WSTV ESPA traditionell EUR R01

WKN 64759 | ISIN AT0000647599 |  Fonds
Factsheet

Fondsprofil

Fondgesellschaft Erste AM
Region weltweit
Branche Mischfonds/anleihenorientiert
Ursprungsland Österreich
Vertriebszulassungen Österreich
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 15.07.2003
Ertragstyp thesaurierend
Fondsvolumen 22,60 Mio. EUR
Hinweis -

Weitere Informationen

Keine Daten verfügbar

Fondsspezifische Informationen

Keine Daten verfügbar

Fondsgesellschaft

KAG Erste AM
Adresse Am Belvedere 1, 1100, Wien
Internet www.erste-am.at
E-Mail -

Fondsstrategie

Der WSTV ESPA traditionell ist ein gemischter Dachfonds. Der Investmentfonds strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs und/oder laufende Rendite an. Die Tranche WSTV ESPA traditionell EUR R01 wurde für alle Anleger ohne Einschränkung aufgelegt. Es gibt kein Mindest(erst)investitionsvolumen. Um das Anlageziel zu erreichen, werden überwiegend, d.h. zu mindestens 51% des Fondsvermögens, Anteile an Investmentfonds erworben, die schwerpunktmäßig in Anleihen oder damit vergleichbare Vermögensgegenstände investieren, oder die von zumindest einer international anerkannten Quelle als Anleihenfonds oder damit vergleichbare Fonds kategorisiert werden. Weiters können bis zu 45% des Fondsvermögens Anteile an Investmentfonds erworben werden, die schwerpunktmäßig in Aktien oder damit vergleichbare Vermögensgegenstände investieren, oder die von zumindest einer international anerkannten Quelle als Aktienfonds oder damit vergleichbare Fonds kategorisiert werden. Dabei müssen die in den jeweiligen Investmentfonds enthaltenen Emittenten hinsichtlich ihres Sitzes keinen geographischen, hinsichtlich ihres Unternehmensgegenstandes keinen branchenmäßigen Beschränkungen unterliegen. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 50% des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds in der Form von "Anderen Sondervermögen" dürfen jeweils bis zu 10% und insgesamt bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden. Sofern dieses Andere Sondervermögen nach seinen Fondsbestimmungen insgesamt höchstens 10% des Fondsvermögens in Anteile an Alternativen Investments anlegen darf, dürfen Anteile an diesem "Anderen Sondervermögen" jeweils bis zu 50% und insgesamt bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden. Alternative Investments gemäß § 166 Abs. 1 Z 3 InvFG dürfen jeweils bis zu 10% und insgesamt bis zu 10% des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Immobilienfonds dürfen jeweils bis zu 10% und insgesamt bis 20% des Fondsvermögens erworben werden.
Fondsmanager: Aneta Todorova, Markus Jandrisevits