B&P Vision OptiMixWorld
WKN A0B64V | ISIN LI0013017780 | Fonds
Fondsprofil
Fondgesellschaft | Ahead Wealth Sol. |
Region | weltweit |
Branche | Branchenmix |
Ursprungsland | Liechtenstein |
Vertriebszulassungen | Österreich, Deutschland, Schweiz |
KESt-Meldefonds | Ja |
Auflagedatum | 08.10.2001 |
Ertragstyp | thesaurierend |
Fondsvolumen | 6,07 Mio. EUR |
Hinweis | - |
Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
Fondsspezifische Informationen
Im Rahmen der Anlagestrategie kann in wesentlichem Umfang in Derivate investiert werden.Die Fondsbestimmungen des B&P Vision OptiMixWorld wurden durch die FMA bewilligt.Der B&P Vision OptiMixWorld kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: von einem EWR-Mitgliedstaat oder seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein EWR-Mitgliedstaat angehört
Fondsgesellschaft
KAG | Ahead Wealth Sol. |
Adresse | Austrasse 37, 9490, Vaduz |
Internet | www.ahead.li |
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Fondsstrategie
Das Anlageziel des B & P Vision - OptiMix World besteht hauptsächlich im Erzielen einer möglichst hohen Gesamt-rendite. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nachfolgend beschrieben, getätigt. Soweit für den Fonds innerhalb des Anhangs keine abweichenden Anlagegrundsätze festgelegt sind, gelten die allgemeinen Anlagevorschriften gemäss Prospekt. Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass das Anlageziel erreicht wird.
Der Teilfonds investiert mindestens zwei Drittel seines Teilfondsvermögens weltweit in Aktien und andere Beteiligungswertpapiere und -wertrechte, die anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen haben und aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und quantitativen Analyse ausgewählt werden. Ferner kann bis zu einem Drittel in zulässige andere Werte weltweit investiert werden. In diesem dritten Drittel können Wandel- und Optionsanleihen und/oder Obligationen (straight Bonds) angelegt werden. Der Fonds darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für gemeinsame Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren.
Fondsmanager: Ahead Wealth Solutions AG