SUPERIOR 2 - Ethik Mix A
WKN A0J4XW | ISIN AT0000855614 | Fonds
Fondsprofil
Fondgesellschaft | Security KAG |
Region | weltweit |
Branche | Mischfonds/flexibel |
Ursprungsland | Österreich |
Vertriebszulassungen | Österreich, Deutschland, Tschechien |
KESt-Meldefonds | Ja |
Auflagedatum | 17.07.1989 |
Ertragstyp | ausschüttend |
Fondsvolumen | 67,54 Mio. EUR |
Hinweis | - |
Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
Fondsspezifische Informationen
Die Fondsbestimmungen des SUPERIOR 2 - Ethik Mix A wurden durch die FMA bewilligt.Der SUPERIOR 2 - Ethik Mix A kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören (Österreich, Deutschland, Frankreich, Niederlande, USA, Kanada, Japan) begeben oder garantiert werden
Fondsgesellschaft
KAG | Security KAG |
Adresse | Burgring 16, 8010, Graz |
Internet | www.securitykag.at |
- |
Fondsstrategie
Der Fonds strebt als Anlageziel ein langfristiges Kapitalwachstum an. Der Investmentfonds investiert zu mindestens 51 v.H. des Fondsvermögens in Anleihen und in Aktien (und Aktien gleichwertige Wertpapiere), die entsprechend ethischer bzw. nachhaltiger Kriterien ausgewählt werden. Insgesamt können bis zu maximal 50 v.H. des Fondsvermögens in Aktien (und Aktien gleichwertige Wertpapiere) veranlagt werden. Die Anlagepolitik kann durch den Direkterwerb oder über Fonds dargestellt werden. Es werden zumindest 51 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere veranlagt. Der Investmentfonds kann bis zu 49 v.H. des Fondsvermögens in andere Fonds veranlagt werden. Die Auswahl der Subfonds basiert auf einem strukturierten Investmentprozess.
Bei den Ausschlusskriterien hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit wird die Verwaltungsgesellschaft von einem Ethikbeirat beraten. Geeignete Emittenten können durch Auswertung der Kriterien von einer qualifizierten Ratingagentur vorausgewählt werden. Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 49 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 49 v.H. des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste bei Wertpapieren und/oder Investmentfonds kann der Investmentfonds den Anteil an Wertpapieren und/oder Investmentfonds unterschreiten und einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 v.H. des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden. Dadurch kann sich das Verlustrisiko erhöhen. Der Fonds wird aktiv gemanagt und orientiert sich nicht an einer Benchmark. Durch das aktive Management können im Vergleich zu einem passiv orientierten Investmentfonds höhere Transaktionskosten entstehen.
Fondsmanager: Martin Schnedlitz, Beate Streicher