten Schutz vor der Euroland-Inflationsentwicklung bzw. der Inflationsentwicklung einzelner Euro-Teilnehmerländer aufweisen und somit realwertgeschützt sind. Im Rahmen dieser Veranlagungen werden vorwiegend Staatsanleihen bzw. Anleihen staatsnaher Institutionen die in Euro begeben wurden oder auf Euro gehedgt sind, herangezogen. Weiters können aber auch andere Anleihesegmente wie etwa Anleihen supranationaler Emittenten, Pfandbriefe, Corporate Bonds, etc. sowie alle Laufzeitenbereiche herangezogen werden. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von der Republik Österreich, von der Bundesrepublik Deutschland sowie der Französischen Republik begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vH des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Bezüglich der Laufzeiten der einzelnen Anleihen steht das gesamte Laufzeitenuniversum zur Verfügung. Die Verwaltungsgesellschaft darf Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken tätigen. Derivative Instrumente dürfen zusätzlich als Teil der Anlagestrategie bis zu 20 vH des Fondsvermögens eingesetzt werden.
Fondsmanager: 3 Banken-Generali