Sie haben die Möglichkeit, ein Depot auf eigene Rechnung und im eigenen Namen zu eröffnen. Das Depot können Sie Ihrem minderjährigen Kind, Enkelkind, Patenkind symbolisch zuordnen – indem Sie dieses bspw. mit dessen Namen bezeichnen - und in Folge auch über dieses Depot einen Sparplan abschließen.
Sobald das Depot auf Ihren Namen eröffnet wurde, können Sie die Bezeichnung im eBanking/App individuell anpassen und den Namen Ihres Kindes angeben (hier geht es zur Anleitung). Dadurch wird das Depot symbolisch dem Kind zugeordnet, während Sie als Eigentümer weiterhin die Kontrolle behalten. Rechtsansprüche entstehen durch die bloße Bezeichnung des Depots keine. Sie sind und bleiben Eigentümer der auf dem Depot befindlichen Werte.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: Sobald Ihr Kind volljährig wird, besteht die Möglichkeit, das Depot im Wege einer Schenkung tatsächlich auf das Kind zu übertragen. Hierfür hat das bereits volljährige Kind ein Depot bspw. bei der easybank zu eröffnen.
Hinweis: Schenkungen sind in Österreich steuerfrei. Sie unterliegen aber einer Meldepflicht. Schenkungen zwischen Angehörigen bis zu einem Wert von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres sind von dieser Meldepflicht ausgenommen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachexperten.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.