3 Banken Staatsanleihen-Fonds R A

WKN A0ER7P | ISIN AT0000615364 |  Fonds
Factsheet
12.11.24
100,02 EUR+0,29 % (+0,29)

Aktuelle Entwicklung

Fondsprofil

Fondstyp Rentenfonds
Branche Anleihen Staaten
Ursprungsland Österreich
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 17.09.2004
Fondsvolumen 72,46 Mio. EUR

Größte Positionen

B.T.P. 15-25 8,61 %
REP. FSE 18-34 O.A.T. 7,26 %
FRANKREICH 22/33 O.A.T. 6,99 %
OESTERR. 13/34 6,20 %
Sonstiges 70,94 %

Performance

Zeitraum vor AGA nach max. AGA
1 Jahr +6,16 % +3,57 %
3 Jahre p.a. -2,51 % -3,31 %
5 Jahre p.a. -1,79 % -2,27 %
52W Hoch:
101,3700 EUR
52W Tief:
94,2200 EUR

Konditionen (gültig für easy Wertpapierdepot)

Ausgabeaufschlag
2,50 % jetzt max. 1,25 %
Mindestveranlagung 1.500,00 EUR
Sparplan Nein
Managementgebühr 0,28 %
Annahmeschluss 14:30

Fonds Prospekte

2024 Verkaufsprospekt (31.03.24)
2024 Halbjahresbericht (29.02.24)
2024 Basisinformationsblatt (26.02.24)
2023 Rechenschaftsbericht (31.08.23)
2022 Key Investor Information (18.07.22)

Fondsstrategie

Der 3 Banken Staatsanleihen-Fonds ist ein aktiv gemanagter Anleihefonds, der darauf ausgerichtet ist, einen möglichst hohen Ertrag unter Berücksichtigung der Sicherheit des Kapitals und der Liquidität des Fondsvermögens zu erzielen. Der aktive Managementansatz des Fonds ist nicht durch eine Benchmark beeinflusst. Für den Investmentfonds werden für mindestens 51 vH des Fondsvermögens auf Euro lautende Staatsanleihen von EU-Mitgliedstaaten, in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate, erworben. Da der Fonds nur in auf EURO lautende Wertpapiere investiert, besteht für den Anleger kein Währungsrisiko. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von der Republik Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich der Niederlande, der Französischen Republik sowie der Republik Finnland begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vH des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Die Verwaltungsgesellschaft darf Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten ausschließlich zu Absicherungszwecken tätigen.
Fondsmanager: 3 Banken-Generali

Notizen

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