ERSTE ETHIK ANLEIHEN (T) (EUR)

WKN 693065 | ISIN AT0000822416 |  Fonds
Factsheet

Fondsprofil

Fondgesellschaft Erste AM
Region weltweit
Branche Anleihen Gemischt
Ursprungsland Österreich
Vertriebszulassungen Österreich, Deutschland, Tschechien
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 22.04.1999
Ertragstyp thesaurierend
Fondsvolumen 50,10 Mio. EUR
Hinweis -

Weitere Informationen

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Fondsspezifische Informationen

Die Fondsbestimmungen des ERSTE ETHIK ANLEIHEN (T) (EUR) wurden durch die FMA bewilligt.Der ERSTE ETHIK ANLEIHEN (T) (EUR) kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: die von der Republik Österreich bzw. deren Bundesländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien oder der Bundesrepublik Deutschland bzw. deren Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, vom Königreich Niederlande, von der Europäischen Union (EU) oder von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) begeben oder garantiert werden

Fondsgesellschaft

KAG Erste AM
Adresse Am Belvedere 1, 1100, Wien
Internet www.erste-am.at
E-Mail -

Fondsstrategie

Der ERSTE ETHIK ANLEIHEN ist ein Anleihenfonds. Der Investmentfonds strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs und/oder laufende Rendite an. Um dieses Anlageziel zu erreichen, werden für den Investmentfonds überwiegend, d.h. zu mindestens 51% des Fondsvermögens, Anleihen in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate, erworben, die auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses von der Verwaltungsgesellschaft als ethisch eingestuft werden. Alle erworbenen Einzeltitel müssen zum Zeitpunkt des Erwerbs auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses von der Verwaltungsgesellschaft als nachhaltig eingestuft worden sein. Nähere Ausführungen zum vordefinierten Auswahlprozess der Verwaltungsgesellschaft entnehmen Sie dem Prospekt, Abschnitt II, Punkt 12. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt bei der Auswahl der Emittenten hinsichtlich ihres jeweiligen Sitzes keinen geographischen und hinsichtlich ihres jeweiligen Unternehmensgegenstandes keinen branchenmäßigen Beschränkungen.
Fondsmanager: Thomas Schuckert, Roman Swaton